Kundendaten in der Hotellerie
Aktuelle Datenschutzprobleme in
der Hotelnutzung stellt Selk im RDV 2008, 187 dar. Zu unterscheiden
ist zwischen zwangsläufig zu erhebenden Daten, die aufgrund der
Meldegesetze der einzelnen Bundesländer gesetzlich erlaubt sind.
Weitere Informationen zu dem Gast erfordern eine
datenschutzrechtliche Einwilligung. Zu berücksichtigen ist, dass
die datenschutzrechtliche Einwilligung in der Regel schriftlich
erteilt werden muss. Auch in weiteren zeitlichen Phasen des
Aufenthalts und der Nutzung im Hotelbereich können weitere
datenschutzrechtliche Fallstricke drohen.
Gewinnzusage
im Internet
Auf
Internetseiten sind Werbebanner aufgetaucht, die dem Leser
mitteilten, er sei zu dem angegebenen Zeitpunkt als fester Gewinner
eines hochwertigen Preises ausgewählt worden. Weber diskutiert in
MMR10/2008, XI die
Erfolgsaussichten einer Klage, die auf § 661 a BGB gestützt werden
könnte. Die Klage auf die Auszahlung des Gewinnes könnte an
formellen Kriterien des § 661 a BGB scheitern. Nach Ansicht des
Autors lässt sich das Verkörperungserfordernis allerdings weder
aus dem Gesetzeswortlaut noch aus systematischen oder teleologischen
Erwägungen herleiten. Der Ausgang eines Prozesses wäre aber
gleichwohl offen.
Nationale
Rundfunkfinanzierung vor Gericht
Eine
Entscheidung des EuG zur nationalen Rundfunkfinanzierung wird von
Gundel in ZUM 2008, 758 erörtert. Der Autor sieht eine grundsätzliche
Bestätigung der Kommission in ihren Grundlinien bei der Behandlung
der nationalen Rundfunkfinanzierung. Die gestaffelte Prüfung gemäß
den Altmark-Grundsätzen wird durch das Gericht gebilligt. Zur Frage
der Ausgestaltung der Kontrollmechanismen unterscheidet das Gericht
zwischen der Kontrolle über die Qualität der Auftragserfüllung
und die Finanzkontrolle. Die öffentliche Finanzierung eines nach
kommerziellen Maßstäben agierenden Veranstalters wäre nicht zu
begründen.
Deutschland
Card
Das
Bundespatentgericht hat die Eintragungsfähigkeit einer Wortmarke für
eine Multifunktionskarte mit Beschluss vom 15.04.2008 (GRUR 2008,
1005) abgelehnt. Das Gericht bezieht sich in der Entscheidung unter
anderem auf eine Entscheidung zu dem Zeichen “Berlin Card“. Es
bestehe ein enger beschreibender Bezug der Bezeichnung zu den
streitgegenständlichen Waren und Dienstleistungen.
Zukunft der
Internetverwaltung
Die
internationale Handelskammer (ICC) fordert eine angemessene
Einbeziehung von Wirtschaftsvertretern aus verschiedenen Branchen in
die Entscheidungen der Internet Corparation for assigend Names and
Numbers (ICANN). Die ICC hat hierzu ein Positionspapier. Es müsse
dafür Sorge getragen werde, dass ICANN nach der Entlassung in die
Unabhängigkeit nicht von einzelnen Regierungen oder multilateralen
Bürokratien übernommen oder dominiert werden könne (MMR 10/2008,
XXIII).
Weißbuch über
wettbewerbsrechtliche Schadensersatzklagen
Die
Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission hat zahlreiche
Eingaben veröffentlicht, die sie zu ihrem Weißbuch über
Schadensersatzklagen wegen der Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts
entgegengenommen hat. Mit dem Weißbuch will die Kommission die
Rechtsdurchsetzung von wettbewerbsrechtlichen
Schadensersatzklagen vor nationalen Gerichten erleichtern.
Ein EU-weiter Mindeststandard soll das Rechtsschutzsystem
effizienter gestalten und die Rechtssicherheit erhöhen (GRUR 2008,
975).
Grenzen öffentlich-rechtlicher
Onlineaktivitäten
In
Zusammenhang mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurden auf
einer Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit
im April 2008 in München die Aktivitäten öffentlich-rechtlicher
Rundfunkanbieter im Online-Bereich diskutiert. Die Beiträge und
Diskussionsberichte dieser Tagung sind in AfP 2008, 329 ff.
abgedruckt. Die Diskussion verdeutlicht das Interesse der privaten
Rundfunkveranstalter, die Investitionen erwirtschaften müssen und
eine Wettbewerbsverzerrung durch Angebote von öffentlich-rechtlichen
Anbietern befürchten. Die Öffentlich-Rechtlichen berufen sich auf
den verfassungsrechtlichen Grundversorgungsauftrag, den sie auch im
Internet wahrnehmen wollen.
Shopping
mit Putzfrau
In einem Urteil
vom 01.07.2008 bewertete der Bundesgerichtshof eine
Bildberichterstattung über eine prominente Fernsehjournalistin beim
Shoppen mit ihrer Putzfrau (ZUM-RD 2008, 457). Zur Bewertung der Zulässigkeit
einer Bildveröffentlichung muss in jedem Einzelfall eine Abwägung
der Interessen vorgenommen werden, wobei einer begleitenden
Wortberichterstattung eine wesentliche Rolle zukommt. Auch für
unterhaltende Beiträge über das Privat- oder Alltagsleben von
Prominenten und ihr soziales Umfeld einschließlich ihnen
nahestehender Personen gilt grundsätzlich die Pressefreiheit. In
konkretem Fall wurde die Bildveröffentlichung als unzulässig
bewertet, da die Berichterstattung nur der Befriedigung des
Unterhaltungsinteresses bestimmter Leser diente.
Keine Haftung
des Admin-C
Das OLG Köln hat
in einem Urteil vom 15.08.2008 (K&R 2008, 692) die Haftung eines
Admin-C für Markenverletzungen mit Domainbezug abgelehnt. Soweit
sich eine Haftung des Domaininhabers erst aus der Verbindung der
Domain mit einem Inhalt ergibt, stehen der Verantwortung des Admin-C
besondere Erwägungen entgegen. Angesichts der Mannigfaltigkeit der
denkbaren Rechtsverletzungen erscheint es dem Gericht schon im
Ausgangspunkt ausgeschlossen, ihm eine ständige Kontrolle des
Internetcontents zuzumuten.
Vollzug einer
Freiheitsstrafe
Die
Bildberichterstattung über den Vollzug der Freiheitsstrafe eines
Prominenten war Gegenstand eines Urteils des Kammergerichts vom
04.12.2007 (ZUM-RD 2008, 461). Bei der Beurteilung der
Rechtswidrigkeit der Verbreitung des Fotos wurde inzident beurteilt,
ob bereits die Fotobeschaffung rechtswidrig war. Die
Rechtswidrigkeit der Fertigung eines Fotos führt allerdings nicht
zwingend zur Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung des Fotos. Im
Ergebnis wurde die Veröffentlichung des Fotos als zulässig
erachtet. Es bestehe ein öffentliches Berichterstattungsinteresse,
ob und wie der Kläger als prominenter Schauspieler und Moderator
die Konsequenzen einer von ihm begangenen schweren Straftat zu
tragen hat.
Herabsetzende
Kurzbezeichnung
Die Bezeichnung
eines Bundestagsabgeordneten als „Puff-Politiker“ wurde vom
Kammergericht mit Urteil vom 27.07.2007 als nicht zulässig erachtet
(ZUM-RD 2008, 466). Grundsätzlich hat die Presse das Recht, sich
verkürzender einprägsamer Begriffe bedienen zu dürfen, um eine
Person oder einen Berichtsanlass pointiert zu umschreiben. In
konkretem Fall wurde der Politiker allerdings in eine Ecke gestellt,
in der er nicht hingehörte. Der Begriff wurde kampagnenartig
mehrfach verwendet und dem Kläger damit plakativ und gestalterisch
die Titulierung als persönlicher Stempel aufgedrückt.
Kein Titelschutz für
Internetrecht
Angesichts des rein
beschreibenden Sinngehalts kommt dem Titel eines Lehrbuchs
„Internetrecht“ keine Unterscheidungskraft zu. Das Landgericht
Berlin hat in einem Urteil vom 14.02.2008 (K&R 2008, 697) ausgeführt,
dass keine Kennzeichnungskraft auf Grund von Verkehrsgeltung
angenommen werden könne. Auch die Tatsache, dass gleichbedeutende
Begriffe für die Rechtsgebiete rund ums Internet bestehen, spricht
gegen einen Titelschutz. Der beschreibende Begriff für ein
erkennbar in der Zukunft bedeutsames Rechtsgebiet könne nicht für
eine Person monopolisiert werden.
Suchmaschinen
und Jugendschutz
Sind
Suchmaschinen durch den JMStV zu einem aktiven Vorgehen gegen
jugendschutzrelevante Inhalte verpflichtet? Stehen seitens der KJM
Instrumente zur Verfügung, um Suchmaschinen zur Sperre von
jugendgefährdenden Angeboten zu verpflichten? Diese Fragestellungen
erörtert Ott in K&R 2008, 578. Der Autor kommt zu dem Ergebnis,
dass Suchmaschinen bislang nicht dazu verpflichtet sind, eine
Trefferliste mit Links zu jugendschutzrechtlich relevanten Inhalten
über ein Altersverifikationssystem abzusichern.
EDV-Recht
Einen
Überblick über die neuere Rechtsprechung und
Gesetzgebungsvorhaben, die das EDV-Recht, insbesondere Software und
Datenbanken betreffen, gibt Spindler in K&R 2008, 565. So
setzten sich Gerichte mehrfach mit der Frage der Mangelhaftigkeit
von Software auseinander. Ein Mangel im Sinne der §§ 434 ff. BGB
ist gegeben, wenn in einem komplexen IT-System eine Datensicherung
erfolgt, die stets eine manuelle Nachprüfung unrichtiger
Fehlermeldungen erforderlich macht.
Gestaltung eines
Kircheninnenraums
Die Gestaltung eines
Kircheinnenraums kann als Werk der Baukunst Urheberrechtsschutz
genießen. In einem solchen Fall hängt die Zulässigkeit von
Umgestaltungen von einer Abwägung der Interessen des Urhebers
einerseits und der Interessen des Eigentümers andererseits ab. Der
Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 19.03.2008 (WRP 2008,
1440) die Umgestaltung im konkreten Fall für zulässig erachtet, da
im Rahmen der Interessenabwägung bei einem Werk der Baukunst
insbesondere dessen Gebrauchszweck zu berücksichtigen ist. Wird
dieser geändert, so kann dies ein Grund für die Zulässigkeit der
Umgestaltung sein.
Veröffentlichung über
Wohnhaus
Gegenstand einer Entscheidung
des KG Berlin vom 07.02.2008 (AfP 2008, 399) war eine Veröffentlichung
zu einem Wohnhaus eines ehemaligen Bundesaußenministers. Das
Gericht bejahte ein berechtigtes Veröffentlichungsinteresse. Zu der
Frage, welchen Lebensstil die Einkünfte von Politikern erlauben,
bestehe ein starkes Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Der
Betroffene habe eine herausragende Stellung im politischen Leben der
Bundesrepublik Deutschland eingenommen. Diese Stellung habe der Kläger
nicht bereits mit dem Ende seiner Amtszeit verloren.
MAC-Klausel
In
Unternehmenskaufverträgen gehören so genannte MAC (Material
Adverse Change)- Klauseln mittlerweile zum Standard. Mit solchen
Klauseln versuchen sich die Vertragspartner vor einer wesentlichen
nachteiligen Veränderungen der Grundlagen einer Transaktion zu schützen.
Die Möglichkeit, derartige Klauseln auch in IT-Verträgen
einzusetzen, erörtert Söbbing in ITRB 2008, 257. § 313 BGB (Störung
der Geschäftsgrundlage) ist in derartigen Fällen nur teilweise
anwendbar.
Testimonialvertrag
Ein
deutschlandweit bekannter Schauspieler hatte sich gegenüber einem
Unternehmen verpflichtet, für die Dauer von 3 Jahren als
sogenannter Testimonial für Werbung zugunsten von Produkten einer
bestimmten Marke zur Verfügung zu stehen. Der Vertrag erhielt eine
sogenannte Wohlverhaltensklausel, also eine Bestimmung, der zufolge
keine objektiv nachweisbaren Handlungen vorgenommen werden dürfen,
welche sich nachteilig im Bezug auf die zu bewerbende Marke und das
Unternehmen auswirken kann. In einem Urteil des OLG München vom
27.02.2007 (ZUM-RD 2008, 410) wird diese Klausel ausgelegt. Im
Ergebnis wurde dem Schauspieler durch diese Klausel nicht untersagt,
eine Autobiographie zu veröffentlichen und in dieser über sein früheres
ausschweifendes Leben zu berichten.
Datenzugriff der
Finanzverwaltung
Der
Datenzugriff der Finanzverwaltung erstreckt sich auch auf die
Finanzbuchhaltung, sodass der Steuerpflichtige nicht berechtigt ist,
bestimmte Einzelkonten zu sperren. Dies gilt selbst dann, wenn aus
der Sicht des Steuerpflichtigen die Einzelkonten nur das
handelsrechtliche Ergebnis nicht aber die steuerliche
Bemessungsgrundlage beeinflusst haben. In einem Beschluss des
Bundesfinanzhofs vom 26.09.2007 (DUD 2008, 546) wird weiterhin bestätigt,
dass anstatt einer Aufbewahrung im Original die Aufbewahrung als
Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf einem anderen Datenträger
zulässig ist. Die Aufbewahrung auf einem Datenträger begründet
allerdings die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, auf seine Kosten
die Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen die erforderlich sind, um
die Unterlagen lesbar zu machen.
Beschreibender
Begriff
Wenn
sich in einem Widerspruchsverfahren eine Marke, die aus einem
beschreibenden Begriff gebildet wurde, und einer Marke, die aus
diesem Begriff und einem Zusatz gebildet wurde, gegenüberstehen, so
kann eine Verwechslungsgefahr der Marken gegeben sein. In einem
Beschluss vom 29.05.2008 (GRUR 2008, 906) entscheidet der BGH, dass
eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne vorliegen kann. Die
Verwechslungsgefahr besteht, wenn neben dem übereinstimmenden
Bestandteil ein Unternehmenskennzeichen oder Serienzeichen verwendet
wird, der bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck
erweckt, die fraglichen Waren oder Dienstleistungen würden aus
wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen.
Europäisches
Rundfunkgebührenurteil
Das Gericht
erster Instanz der europäischen Gemeinschaften hat in einem Urteil
vom 26.06.2008 über staatliche Beihilfen zugunsten des
portugiesischen öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders RTC
entschieden (ZUM 2008, 766). Das Gericht stellt darin fest, dass die
Dienstleistung anhand des allgemeinen Interesses zu definieren ist,
welches mit ihr befriedigt werden soll, und nicht danach, mit
welchen Mitteln die Dienstleistung erbracht werden soll. Einer
weiten Dienstedefinition folgt damit der zu gewährende
Finanzbedarf. Ob eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt die mit
dem gemeinwirtschaftlichen Auftrag festgelegten Qualitätsstandards
einhält, kann nach Ansicht des Gerichts nur der jeweilige
Mitgliedsstaat beurteilen. Nur dann, wenn die Kommission im Laufe
der Ermittlungen ernsthafte Hinweise darauf erhält, dass bestehende
Kontrollmechanismen nicht angewendet wurden, kann sich eine Prüfung
der Kommission ergeben.
Keine
Rundfunkgebühr für PC
Wird ein
gewerblich genutzter internetfähiger Computer in der Privatwohnung
des Rundfunkteilnehmers betrieben, so fällt keine zusätzliche
Rundfunkgebühr für den PC an, wenn für die in der Privatwohnung
vorhandenen Rundfunkempfangsgeräte bereits Rundfunkgebühren
entrichtet werden. Dies hat das VG Braunschweig in einem Urteil vom
15.07.2008 (ZUM 2008, 812) entschieden. Das Gericht hat verschiedene
Fragen offen gelassen, unter anderem die Fragestellung, ob die
Heranziehung zur Rundfunkgebühr ein Verstoß gegen das Grundgesetz
ist, da ein Gewerbetreibender keine Wahl hat, ob er ein neuartiges
Rundfunkempfangsgesetzt bereithält oder nicht.
Jugendschutzrecht
verschärft Kennzeichnungspflichten
Genaue
Vorgaben für die Kennzeichnung von Filmen und Software mit
Altersfreigaben macht das zum 01.07.2008 in Kraft getretene neue
Jugendschutzgesetz. Bei Datenträgern mit Vollversionen von Spielen
oder Filmen müssen Freigaben der FSK oder der USK angegeben werden.
§ 12 Abs. 2 JuSchG
sieht vor, dass auf der Frontseite der Hülle links unten ein
mindestens 1200 mm² großes Zeichen anzubringen ist. Zusätzlich
ist auf dem Datenträger selbst ein mindestens 250 mm² großes
Zeichen anzubringen (AfP 2008, 373).
Verlängerung
des Leistungsschutzes
Die
EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über die
Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte
vorgelegt. Ziel der Richtlinie ist, den Schutz für Tonträger und
ausübende Künstler auf 95 Jahre ab Veröffentlichung des Werkes
bzw. Tonträgers auszuweiten. Die EU-Kommission hat darüber hinaus
auch ein Grünbuch „Urheberrechte in der wissensbestimmten
Wirtschaft“ vorgelegt. Durch dieses Grünbuch soll unter anderem
festgestellt werden, ob Bedarf für eine gesonderte Regelung für
Inhalte besteht, welche von Nutzern als abgeleitete Werke erstellt
worden sind (CR 2008, R98).
Richtlinienentwurf
für Autowerbung
Ein
Richtlinienentwurf der EU zur Autowerbung ist von dem
EU-Umweltkommissar angekündigt worden. Das Ziel der neuen Regelung
soll die indirekte Nachfrage nach umweltfreundlichen Fahrzeugen
sein. Der Verbraucher soll klare Informationen bekommen, was das
Auto zum Klimaschutz beiträgt. Das EU-Parlament hatte in diesem
Zusammenhang gefordert, zukünftig 20 % der Anzeigenfläche für
Angaben zu Spritverbrauch und CO2-Ausstoß zu reservieren (AFP 2008,
373).
Realistische
Literatur
Grundsätzlich
erfordert es die Kunstfreiheit, bei einem Roman von der Fiktionalität
eines Textes auszugehen. Trägt ein Roman sich an realen Schauplätzen
zu und hat er Personen zu Hauptfiguren entwickelt, die realistische
Züge aufweisen, so handelt es sich um realistische Literatur.
Hierbei spielt der Autor mit der Verschränkung von Wahrheit und
Fiktion und will insoweit bewusst Grenzen verschwimmen lassen.
Inwieweit eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gegeben ist, richtet
sich nach der im Einzelfall zu bewertenden Art und Weise der
Distanzierung (BGH, Urteil vom 10.06.2008, WRP 2008, 1218).
Handeln im
geschäftlichen Verkehr
Ein Zeichen wird
im geschäftlichen Verkehr verwendet, wenn die Benutzung in
Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil
gerichteten kommerziellen Tätigkeit und nicht im privaten Bereich
erfolgt. Ein solches Handeln im geschäftlichen Verkehr liegt nahe,
wenn Anbieter wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch neuen
Gegenständen handeln. Auch wenn ein Anbieter zum Kauf angebotene
Produkte erst kurz zuvor erworben hat, spricht dies für ein Handeln
im geschäftlichen Verkehr. Auch die Tatsache, dass der Anbieter
ansonsten gewerblich tätig ist, deutet auf eine geschäftliche Tätigkeit
hin, so der BGH in einem Urteil vom 30.04.2008 (CR 2008, 579).
Gewinnzusage
auf Webseite
Die
Gewinnmitteilung auf einer Internetseite war Gegenstand eines
Urteils vom 27.08.2008 des Landgerichts Köln (K&R 2008, 629).
Das Gericht verneinte einen Anspruch auf Zahlung der angekündigten
Gewinnsumme, da die als „Pop-up-Fenster“ gestaltete
Werbeeinblendung nicht im Sinne des § 661a BGB an den Kläger
zugesandt wurde. Der Betreff der Zusendung sei untrennbar mit der
Verkörperung der Erklärung verbunden. Während eine SMS oder eine
E-Mail einem bestimmten Eingangsfach zugeordnet und jederzeit wieder
abgerufen werden könne, finde eine solche Zuordnung und
Reproduktionsmöglichkeit bei einer Werbeeinblendung als
Pop-up-Fenster nicht statt. Bereits die Bezeichnung der
vermeintlichen Gewinnmitteilung als Werbeeinblendung untermauere die
Flüchtigkeit der Mitteilung und belege das Fehlen der Verkörperung.
Überwachungspflichten
von Forenbetreibern
Der Betreiber
eines Internetforums bzw. Blogs kommt seinen Überwachungspflichten
ausreichend nach, wenn er Beiträge mehrmals am Tag prüft und
gegebenenfalls unmittelbar löscht sowie Nutzer, die aufgefallen
sind, durch eine IT-Filterung ausschließt. Eine generelle Vorabprüfungspflicht
des Betreibers besteht dagegen nach Ansicht des AG München (Urteil
vom 30.04.2008, CR 2008, 671) nicht. Das Gericht sieht es als
sachgemäßen Ausgleich der Interessen an, wenn die Prüfungspflicht
auf eine regelmäßige, effektive Kontrolle der eingestellten
Kommentare beschränkt wird.
Abmahnmissbrauch
Verschiedene Kriterien für eine
missbräuchliche Massenabmahnung sind einem Urteil des LG Lückeburg
(Urteil vom 22.04.2008, ITRB 2008, 202) zu entnehmen. Berücksichtigt
wurden unter anderem die Anzahl der Verfahrensakten, die aus dem
Aktenzeichen der Antragsschrift geschlossen wurde. Bei einem
Einzelanwalt sei eine derart hohe Zahl von Akten praktisch nur im
Bereich wettbewerblicher Massenabmahnungen denkbar. Diese Annahme
werde durch Internetforenbeiträge über Abmahnungen des Klägers
gestützt. Wegen nur geringfügiger Überschneidungen des relevanten
Marktes des abmahnenden Unternehmens gegenüber dem Abgemahnten
unterstellte die Kammer außerdem, dass das mit einer Abmahnung
verbundene Kostenrisiko für einen vernünftigen Kaufmann zu groß
sei, wenn nicht andere Motive im Vordergrund stünden. Die
Geltendmachung von Anwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von
100.000 EURO grenzen an einen strafbaren Betrug sowie eine strafbare
Gebührenübererhöhung.
Recht auf unbeobachteten
Urlaub
Grundsätzliche Überlegungen zur
von informationellen Selbstbestimmung im Urlaub enthält ein Beitrag
von Weichert (RDV 2008, 184). Spuren über Urlaubsverhalten fallen
von Anfang bis zum Ende an: „Recherche im Internet, Buchung,
Visabeantragung, Grenzkontrolle, Hotelanmeldung, …“. Die Bank
kann über den Geldkartengebrauch Finanz-, Bewegungs-
und Konsumprofile erstellen. Nach Ansicht des Autors wird es
Zeit, dass sich Reisende und Reiseunternehmen gegen
Überwachungsbestrebungen gemeinsam zur Wehr setzen.
Abstraktionsprinzip im
Urheberrecht
Die Fragestellung, inwieweit das
Abstraktionsprinzip im Urheberrecht anzuwenden ist, diskutiert
Srocke in GRUR 2008, 867. Dabei wird insbesondere ein Urteil des BGH
aus dem Jahre 1958 einer Entscheidung des OLG Karlsruhe
entgegengestellt. Das Gericht verneinte die Anwendung des
Abstraktionsprinzips und setze sich damit in Widerspruch zu der BGH
Entscheidung, ohne dass nach Ansicht des Autors eine ausreichende
Auseinandersetzung mit der BGH-Entscheidung und der Frage der
analogen Anwendbarkeit von § 9 Verlagsgesetz stattfand.
Beschreibende
Begriffe
Der
Schutzumfang eines Zeichens, dass sich an eine beschreibende oder
sonst frei zu haltende Angabe anlehnt, ist eher eng zu bemessen.
Allerdings unterliegt der Schutzumfang eines solchen Zeichens keiner
besonderen Beschränkung, wenn es um das Verhältnis zu anderen
Bezeichnungen geht, die sich in gleicher oder ähnlicher Weise an
den beschreibenden oder freizuhaltenden Begriff anlehnen und ihn
verfremden. Der BGH verdeutlicht in einem Urteil vom 14.02.2008 (GRUR
2008, 803), im Ergebnis wurde damit eine Verwechslungsgefahr
zwischen den Kennzeichen bejaht, obwohl eines der Kennzeichen mit
einem Logo verwendet wurde, welches eine anderweitige Bedeutung des
Teils eines Wortes nahelegte.
Freigabe
beschreibender Begriffe
Nach dem Wegfall
eines Monopols eines Markeninhabers kann ein besonderes Interesse an
der Verwendung eines beschreibenden Begriffs bestehen, der
Bestandteil der Marke des früheren Monopolisten ist. Eine derartige
Nutzung ist zulässig und kein Verstoß gegen die guten Sitten im
Sinne des §23 Markengesetz. Die Drittkennzeichen müssen sich
allerdings durch Zusätze vom Markenwort abheben und dürfen sich
dabei nicht an weitere Kennzeichen des Markeninhabers anlehnen. Dies
entschied der BGH in einem Urteil vom 05.06.2008 (GRUR 2008, 798).
Neuordnung der
Verbraucherrechte
Die europäische
Kommission hat am 08.10.2008 einen Entwurf für eine neue europäische
Richtlinie über Rechte der Verbraucher vorgelegt. Das derzeit über
mehr als acht europäische Richtlinien verteilte Verbraucherrecht
soll durch diese Richtlinie vereinfacht, vereinheitlicht und
verbessert werden. Geplant ist eine Vollharmonisierung. Eine
derartige Vollharmonisierung könnte das nationale deutsche
Verbraucherschutzniveau deutlich senken (ITRB 2008, 241).
Telefonmarketing
Den Gesetzentwurf
zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen erörtert Vander
in MMR 2008, 639. Durch das Gesetz soll der Schutz der Verbraucher
vor untergeschobenen Verträgen, auch im Zusammenhang mit
sogenannten Kostenfallen im Internet verbessert werden. Kritisch
wird dabei unter anderem die Pflicht zur Rufnummernanzeige bewertet.
Die Verpflichtung zur Rufnummernanzeige könne geradezu als
Einladung an unseriöse Anbieter verstanden werden, Rückrufe durch
vorgetäuschte Anrufe in Abwesenheit zu generieren. Bedenken
bestehen auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit zwingenden
Vorgaben der Datenschutzrichtlinie über elektronische
Kommunikation. In der Pflicht zur Rufnummernanzeige wird auch eine
spürbare Kostensteigerung gesehen, da dem Kunden ein ausreichender
Service geboten werden muss, wenn dieser die angezeigte Rufnummer
zurückruft.
Einstweiliges
Verfügungsverfahren
Prozessuale
Besonderheiten im Verfahren der Einstweiligen Verfügung erörtern
Schote/Lühring in WRP 2008, 1281. So ist beispielsweise
Schriftsatznachlass in Verfügungsverfahren meist ausgeschlossen, da
er dem Wesen des Verfügungsverfahrens widerspreche. Die Autoren
sprechen sich dagegen für eine Zulassung einer Schriftsatzfrist
aus. Bei der Bemessung der Frist seien die Besonderheiten des Verfügungsverfahrens
zu berücksichtigen.
Personenbezogene
Bewertungsplattformen
Bei
Anwendung des Datenschutzrechts sind Personenbewertungsplattformen
als Geschäftsmodell kaum noch denkbar. Zu dieser Bewertung kommen
Ballhausen/Roggenkamp, K&R 2008, 403, 408. Zu beachten sei
jedoch, dass das Geschäftsmodell nicht in der Sammlung und
Verbreitung von Fakten und Tatsachen über Dritte bestehe, sondern
dass in den Bewertungen grundsätzlich von der Meinungsfreiheit
geschützte Werturteile zu sehen seien. Im Rahmen einer
verfassungskonformen Auslegung der datenschutzrechtlichen Normen müsse
der Meinungsfreiheit jedenfalls bei der Frage des „ob“ des
Plattformbetriebs ein höheres Gewicht zugemessen werden als dem
Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Bildmarke auf
Modellauto
Wird die
Bildmarke eines Automobilherstellers auf einem Modellauto benutzt,
so ist dies nach Ansicht des OLG Nürnberg (Urteil vom 29.04.2008,
WRP 2008, 1257) keine Verletzung der Marke. Dies gilt auch dann,
wenn das Warenverzeichnis auch Spielzeug umfasst. Mit der Verwendung
werde nicht die Funktion der Marke als Herstellerhinweis verletzt.
Der Verbraucher verstehe dieses Zeichen nur als Abbildungsdetail der
Wirklichkeit. Dies ergebe sich aus einer durchgeführten Befragung,
bei der die meisten Befragten den Automobilhersteller nicht als
Hersteller des Modellautos vermuteten.
Manipuliertes
Foto
Die
Veränderung der Gesichtszüge einer Person in einer Fotomontage hat
das OLG Hamburg in einem Urteil vom 30.10.2007 (ZUM – RD 2008,
408) als rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
bewertet. Dabei stellte das Gericht darauf ab, dass die Montage für
den Betrachter so realitätsgetreu aussieht, dass er irrig annimmt,
der Abgebildete sehe tatsächlich so aus wie abgebildet. Dies sei
anders als bei einer karikaturhaften Zeichnung. Der Träger des Persönlichkeitsrechts
habe das Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht
manipulativ erstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des
Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
Missbräuchliche
Mehrfachabmahnung
Das
Landgericht Bonn hat in einem Urteil vom 03.01.2008 (CR 2008, 598)
von Amts wegen eine Prüfung vorgenommen im Hinblick auf das
Vorliegen eines Missbrauchstatbestandes im Sinne des § 8 Abs. 4
UWG. Das Gericht stellt die Frage, was ein mittelständisches
Unternehmen veranlasst haben mag, anstatt Motoren instand zu setzen
die Erfüllung von Hinweispflichten und dergleichen in
Internetauftritten von Wettbewerbern in einer Vielzahl von Verfahren
überprüfen zu lassen und mit nicht unerheblichem Kostenrisiko zum
Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Verfahren zu machen. Dabei
widerspricht das Gericht ausdrücklich der Rechtsprechung des OLG Köln,
der zufolge es dem Beklagten bzw. Antragsgegner obliegt, die grundsätzlich
für die Antragsbefugnis sprechende Vermutung zu erschüttern.
Haftung bei
WLAN-Anschluss
Eine
unbeschränkte Haftung des WLAN-Anschlussinhabers für die über
seinen Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen lehnt das OLG
Frankfurt in einem Urteil vom 01.07.2008 (CR 2008, 582) ab. Prüf-
und Handlungspflichten würden stets voraussetzen, dass konkrete
Hinweise und Erkenntnisse im Hinblick auf rechtswidrige Handlungen
Dritter vorliegen. Der WLAN-Anschlussbetreiber im privaten Bereich
haftet wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs seines
Anschlusses von außen nicht generell, sondern erst, wenn konkrete
Anhaltspunkte hierfür bestehen.
Tipps für den Datenschutz
Einen Fragenkatalog zu zentralen
Fragestellungen des Datenschutzes und der Datensicherheit hat der
hessische Datenschutzbeauftragte in seinem 36. Tätigkeitsbericht
(2007) veröffentlicht. Dieser gibt wertvolle Hinweise zum
praktischen Datenschutz einer verantwortlichen Stelle. Die Elemente
einer Dienstanweisung werden in RDV 2008, 168 wiedergegeben. Diese
lassen sich weitgehend auch auf die Privatwirtschaft übertragen.
Spam-Filterung in Unternehmen
Die Zulässigkeit der
Spam-Filterung in Unternehmen erörtern Sassenberg/Lammer in DUD
2008, 461. Als unkritisch wird das Bewerten einzelner E-Mails mit
dem Zusatz „Spam“ oder das Verschieben in einen gesonderten
Ordner „Junk-Mail“ bewertet. Das Löschen von
Spam-E-Mails kann jedoch gegen strafrechtliche
Vorschriften verstoßen. Um die strafrechtliche Verantwortlichkeit
auszuschließen, ist die Einholung der Einwilligung bei den
Arbeitnehmern erforderlich.
Koppelung von Gewinnspiel und
Kauf
Gemäß §§3, 4 Nr. 6 UWG ist
die Koppelung von Preisausschreiben oder Gewinnspielen
mit dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer
Dienstleistung unlauter. Der BGH hat mit Beschluss vom 05.06.2008
(WRP2008, 1175) dem Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften die
Frage vorgelegt, ob diese Norm mit Artikel 5, Absatz 2 der
Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zu vereinbaren ist.
Die Geschäftspraxis der Koppelung der Gewinnspiele mit dem Kauf ist
in die Anlage 1 der Richtlinie nicht aufgenommen worden.
TKG-Änderung
Der Entwurf zur Änderung des
Telekommunikationsgesetzes wurde vom Kabinett am 30.07.2008
verabschiedet. Statt des ursprünglichen § 43a Abs. 2 TKG ist
nunmehr ein neuer § 40 Abs. 1 Seite 4 TKG vorgesehen. Diese
Vorschrift enthält Textformerfordernisse. Dieses Erfordernis
betrifft jedoch auch das Preselection-Geschäftsmodell. Die
Intention des Gesetzgebers, untergeschobene Verträge zu
unterbinden, ist auch in den parallelen Gesetzgebungsverfahren gegen
unlautere Telefonwerbung erkennbar. (MMR 9/2008, V).
Passdaten
beim Bundesverfassungsgericht
Eine
Verfassungsbeschwerde, gerichtet gegen die Sammlung von Passdaten
und Passbildern aller 28 Millionen Inhaber von Reisepässen, ist im
Mai 2008 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.
Hintergrund ist die Praxis, von jeder Person, die einen Reisepass
oder Personalausweis beantragt, sämtliche Angaben einschließlich
des Lichtbildes aufzubewahren und in sogenannten Pass- und
Personalausweisregistern 15 Jahre lang vorzuhalten. Dies sei ein
Verstoß gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit
abzuleitende Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ins
Blaue hinein (DUD 2008, 425).
Unerlaubte
Telefonwerbung
Der
Referentenentwurf zur Änderung der Vorschriften über die
unerlaubte Telefonwerbung wird von Weiden in GRUR 2008, 591
dargestellt. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertragen gemäß §312
d, Abs. 4 BGB soll im Hinblick auf Zeitungs- und ähnliche Verträge
geändert werden. Unter anderem soll zukünftig auch vor dem so
genannten Slamming geschützt werden. Anbieter im TKG-Bereich
veranlassen trotz Ablehnung durch den Verbraucher dessen Wechsel bei
dem bisherigen Anbieter und berufen sich diesem gegenüber auf ein
angebliches telefonisches Einverständnis. Das Erfordernis der
Textform soll diese Form der unerlaubten Telefonwerbung eindämmen.
Berliner Erklärung
Die
Entschließungen vom 3./4. April 2008 der 57. Konferenz der
Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sind in einer
Berliner Erklärung zusammengefasst. Unter dem Stichwort
Herausforderungen für den Datenschutz zu Beginn des 21.
Jahrhunderts werden verschiedene Aspekte erörtert (DUD 2008, 469).
Kritisch äußern sich die Datenschützer beispielsweise zu der Einführung
der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)
sowie zu Geodaten, welche die Gefahr der Verletzung des Rechts auf
informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen mit sich bringen.
Lizenzpflicht für Online-TV
Im Internet abrufbare
Live-Streaming-Angebote will die Bayerische Landesmedienanstalt (BLM)
künftig einer Lizenzpflicht unterwerfen. In einer neuen Satzung ist
eine abgestufte Genehmigungspflicht vorgesehen. Ab 10000 Zugriffen
soll das gleiche Organisationsverfahren gelten wie bei einem
normalen Kabelprogramm. Bei 500 bis 10000 gleichzeitig möglichen
Zugriffen soll die Lizenz ohne weitere Voraussetzungen erteilt
werden, sofern keine programmlichen Bedenken bestehen (MMR 9/2008,
XX).
Handyklingelton
Nach
Auffassung des OLG Hamburg (Urteil vom 19.12.2007, ITRB 2008, 197)
setzt die Nutzung eines Musikstücks als Klingelton für ein Handy
die Zustimmung der Berechtigten voraus. Bei der Nutzung einer
Melodie als Handyklingelton sei entscheidend, dass das Musikstück
nicht in seiner ursprünglichen Zweckbestimmung zur sinnlichen
Wahrnehmung eingesetzt wird, sondern als funktionales Medium benutzt
wird. Dabei sind der künstlerische Gehalt und die dramaturgische
Komposition nebensächlich. Ein vorhandener ästhetischer
Spannungsbogen durch das Annehmen eines Gespräches wird bewusst
zerstört. Eine Rechteeinräumung ergebe sich auch nicht aus dem
Gema-Berechtigungsvertrag 2002, da die Rechtewahrnehmung als
Handyklingeltöne nicht von dessen Regelungen umfasst sei.
Persönliche Daten im
Internet
Wer unbefugt personenbezogene
Daten im Internet publiziert, um jemand zu schädigen, kann sich
strafbar machen. Im konkreten Fall hatte der Angeklagte einen
Bericht über den Betroffenen im Internet publiziert und dazu den
ihn betreffenden Auszug aus dem Bundeszentralregister veröffentlicht.
Trotz Anzeige und laufendem Strafverfahren nahm der Angeklagte die
Daten nicht aus dem Netz. Das Gericht nahm Schädigungsansicht im
Sinne des § 43 Bundesdatenschutzgesetz an (ITRB 2008, 193).
Nutzungsprofile
unter Pseudonym
Die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ihre Anwendung im Internet
sind Gegenstand eines Beitrages von Schleipfer in RDV 2008, 143. Der
Autor gibt einen Überblick über die rechtlichen Zusammenhänge der
Bestimmungen im Telemediengesetz zu Nutzungsdaten. Wegen des möglichen
Personenbezugs gelten für pseudonyme Nutzungsprofile im Grundsatz
auch die allgemeinen Bestimmungen für personenbezogene
Nutzungsdaten, soweit sie nicht durch spezielle Bestimmungen für
pseudonyme Nutzungsprofile überlagert werden.
Vorratsdatenspeicherung
Die Zuständigkeit
der Gerichte im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung ist
Gegenstand eines Beitrages von Kahler in DUD 2008, 449. Wegen der
nationalen Verpflichtung zur Umsetzung der europäischen Richtlinie
zur Vorgangsdatenspeicherung ist die Frage offen, ob und inwieweit
eine Zuständigkeit des europäischen Gerichtshofes begründet ist.
Im Hinblick auf die Zuständigkeiten zwischen
Bundesverfassungsgericht, EUGH und EGMR wird differenziert. Wenn der
Vertrag von Lissabon verabschiedet wird, so hat dies Konsequenzen für
die Rechtsfindung der Gerichte.
40 Jahre
Garantie
Ein
Garantievertrag, der die Haltbarkeit einer Sache von 40 Jahren
beinhaltet, ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches vereinbar. In einem Urteil vom 26.06.2008 hat der
Bundesgerichtshof (WRP 2008,1326) die Wettbewerbswidrigkeit einer
derartigen Garantie verneint. Wird eine selbständige Garantie gewährt
und besitzt das entsprechende Material oder Werk bei normaler
Abnutzung eine entsprechend lange Lebensdauer, so ist diese
langfristige Garantie für den Erwerber von Interesse.
Rechtswidrige
Markeneintragung
Aus
einer Marke hergeleiteten Ansprüchen kann einredeweise
entgegengehalten werden, dass auf Seiten des Markeninhabers Umstände
vorliegen, die die Geltendmachung des markenrechtlichen Schutzes als
eine wettbewerbswidrige Behinderung erscheinen lassen. In einem
Urteil vom 26.06.2008 (WRP 2008, 1319) hat der Bundesgerichtshof
klargestellt, dass eine derartige Behinderung dann vorliegt, wenn
ein anderer das selbe oder ein verwechselbares Zeichen für die
selben oder ähnlichen
Waren benutzt, ohne hierfür ein formales Kennzeichen erworben zu
haben. Es müssen besondere Umstände hinzukommen.
Lizenzpflicht für EPG-Daten
Elektronische Programmführer (EPG)
stellen die Vielzahl der Fernsehangebote unter einer einheitlichen
Oberfläche dar und bieten zusätzliche Informationen zu einzelnen
Sendungen. Elektronische Programmführer sind damit das Eintrittstor
in die digitale Welt. Zimmer (K&R 2008, 590) setzt sich mit den
rechtlichen Problemen rund um die digitalen Fernsehzeitschriften
auseinander. Berücksichtigt werden insbesondere die technischen und
wirtschaftlichen Grundlagen elektronischer Programmführer sowie die
urheberrechtlichen Anforderungen an die Veröffentlichung
entsprechender Programminformationen.
Rundfunkgebühr für
Internet-PC’s
Zu unterschiedlichen Ergebnissen
sind die Fachgerichte gelangt, die sich bislang mit der Rundfunkgebühr
für Internet-PC’s befasst haben. Das VG Ansbach bejahte die
Rundfunkgebührenpflicht, und die Verwaltungsgerichte Koblenz und
Braunschweig lehnten die Rundfunkgebührenpflicht dagegen ab.
Zimmermann (K&R 2008, 523) erörtert die Gerichtsurteile und
stellt dabei fest, dass diese sich durch die Nichtbeachtung von
Tatbestandsmerkmalen bzw. das ausdrückliche Offenlassen von
Streitfragen auszeichnen. Teilweise werde auch versucht, durch
verfassungskonforme Auslegung den Schaden auf neuartige Geräte zu
begrenzen und von der Rundfunkgebühr als ganzes entfernt zu halten.
Der Nichtannahmebeschluss verdeutliche, dass die Rundfunkgebühr
eines der Lieblingskinder des Bundesverfassungsgerichtes sei,
welches nicht aufgegeben werden solle.
Keine Rundfunkgebühr für PC
Außerhalb des privaten Bereichs
werden internetfähige PC’s nicht typischerweise zum Empfang von
Rundfunk bereitgehalten, sondern in vielfacher Weise anderweitig
benutzt. Das VG Koblenz kommt daher in einem Urteil vom 15.07.2008
(K&R 2008, 559) zu dem Ergebnis, dass ein PC mit
Internetanschluss aufgrund der multifunktionellen Einsetzbarkeit in
der Regel keinesfalls primär für den Rundfunkempfang angeschafft
wird. In dem schlichten Gerätebesitz eines ausschließlich
beruflich genutzten PC’s verkörpere sich daher weder generell
noch im Einzelfall aufgrund individueller Ausstattungsmerkmale des
Rechners eine Teilnahme am Rundfunk. Die im Internet angebotene
Rundfunkdarbietung sei eher eine aufgedrängte Verwendungsmöglichkeit.
Eine Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkgebühr bestand daher
nicht.
Rundfunkgebühr
für Internet-PC
Die
Frage des Weges der technischen Verbreitung und damit auch der Geräte,
die vom zum Empfang von Programmen durch den Rundfunkteilnehmer
bereitgehalten werden, ist Kernbestandteil der Entwicklungsgarantie
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Zu dieser Bewertung
gelangt das VG Ansbach in einem Urteil vom 10.07.2008 (K&R 2008,
562). Das Heranziehen zu Rundfunkgebühren bei Bereithaltung eines
internetfähigen PC’s ist daher nach Ansicht des Gerichts nicht
verfassungswidrig.
Registrierung zweistelliger
Domain
Das OLG Frankfurt am Main hat in
einem Urteil vom 29.04.2008 (K&R2008, 449) einen Anspruch auf
Registrierung einer Second-Level-Domain auch dann bejaht, wenn diese
nur aus zwei Buchstaben besteht. Das klagende Automobilunternehmen
hatte sich auf eine Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen
Automobilunternehmen berufen, deren Marke zum Beispiel aus drei
Buchstaben besteht. Das Gericht sah keine sachlichen Gründe für
die Ungleichbehandlung und bejahte daher den Anspruch auf
Registrierung der aus zwei Buchstaben bestehenden Domain.
Unberechtigte Abmahnung
Einen Schadensersatzanspruch
wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
hat das LG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 19.03.2008 (MMR
2008, 625) bejaht. Die unberechtigte Verwarnung verpflichtet zum
Schadensersatz, wenn sie schuldhaft erfolgt. Bei sorgfältiger Prüfung
und Einschaltung von erfahrenen Beratern wäre es der Beklagten möglich
gewesen, zu erkennen, dass es an einer Schutzrechtsverletzung
fehlte. Die Rechtsverfolgungskosten waren daher zu ersetzen.
Freier
Internetzugang
Die
Werbeaussage „freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“
hat das LG Hamburg in
einem Urteil vom 27.08.2008 (K&R 2008, 631) als irreführend
bewertet, da die Bandbreite des Internetzugangs ab einem bestimmten
Datenvolumen beschränkt wurde. Eine unbegrenzte Datenflatrate und
ein Volumenangebot, bei dem die Bandbreite des Internetzugangs ab
einem bestimmten Datenvolumen beschränkt wird, sei nach Ansicht des
Gerichts ein Widerspruch in sich. Ein Sternchenhinweis konnte die
Fehlvorstellung, die die Werbung mit „unbegrenzter Flatrate“
auslöste, nicht richtig stellen.
Gerätevergütung für
Multifunktionsgeräte
Die gesetzlich vorgesehene
urheberrechtliche Gerätevergütung ist für Multifunktionsgeräte
in voller Höhe zu zahlen. Mit Urteil vom 30.01.2008 hat der
Bundesgerichtshof (ZUM–RD 2008, 305) die urheberrechtliche Vergütungspflicht
gemäß § 54a, Abs. 1 UrhG anerkannt. Multifunktionsgeräte, die über
ein Vorlagenglas und eine Kopierfunktion verfügen, seien ohne
weiteres mit herkömmlichen Fotokopiergeräten vergleichbar.
Klammerwirkung
bei Einwortmarke
Eine
erhebliche Klammerwirkung sieht das Bundespatentgericht, wenn zwei
Bestandteile einer Marke zu einer Einwortmarke zusammengefasst
werden. Der BGH verneint mit Hinweis auf diese Wertung eine eigenständige
kennzeichnende Stellung eines warenbeschreibenden Begriffs, der in
einer jüngeren Marke mit dem Zusatz „Gast“ ergänzt wird. Da
dem warenbeschreibenden Wortteil keine selbstständige
kennzeichnende Stellung eingeräumt wird, verneint das Gericht in
einem Beschluss vom 29.05.2008 (GRUR 2008, 909) die
Verwechslungsgefahr.
Kompetenzen
im Telekommunikationsrecht
Eine
Entscheidung des europäischen Gerichtes Erster Instanz (EuG) nehmen
Vitzel/Salevic (CR 2008, 483) zum Anlass, die Kompetenzen zwischen
Kartellbehörden und TK-Behörden zu beleuchten. Der EuG hatte eine
Entscheidung der EU-Kommission für zulässig erachtet, in welcher
eine Preispolitik der DTAG als missbräuchliche Preispolitik
bewertet wurde, obwohl diese zuvor von der Regulierungsbehörde
(heute: Bundesnetzagentur) als rechtmäßig und wettbewerbskonform
genehmigt wurde. Die Autoren sehen Auswirkungen auf das Verhältnis
zwischen Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. Im Zweifel müssen
nach dem Grundsatz der Doppelzuständigkeit beide Behörden parallel
eingreifen. Die Autoren empfehlen eine gesetzliche Regelung über
die Zuständigkeitsverteilung im TKG.
Anspruch auf soziale Achtung
Auch Behörden kommt ein
Anspruch auf soziale Achtung zu, in dem sie verletzt werden können.
Wenn der Ruf einer Behörde in der Öffentlichkeit in unzulässiger
Weise herabgesetzt wird, dann kann auch die juristische Person des
öffentlichen Rechts grundsätzlich zivilrechtlichen Ehrschutz in
Anspruch nehmen. Allerdings darf der zivilrechtliche Ehrschutz nicht
dazu dienen, sachliche Kritik an der Amtstätigkeit abzublocken oder
sich gegen öffentliche Kritik abzuschirmen. Dies hat der
Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 22.04.2008 (WRP 2008, 1114)
klargestellt.
Angebot
an unterlegene Bieter
Die
rechtliche Bewertung eines Angebotes an Bieter, die bei einer
Auktion nicht zum Zuge gekommen sind, war Gegenstand eines Urteils
vom 21.12.2007 des LG Stuttgart (ITRB 2008, 178). Über die Option
des „Angebots an unterlegene Bieter“ kann grundsätzlich ein
Kaufvertrag zustande kommen. Wenn der Verkäufer einen wesentlich höheren
Kaufpreis ausdrücklich äußert und diese Mitteilung zusammen mit
dem automatisierten Angebot zu einem niedrigeren Preis dem Käufer
zugeht, dann sei keine Einigung über den für den Vertrag
wesentlichen Kaufpreis zustande gekommen.
Verantwortlichkeit
eines Themenportals
Weil
die Kochrezepte in einem Themenportal für Kochbegeisterte den
redaktionellen Kerngehalt des gesamten Seitenauftritts darstellten,
hat das OLG Hamburg den Betreiber der Webseite im Außenverhältnis
als verantwortlich für diese Inhalte angesehen. In einem Urteil vom
28.07.2007 (ZUM – RD 2008, 343) wird ausgeführt, dass das
Gesamtgepräge der Webseite sich grundlegend unterscheide von
anderen Internetmarktplätzen, Foren oder Chatrooms, bei denen es
ersichtlich in erster Linie um Drittinhalte gehe. Auch durch weitere
Gestaltungsmaßnahmen wurde deutlich, dass der Anbieter sich die
Inhalte zu Eigen machte.
Herabsetzende
Werbespots
Das
OLG Hamburg hatte zwei Werbespots zu bewerten, die ein
Mitbewerberprodukt zum Gegenstand hatten. Der zweite Werbespot nahm
in seiner Aussage unausgesprochen Bezug auf den ersten Werbespot,
indem er eine Fortsetzung des vorherigen Geschehens darstellt. In
dem Urteil vom 11. Juli 2007 (ZUM – RD 2008, 350) nimmt das
Gericht eine Gesamtschau der Werbespots vor. Im konkreten Fall wurde
eine unzulässige Herabsetzung bejaht. Diese war nicht von dem
Grundrecht aus Artikel 5 GG gedeckt, da sich das Werbeverhalten als
besonders verwerflich darstellte.
Vorratsdatenspeicherung
Der
Bundesgesetzgeber hat in § 113a TKG festgelegt, dass Anbieter, die
öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer
erbringen, Verkehrsdaten der elektronischen Kommunikation 6 Monate
speichern müssen. Betroffen sind die Anbieter öffentlich zugänglicher
Telefondienste einschl. Mobilfunkdienste, Anbieter von
Internettelefonie, Anbieter von E-Mail- und Internetzugangsdiensten.
Ob auch Betreiber unternehmensinterner Netze zum Kreis der
Normadressaten gehören, erörtern Klug/Reif (RDV 2008, 89). Dabei
berücksichtigen die Autoren umfassend das laufende Verfahren vor
dem Bundesverfassungsgericht.
Pflichtenheft
Die
Bedeutung des Pflichtenheftes in der IT-Vertragsgestaltung erörtern
Roth/Dorschel (ITRB 2008, 189). Um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen,
sollten die Parteien frühzeitig das Rangverhältnis zwischen
Pflichtenheft und verschiedenen Vertragsdokumenten festlegen. Die
Parteien sollten auch die mit der vertragsgegenständlichen Lösung
verfolgten Ziele sowie die erwarteten Funktionen möglichst genau
definieren.
Medienbeteiligung von
Finanzinvestoren
Die Gestaltungsmöglichkeit der
Rundfunkordnung im Hinblick auf Medienbeteiligungen von
Finanzinvestoren ist Gegenstand eines Beitrages von Degenhart (AFP
2008, 251). Der Autor erachtet gesetzliche Regelungen als
eingriffsrelevant, die Rundfunkveranstaltern eine bestimmte
Unternehmensstruktur als Voraussetzung für die Erteilung einer
Zulassung oder deren Verlängerungen vorgeben. Transparenzpflichten
seien nur in dem Maße gerechtfertigt, wie dies erforderlich ist, um
spezifischen Gefährdungen der Rundfunkvielfalt aus der Beteiligung
von Finanzinvestoren zu begegnen.
Formatschutz
Für
einen besseren rechtlichen Schutz von Fernsehformaten sprechen sich
angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung von Formatlizenzen
Eickmeier/Fischer-Zernin in GRUR 2008, 755 aus. Nach dem derzeitigen
Recht bestehen urheber- und wettbewerbsrechtliche Schutzmöglichkeiten.
Der urheberrechtliche Schutz ist in der Sendeformat-Entscheidung des
BGH auf bestimmte Freigestaltungen beschränkt worden. Im Rahmen des
Wettbewerbsrechts kommt ergänzender Leistungsschutz in Betracht,
der eine wettbewerbliche Eigenart voraussetzt.
IP
Adressen
Die
Namen von IP Adressen sind personenbezogen im Sinne einer
personenbezogenen Berechtigungskennung gemäß § 96 Absatz 1, Nr. 1
TKG. Zu dieser Bewertung kommt das LG Frankenthal (Pfalz) in einem
Beschluss vom 21.05.2008 (K&R 2008, 467).
Angabe
des Geburtsdatums
Eine
AGB-Klausel, die zum Zwecke des Vertragsabschlusses zwingend die
Angabe des Geburtsdatums erfordert, verstößt nicht gegen § 307
Abs. 1, Abs. 2, Ziff. 1 BGB. Das OLG Köln erläutert in einem
Urteil vom 14.12.2007 (RDV 2008, 124), das Verlangen der Angabe des
vollständigen Geburtsdatums sei notwendig, um die Volljährigkeit
festzustellen. Es bestehe eine deutlich höhere Gewähr für die
Richtigkeit der Angaben, wenn der Interessent nicht lediglich ja
oder nein auf die Frage der Volljährigkeit hin ankreuzen müsse,
sondern wenn er sein konkretes Geburtsdatum einzutragen habe.
Wiedergabe von Zitaten
Die Wiedergabe von Zitaten aus
dem Programm eines Unterhaltungskünstlers einschließlich der
Nennung seines Namens kann eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
sein. Dies gilt aber nur dann, wenn eine werbliche Vereinnahmung
gegeben ist, also das Bild oder Werk des Betroffenen in eine
Werbeanzeige mit dem Ziel integriert wird, den Aufmerksamkeitswert
der Anzeige zu erhöhen. Das OLG Hamburg hat in einem Urteil vom
26.02.2008 (ZUM 2008, 690) die Verwendung der Zitate in einem
Kundenmagazin einer Drogeriekette nicht als Persönlichkeitsrechtsverletzung
bewertet. Für den Leser sei eindeutig zu erkennen gewesen, dass der
Inhalt des Beitrages in dem Kundenmagazin nicht in einem konkreten
Bezug zu dem am Seitenrand beworbenen Duschgel stand.
Übernahme einer Idee
Wenn in zwei Romanen die Idee,
Morde stumm ablaufen und den Täter von den Opfern unerkannt morden
zu lassen, enthalten sind, dann steht dem vorherigen Autor kein
Urheberrecht an dem Gang der Handlung dieser Szene zu. Bloße Ideen
sind grundsätzlich nicht schutzfähig. Auch in weiteren konkreten
Formulierungen, Anordnungen oder Szenengestaltungen, die übernommen
wurden, sah das Landgericht München I in einem Urteil vom
21.05.2008 (ZUM 2008, 709) keine Urheberrechtsverletzung. Das
Gericht wertete zunächst die einzelnen Übereinstimmungen und nahm
dann eine Gesamtbetrachtung vor.
Werbung für preisgebundene Bücher
Die Hervorhebung eines Preises für
preisgebundene Bücher kann den irreführenden Eindruck erwecken, es
handele sich um ein Sonderangebot, welches nur bei diesem bestimmten
Buchhändler zu erwerben ist. In einem vom Landgericht Frankfurt am
Main mit Urteil vom 21.12.2007 (WRP 2008, 1133) entschiedenen Fall
wurden die Bücher zusammen mit anderen, nicht preisgebundenen Waren
in einem gemeinsamen Prospekt beworben. Der auffällig angebrachte,
verhältnismäßig große Hinweis auf den Preis sowie die konkrete
Bezeichnung würden bei dem durchschnittlich informierten und verständigen
Adressaten den Eindruck wecken, dass das beworbene Produkt zu einem
besonders günstigen Preis angeboten wird.
Informationspflichten
eines Reiseveranstalters
Auf einer
Webseite, auf der Reisen angeboten werden, kann als Prospekt im
Sinne der BGB – Informationspflichtenverordnung angesehen werden.
Dies bedeutet, dass die Informationspflichten, die für ein
gedrucktes Prospekt gelten, auch für die Webseite gelten. In einem
Urteil vom 19.12.2007 (MMR 2008, 562) hat das LG Nürnberg-Fürth
fehlende Angaben darüber, ob und in welcher Höhe eine Anzahlung zu
leisten ist und wann der Restbetrag fällig wird, als
wettbewerbsrechtlich unlautere Handlung bewertet.
Fotos als Wanddekoration
Die Nutzung von Fotografien als
Wanddekoration in einer Gaststätte ist kein rechtswidriger Eingriff
in das urheberrechtliche Verbreitungsrecht gemäß §17 UrhG. Das
Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 14.05.2008 (ZUM 2008, 707)
sowohl eine unerlaubte Vervielfältigung als auch eine Verletzung
des Ausstellungsrechtes abgelehnt. Die unerlaubte Vervielfältigung
konnte nicht ausreichend da getan werden, da die Behauptung, die
Bilder seien auf dem Flohmarkt gekauft worden, nicht widerlegt
werden konnte. Ein Anbieten in der Öffentlichkeit sei nicht
gegeben, da weder Kauf- oder Mietangebote abgegeben wurden oder Stücke
aus der internen Betriebssphäre der Öffentlichkeit zugeführt
wurden.
Wikipedia –
Haftung
Für das
Landgericht Hamburg ist die Online-Enzyklopädie „wikipedia“ in
wesentlichen Grundzügen mit einem Internetforum vergleichbar
(Urteil vom 16.05.2008, MMR 2008, 550). Die Funktionsweise der
Online-Enzyklopädie sei in den zentralen Punkten mit der eines
Forums vergleichbar. Auch dort stelle der Forenbetreiber nur einen
Rahmen, eine Plattform und Speicherplatz zur Verfügung, damit
Dritte selbstverfasste Beiträge hinterlegen können. Auch dort
finde regelmäßig keine Vorab-Kontrolle oder eine nachträgliche
Steuerung durch eine Redaktion statt.
Gen-Milch
Der Gebrauch des Begriffs
„Gen-Milch“ für ein Produkt ist vom Bundesgerichtshof in einem
Urteil vom 11.03.2008 (AFP 2008, 297) als zulässig erachtet worden.
Die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehaltes, der dem
Werturteil zugrunde liegt, wurde bei der Abwägung mit berücksichtigt.
Die Verwendung eines Schlagwortes ist nach Ansicht des Gerichtes zulässig,
solange dieses nicht jeglicher sachlicher Grundlage entbehrt.
Auskunftsansprüche
Eine
Harmonisierung über Auskunftsansprüche gegenüber Providern
einschließlich der Störerhaftung fordert Spindler in GRUR 2008,
577. In einer Anmerkung zu dem Urteil des EuGH, in welchem eine
Pflicht zur Auskunftserteilung über persönliche Daten der Nutzer
von Access-Providern grundsätzlich abgelehnt wurde, wird ein
ausgewogenes System der Verantwortlichkeit gefordert. Den
Mitgliedsstaaten steht offen, ob sie derartige Ansprüche einführen
wollen. In dieser Öffnung sieht der Autor erhebliche Risiken für
die Harmonisierung des Haftungs- und Urheberrechts.
Kabelweitersenderecht
Auch
Internetweitersendungen werden vom Kabelweitersenderecht erfasst,
wenn das Programm unverändert und zeitgleich weiter gesendet wird.
Abgrenzungsprobleme können sich im Bereich von
Near-On-Demand-Programmen ergeben. Vor diesem Hintergrund diskutiert
Pfennig den Reformbedarf beim Kabelweitersenderecht (ZUM 2008, 363).
Gründe für eine prinzipielle Änderung des Regimes der
Kabelweitersendung in Deutschland liegen nach Ansicht des Autors
jedoch nicht vor. Der Weitersendebegriff ist allerdings in eine
technologienneutrale Form umzuformulieren.
Kritik
an Rundfunkgebührenurteil
Nach
Ansicht von Jungheim (ZUM 2008, 493) hat das
Bundesverfassungsgericht die Chance verpasst, die Auslegung des
Artikel 5 Abs. 1 GG den veränderten Medienrealitäten anzupassen
und die Zielsetzung der Vielfaltsgewährleistung von der einseitigen
Verknüpfung mit dem Rundfunk zu lösen. Die Gefahren, die von
crossmedialen Verfechtungen großer Medienkonzerne auf die öffentliche
Meinungsbildung ausgehen, könnten erfasst werden, wenn das
Mediensystem in seiner Gesamtheit betrachtet und nicht nur eine
isolierte Vielfaltsgewährleistung im Rundfunk verfolgt werde. Der
Rundfunk sei eingebettet in ein Mediensystem, zu dem die Presse und
die elektronischen Medien gehören. Eine separierte und herausgelöste
Betrachtung des Rundfunks sei sinnlos.
Personalisierte Werbung
Mit einer Einwilligung der Nutzer ist personalisierte
Werbung in social-community-Webseiten umfangreich möglich. Nach
Ansicht von Bauer (MMR 2008, 437) ist nur die Verwendung von Persönlichkeitsprofilen
ohne Einwilligung des Nutzers nach § 15 Abs. 3 TMG zu bewerten. In
der Fallgruppe der Werbung bestehe lediglich ein Widerspruchsrecht.
Wenn auf dieses Widerspruchsrecht hingewiesen wird, dann könne von
einer grundsätzlichen Zulässigkeit der Erstellung und Verwendung
von Nutzungsprofilen ausgegangen werden.
Datenschutz
in Bewertungsportalen
Der
sogenannte Düsseldorfer Kreis hat am 17./18. April 2004 in
Wiesbaden klare Leitlinien für die Betreiber von sozialen
Netzwerken und Bewertungsportalen im Internet formuliert. Im
Hinblick auf Internetportale zur Bewertung von Einzelpersonen wird
darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Abwägung nicht generell das
Recht auf freie Meinungsäußerung vorrangig gegenüber dem Recht
der Bewerteten auf informationelle Selbstbestimmung sei. Im Hinblick
auf die datenschutzkonforme Gestaltung sozialer Netze wird unter
anderem daran erinnert, dass die Speicherung von personenbezogenen
Nutzungsdaten über das Ende der Verbindung hinaus ohne Einwilligung
der Nutzer nur gestattet ist, soweit die Daten zu Abrechnungszwecken
gegenüber dem Nutzer erforderlich sind (DUD 2008, 424).
Benutzung
einer Dienstleistungsmarke
Der
Verkehr muss erkennen können, dass mit der Verwendung einer
Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt wird, sondern
auch eine Leistung bezeichnet wird, die aus diesem Geschäftsbetrieb
stammt. Des Weiteren muss sich die Benutzung auf eine bestimmte
Dienstleistung beziehen. Der Verkehr muss also ersehen können, auf
welche konkrete Dienstleistung sich der Kennzeichengebrauch bezieht.
In diesem Sinne konkretisiert der BGH in einem Urteil vom 18.10.2007
(GRUR 2008, 616) Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung
einer Dienstleistungsmarke.
Rechtsverletzung in Filesharing-Systemen
Zum Beweis angeblicher Rechtsverletzungen in
Filesharingsystemen reichen Bildschirmausdrucke nach Ansicht des LG
Hamburg (Urteil vom 14.03.2008, ITRB 2008, 124) nicht aus. Die von
einer Überwachungsfirma gefertigte Ausdrucke und die Benennung des
Leiters des Ermittlungsdienstes als Zeugen reichten dem Gericht
nicht aus. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren hatte das OLG
Frankfurt dagegen eine Kopie der Ergebnisse eines
Ermittlungsunternehmens sowie der Auskünfte der
Staatsanwaltschaften über den Inhaber einer IP-Adresse als
ausreichend erachtet.
Textform der
Widerrufsbelehrung
Eine Mitteilung der
Widerrufsbelehrung in Textform liegt nach Ansicht des OLG Naumburg
(Urteil vom 13.07.2007, MMR 2008, 548) nicht vor, wenn sich die
Belehrung lediglich auf der Internetseite des Anbietenden befindet.
Das Gericht verweist auf die restriktive Rechtsprechung zu dieser
Thematik. Die Richter sehen die Möglichkeit, eine im Internet veröffentliche
Widerrufsbelehrung zu speichern und zu produzieren, als nicht
ausreichend an, da die Länge der Widerrufsfrist sich danach richten
würde, wie der Verbraucher sich verhält beziehungsweise wie er
technisch ausgestattet ist. Dies führe zu einer unerträglichen
Rechtsunsicherheit.
Irreführende Werbung durch
Berechtigungsanfrage
Mit einer Berechtigungsanfrage
wird im Patentrecht bei einem möglichen Verletzer angefragt,
aufgrund welcher Umstände er sich als berechtigt ansieht, von dem
entsprechenden Patent Gebrauch zu machen. Im konkreten Fall kann
eine derartige Berechtigungsanfrage aber auch als irreführende
Werbung angesehen werden. Dies hat das OLG Karlsruhe in einem Urteil
vom 09.04.2008 (WRP 2008, 1127) entschieden. In dem konkreten Fall
war nicht mitgeteilt worden, dass gegen die Erteilung des Patents
Einspruch eingelegt wurde.
Urheberrechtsschutz
für Laufbilder
Auch
einzelne Teile von Filmwerken und Bildfolgen genießen unabhängig
von der Größe oder der Länge des Filmausschnittes Leistungsschutz
nach §§ 95, 94 UrhG. Der BGH stellt in einem Urteil vom 20.12.2007
(CR 2008, 507) fest, dass die urheberrechtlichen Bestimmungen die
organisatorische und wirtschaftliche Leistung des Filmherstellers
schützen. Dieser unternehmerische Aufwand wird für den gesamten
Film erbracht, so dass es keinen Teil des Films gibt, auf den nicht
ein Teil dieses Aufwands entfiele und der daher nicht geschützt wäre.
Dies zeige auch der Handel mit sogenannten Klammerteilrechten.
Nachgestellte
Szenen
Das
Oberlandesgericht München hat in einem Urteil vom 23. November 2006
(ZUM 2008, 520) das Nachstellen einzelner Dialogszenen eines Filmes
als unfreie Bearbeitung und damit urheberrechtswidrig bewertet.
Unbeachtlich war, dass Texte nicht wörtlich übernommen wurden,
sondern mundartlich umgewandelt sowie weitere Veränderungen
vorgenommen wurden. Die dem Original des Fernsehfilms entstammenden
Szenen bestimmten nach Ansicht der Richter den Gesamteindruck des
neuen Filmwerkes.
Doppelter
Schadensersatz
Für
die Einführung eines doppelten Schadensersatzanspruches bei
Urheberrechtsverletzungen spricht sich Schimmel in ZUM 2008, 384
aus. Während in anderen Branchen Aufschläge auf das übliche
Entgelt im Fall der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Leistungen längst
gängige Praxis sind, bringe die Bundesregierung den doppelten
Schadensersatz im Urheberrecht fast reflexartig mit
Strafschadensersatz in Verbindung. Der Gesetzgeber müsse die
doppelte Lizenzgebühr als Schadensersatzanspruch im Gesetz
formieren.
Lebenslange
Garantien
Bei
einer richtigen Formulierung in den Garantiebedingungen kann auch
nach deutschen Recht eine lebenslange Garantie wirksam vereinbart
werden. Diese Ansicht vertreten Splittgerber/Krone in CR 2008, 343.
Im Zusammenhang mit IT-Produkten wirft die lebenslange Garantie zusätzliche
Fragen auf.
Vertraulichkeit
und Integrität informationstechnischer Systeme
In
der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur so genannten
„Online-Durchsuchung“ hat das Gericht ein neues Grundrecht
entwickelt. Als neue Fallgruppe des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
wird das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und
Integrität informationstechnischer Systeme abgeleitet. Hornung
stellt in CR 2008, 299 den dogmatischen Ausgangspunkt und
Abgrenzungen dar. Dargestellt wird auch das zweistufige
Schutzkonzept, unterteilt in Erhebungsebene und Durchsichtsebene.
Insgesamt bewertet der Autor die Entscheidung positiv.
Einwilligung
in Telefonwerbung
Eine
AGB-Klausel, mit welcher die Einwilligung in die Telefonwerbung
aller Unternehmen eines Konzerns gegeben wurde, hat das OLG Köln
mit Urteil vom 23.11.2007 (RDV 2008, 126) als unwirksam bewertet.
Eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers wurde in der
Verwendung des Oberbegriffs „zur Werbung“ gesehen. Zu weit war
die Klausel auch, weil sie Unternehmen erfasste, deren Geschäftsgegenstand
keine Berührung mit der erworbenen Dienstleistung aufwiesen.
Datenschutz
bei Webstatistiken
Webstatistiken
geben umfassende Informationen über die Besucher von Webseiten
wieder. Einige der Webstatistikprogramme ermöglichen das Erstellen
von übergreifenden Bewegungsbildern. Lepperhoff/ Petersdorff (DOD
2008, 266) weisen darauf hin, dass auf den wenigsten Webpräsenzen
Datenschutzerklärungen oder Hinweise zu der eingesetzten
Statistiksoftware zu finden sind. Unternehmen, die ein
kundenfreundliches Image bevorzugen, sollten genau prüfen, welches
Erhebungsverfahren für ihre Webseitenbesucher
eingesetzt werden.
Bilanzierung selbst erstellter Software
Durch das Bilanzrechtsmodernisiserungsgesetz kommt es zu
weitreichenden Änderungen bei der Bilanzierung von immateriellen
Vermögensgegenständen. Es wird eine Aktivierungspflicht für
selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und
Werte im Rahmen der Bilanz eingeführt. Die Aktivierung kommt
allerdings erst dann in Betracht, wenn die Aufwendungen als Vermögensgegenstand
qualifiziert werden können (ITRB 2008, 145).
Reale
Person in Roman
Eine
Geldentschädigung in Höhe von Euro 50.000,- hat das Landgericht München
I in einem Urteil vom 13.02.2008 (ZUM 2008, 537) wegen einer
schweren Verletzung der Persönlichkeitsrechte zuerkannt. Die
Verletzte war als reale Person in einer Romanfigur erkennbar. Das
Gericht bejahte eine Verletzung der Intimsphäre, da sämtliche äußeren,
der Öffentlichkeit bekannten Umstände mit der realen Biographie
der Klägerin übereinstimmten und das Intimleben so zum Gegenstand
einer öffentlichen Spekulation gemacht wurde.
Telekommunikationspolitik
Perspektiven und Herausforderungen der
Telekommunikationspolitik aus nationaler Sicht stellt Knauth in
K&R, 2008, Beilage 3, Seite 9 dar. Von Bedeutung ist, wie
innerhalb des Regulierungssystems Innovationsanreize geschaffen bzw.
erhalten werden können, ohne hierdurch wettbewerbliche Verwerfungen
in Kauf nehmen zu müssen. Nicht notwendig seien Ausdehnungen von
Vetorechten der Kommission oder die Einrichtung einer
EU-Regulierungsbehörde.
Ausübende
Künstler
Die
Streichung des § 79 Abs. 1 UrhG fordert Gerlach in ZUM 2008, 376.
Der neue § 79 eröffnet die Möglichkeit Verwertungsrechte von ausübenden
Künstlern als Ganzes abzutreten, so dass der Erwerber vollständig
in die Rechtsstellung des ausübenden Künstlers eintreten kann. Der
Gesetzgeber habe in Verkennung des persönlichkeitsrechtlich geprägten
Leistungsschutzrechtes der ausübenden Künstler eine einheitliche
Regelung für alle Leistungsschutzrechte treffen wollen. Das Recht
der ausübenden Künstler könne aber nicht mit anderen
Leistungsschutzrechten, die unternehmerische Schutzrechte für getätigte
Investitionen sind, gleichgestellt werden.
Next
Generation Networks (NGN)
Next
Generation Networks (NGN) basieren überwiegend auf dem Prinzip der
Paketvermittlung, insbesondere über das IP-Protokoll. Vom
traditionellen Festnetz weichen NGN hinsichtlich der grundsätzlichen
Trennung von Diensten und Transport ab. Diese Trennung bedeutet in
letzter Konsequenz, dass die Leistungen der verschiedenen Ebenen
auch von verschiedenen Anbietern erbracht werden können. Kühling
(K&R 2008, 351) erörtert insbesondere die Informationspflichten
und den rechtspolitischen Handlungsbedarf im
Telekommunikationsrecht. Die Migration von der PSTN- in die NGN-Welt
wird die Regulierung vor große Herausforderungen stellen.
Haftung
von Wikimedia
Der
Verein Wikimedia Deutschland, welcher die Domain wikipedia.de
betreibt und auf die Seiten de.wikipedia.org weiterleitet, haftet
nicht für die Inhalte von Wikipedia. Das Landgericht Köln es in
einem Urteil vom 14.05.2008 (CR 2008, 525) als maßgeblich erachtet,
dass nicht auf einen einzelnen Artikel, sondern auf den gesamten
Inhalt einer Hauptseite weitergeleitet wurde. Es liege auf der Hand,
dass die Haftung desjenigen, der auf bestimmte Inhalte verweist und
auf diese weiterleitet, jedenfalls nicht weitergehen dürfe als die
des Betreibers der als Ziel der Weiterleitung angegeben Homepage.
Eine inhaltliche Verantwortlichkeit für die Inhalte der Wikipedia
war für das Gericht nicht ersichtlich.
Wortberichterstattung
Soweit
ein Bild nicht schon als solches eine für die öffentliche
Meinungsbildung bedeutsame Aussage enthält, ist sein
Informationswert im Kontext der dazugehörenden
Wortberichterstattung zu ermitteln. Beschränkt sich der begleitende
Bericht allein darauf, irgendeinen Anlass für die Abbildung einer
prominenten Person zu schaffen, so lässt die Berichterstattung
einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung nicht erkennen. Es
ist Sache der Fachgerichte, den Informationswert einer
Berichterstattung und ihrer Bebilderung anhand ihres Bezuges zur öffentlichen
Meinungsbildung im konkreten Einzelfall zu ermitteln und die Abwägung
zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz vorzunehmen. In
diesem Sinne konkretisiert das Bundesverfassungsgericht mit
Beschluss vom 26.02.2008 (WRP 2008, 645) die Kriterien der zulässigen
Berichterstattung über unterhaltende Beiträge des Privat- und
Alltagslebens prominenter Personen und ihres sozialen Umfeldes.
Fehlerhafte Preisauszeichnung
Eine unrichtige Preisauszeichnung der Ware am Regal verstößt
gegen die Preisangabenverordnung. Der Bundesgerichtshof hat in einem
Urteil vom 04.10.2007 (WRP 2008, 659) allerdings eine erhebliche
Beeinträchtigung des Wettbewerbs verneint, wenn dem Kunden an der
Kasse nur der beworbene, niedrigere Preis in Rechnung gestellt wird.
Die Auszeichnung der Ware am Regal mit dem höheren Preis gegenüber
dem in der Werbung angegebenen Preis ist daher nicht
wettbewerbswidrig.
Suchmaschinenoptimierung
Das
Einstellen von Bildern ins Internet allein kann keinen Klärungsinhalt
im Bezug auf eine Einwilligung in Nutzungen in Form von
Umgestaltungen haben. Derjenige, der Bilder frei ins Internet
einstellt, wolle lediglich erreichen, dass sie von anderen
Internetnutzern angesehen werden können. Gleichwohl hat das Thüringer
OLG in einem Urteil vom 27.02.2008 (K&R 2008, 301) einen
Unterlassungsanspruch im Hinblick auf die Anzeige eines Bildes im
Rahmen der Trefferliste einer Suchmaschine verneint, da die Klägerin
eine Suchmaschinenoptimierung vorgenommen hatte. In einer solchen
Situation ist das Berufen auf eine fehlende Einwilligung zur
Verwertung der Bilder durch einen Suchmaschine rechtsmissbräuchlich
und treuwidrig im Sinne von § 242 BGB.
Private
Filmaufnahmen von Fußballspielen
Dem
Veranstalter von Sportereignissen steht die alleinige Verwertungsmöglichkeit
entsprechender Filmaufnahmen zu. Dies gilt auch für private
Filmaufnahmen von Amateur-Fußballspielen. Das
Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 08.05.2008 (K&R,
2008, 385) einen Unterlassungsanspruch bejaht, bei dem entsprechende
Filmaufnahmen in ein Internetportal eingestellt wurden.
Kennzeichnungspflicht bei Karnevalskostüm
Das Angebot eines Karnevalskostüms im Internet ohne die
nach dem Textilkennzeichnungsgesetz erforderlichen Angaben ist
unlauter. Dies hat das LG Frankenthal in einem Urteil vom 14.2.2008
(ITRB 2008, 154) entschieden. Die textilrechtlichen Vorgaben gelten
auch bei einem gewerblichen Verkauf über ebay.
Unfreie
Rücksendung
Der
Hinweis des Anbieters einer Internetplattform, der zufolge unfrei
versandte Rücksendungen nicht angenommen werden, genügt nicht den
gesetzlichen Anforderungen des Fernabsatzrechts. § 357 Abs. 2, Satz
2 BGB sieht vor, dass grundsätzlich der Unternehmer die Kosten der
Rücksendung einer durch Paket versandten Ware zu tragen hat.
Entsprechende Informationen bzw. AGB-Klauseln sind daher unlauter
und wettbewerbswidrig. (OLG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008, CR
2008, 396).
Beweisbarkeit
von Online-Transaktionen
Das
Versenden von E-Mails oder FTP-Uploads kann auf notariellem Niveau
beweisbar dokumentiert werden. Mit Hilfe des Service „e-witness“
können Unternehmen wichtige Informationen auf elektronischem Wege
versenden, ohne befürchten zu müssen, dass die Empfänger den
Erhalt bestreiten. In dem System werden elektronische Transaktionen
von Notaren protokolliert und mit qualifizierten digitalen
Signaturen und Zeitstempeln versehen (DUD 2008, 306).
Abschaltung
von 0900-Nummern
Bei
Gesprächen, in denen auf 0900-Nummern hingewiesen wird, kann eine
Preisangabepflicht bestehen. Wird gegen diese Preisangabepflicht
hartnäckig verstoßen, so kann die Bundesnetzagentur durch eine
zeitlich begrenzte Abschaltung der Rufnummer reagieren. Dies hat das
VG Köln in einem Beschluss vom 13.12.2007 (MMR 2008, 499) bestätigt.
Wettbewerbsverstöße
durch Freiberufler
Über
§ 4 Nr. 11 UWG können Verstöße gegen berufsrechtliche Pflichten
auch wettbewerbsrechtlich geahndet werden. Voraussetzung ist der
Wettbewerbsbezug der jeweiligen Berufspflicht. Weber (WRP 2008, 723)
erörtert hierzu verschiedene berufsrechtliche Pflichten der
Rechtsanwälte.
Dokufiction
Als
Dokufiction bezeichnet man halbdokumentarische Formate, also
Spielfilme oder Theaterstücke, die in unterhaltender Weise von
realen, meist zeitgeschichtlichen Geschehnissen handeln. Bei diesen
Formaten bestehen erhebliche rechtliche Risiken. Von Becker (ZUM
2008, 265) zeigt die Leitlinien der Rechtsprechung auf. Diese ist
stark einzelfallbezogen. Problematisch sind insbesondere
privat-intime Schilderungen, wenn diese dem Zuschauer nahe legen,
bestimmte dargestellte Ereignisse hätten so stattgefunden.
Lockanrufe
auf Mobiltelefone
Die
zivilrechtlichen Konsequenzen von Ping- bzw. Lockanrufen untersuchen
Erfurth/ Ellbogen in CR 2008, 353. Bei diesen Lockanrufen werden
Handybesitzer unter Benutzung einer speziellen Computersoftware
automatisiert angerufen und zu einem Rückruf bei einer kostenträchtigen
Service- oder Mehrwertdienstenummer veranlasst. Mit § 66j TKG ist
eine Norm geschaffen worden, welche den Anwendungsbereich des §
44 Abs. 1 TKG eröffnet und damit dem Angerufenen einen
Unterlassungsanspruch gewährt. Gegen den Lockanrufer bestehen Rückzahlungsansprüche,
die jedoch wegen der geringen Höhe nicht wirtschaftlich geltend
gemacht werden können.
Anbieterkennzeichnung
Auf
verschiedene Aspekte der Anbieterkennzeichnung nach dem TMG und dem
RSTV weist Lorenz in K&R 2008, 340 hin. Den neuen Vorschriften
zufolge müssen juristische Personen Angaben zum Stamm- oder
Grundkapital und zu den ausstehenden Einlagen machen, sofern Angaben
über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden. Anzugeben ist
auch die Wirtschaftsidentifikationsnummer, sofern eine solche
vergeben worden ist. Schließlich besteht die Pflicht, Angaben zu
Abwicklungs- oder Liquidationsverfahren bei einer AG, KG aA oder
GmbH zu machen.
Neues
Persönlichkeitsrecht
Das
allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung
der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
Das Bundesverfassungsgericht führt
im Urteil vom 27.02.2008 (CR 2008, 306) aus, dass neben dem Recht
der informationellen Selbstbestimmung Persönlichkeitsgefährdungen
bestehen, die sich daraus ergeben, dass der Einzelne zu seiner Persönlichkeitsentfaltung
auf die Nutzung informationstechnischer Systeme angewiesen ist und
dabei dem System persönliche Daten anvertraut oder schon allein
durch dessen Nutzung zwangsläufig liefert. Derartige Persönlichkeitsgefährdungen
werden vom Recht der informationellen Selbstbestimmung nicht
erfasst. Der grundrechtliche Schutz der Vertraulichkeit und Integritätserwartung
besteht unabhängig davon, ob der Zugriff auf das
informationstechnische System leicht oder nur mit erheblichem
Aufwand möglich ist.
Urheberrechtsverletzung
durch T-Shirt?
Mit
einer Klage wendete sich ein Grafikdesigner gegen die Ablichtung
eines von ihm gestalteten T-Shirts auf einem Zeitschriftencover. Das
Landgericht München I bewertete in einem Urteil vom 24.10.2007 (ZUM-RD
2008, 260) das streitgegenständliche T-Shirt als unwesentliches
Beiwerk neben dem eigentlichen Objekt der Vervielfältigung. Maßgeblich
war, dass es ebenso gut durch ein anderes T-Shirt hätte ersetzt
werden können, ohne dass dadurch die Gesamtwirkung des
Magazintitels in irgendeiner Form beeinträchtigt würde. Die Klage
wurde daher mangels Verletzung des Urheberrechts abgewiesen.
Alte
Widerrufsbelehrung
Das
KG Berlin bewertet die Verwendung einer alten
Musterwiderrufsbelehrung in einem Beschluss vom 11.04.2008 (K&R
2008, 375) als Bagatellverstoß. Diese Bewertung gilt bis zum Ablauf
des Übergangzeitraums am 01.10.2008. Wenn der Gesetzgeber einen Übergangszeitraum
festlege und dabei die Verwendung des alten, lückenhaften Musters
zur Belehrung der Verbraucher zulasse, dann sei daraus der Schluss
zu ziehen, dass die Informationsinteressen der Verbraucher während
dieses Übergangszeitraumes gewahrt sind.
Nährwert-
und gesundheitsbezogene Angaben
Einen
rechtliche Rück- und Ausblick über die VO/EG1924/2006 über nährwert-
und gesundheitsbezogene Angaben gibt Meierernst in WRP 2008, 755.
Der Autor weist darauf hin, dass die Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit ESSA ein erstes Positionspapier zur
Entwicklung von Nährwertprofilen im Sinne des Artikels 4 VO
entworfen hat. Daneben wird die Erstellung der Gemeinschaftsliste
durch die Kommission unter Mithilfe der ESSA Aufmerksamkeit
erlangen. Unklar ist, ob die Hinweispflichten des Artikels 10 Abs. 2
der VO zu beachten sind.
Richtlinie
über unlautere Geschäftspraktiken
Mit
dem Kriterium der „wesentlichen Beeinflussung“ nach der
Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken beschäftigt sich
Scherer in WRP 2008, 708. Für die Autorin ist maßgeblich, ob der
Verbraucher noch die Möglichkeit hat, das von ihm durch die
unternehmerische Kommunikation geforderte geschäftliche Verhalten
abzulehnen. Die Kontrollfrage für die wesentliche Beeinflussung müsse
also lauten: Kann der Verbraucher unter Anspannung seiner Gegenkräfte
sich noch anders verhalten als vom Unternehmer verlangt?
Kein
Patentschutz für Expertensysteme
Mit
Beschluss vom 17.04.2007 (GRUR 2008, 330) hat das
Bundespatentgericht die Patenterteilung für Systeme künstlicher
Intelligenz abgelehnt. Diese Systeme mit künstlicher Intelligenz
bzw. Expertensysteme werden beschrieben als Schaffung von
Programmmitteln, die aus eingegebenen Informationen nach logischen
Regeln unter Benutzung von in Datenbanken gespeichertem
Expertenwissen Schlüsse ziehen. Der durchgeführte
Entscheidungsprozess sei herkömmlich dem Bereich der gedanklichen Tätigkeiten
eines Menschen zuzuordnen und liege daher nicht auf dem Gebiet der
Technik.
Salzcracker
als Formmarke
Das
Bild eines Salzcrackers wurde als IR-Bildmarke eingetragen, aus der
erfolgreich gegen einen ähnlich gestalteten Cracker vorgegangen
wurde. Der BGH hat mit Urteil vom 25.10.2007 (GRUR 2008, 505) die
Bedeutung der abgebildeten Form hervorgehoben. Der Gesamteindruck
der Klagemarke werde nicht lediglich durch den eingestanzten
Schriftzug, sondern auch durch die Form der abgebildeten Ware selbst
bestimmt. Wenn der Verkehr eine Warenform als Herkunftshinweis
versteht, dann ist er daran gewöhnt, dass die betreffende Ware
neben der Form zusätzlich mit anderen Kennzeichen versehen ist.
Sofortiger
Beginn einer Dienstleistung
Das
fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht wird nicht dadurch
ausgeschlossen, dass in einem Online-Formular erklärt worden ist,
dass mit der Erbringung der Dienstleistung sofort begonnen werden
soll. Das AG Charlottenburg hat in einem Urteil vom 22.4.2008 (MMR
2008, 493) den Widerruf eines DSL-Vertrages zugelassen, weil der
Vertrag nur dann zustande kam, wenn der sofortigen Erbringung der
Leistung durch Anklicken zugestimmt wurde. Der Verbraucher müsse
die Wahlmöglichkeit haben, da sonst Rechtsmissbrauch vorliege.
Altersverifikationssystem
Der
Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 18.10.2007 (MMR 2008, 400)
über die Anforderungen an ein Altersverifikationssystem
entschieden, welches den Zugang von pornografischen Angeboten im
Internet beschränkt. Die Verlässlichkeit des AVS setzt voraus,
dass es einfache, naheliegende und offensichtliche Umgehungsmöglichkeiten
ausschließt. An den erforderlichen effektiven Barrieren fehlt es
von vornherein, wenn die nicht fernliegende Möglichkeit besteht,
das Jugendliche sich Ausweispapiere von Eltern oder erwachsenen
Freunden beschaffen und dann die Personalausweisnummern in das
Kontrollsystem eingeben.
On-Demand-Nutzung
Die
On-Demand-Nutzung von Musikstücken im Internet bewertet das LG
Hamburg in einem Urteil vom 21.02.2007 als eigenständige
Nutzungsart (ITRB 2008, 102). Die Bewertung führt dazu, dass das
Bereitstellen der Musiktitel durch den Anbieter eine
Nutzungsrechtseinräumung seitens der Berechtigten erforderlich
macht. Der Abrufdienst unterscheidet sich daher grundlegend vom
Webradio.
E-Mail-Archivierung
Die
richtige Archivierung von E-Mails ist alles andere als ein „nice
to have“. Es bestehen zahlreiche gesetzliche bzw.
quasi-gesetzliche Anforderungen an eine E-Mail-Archivierung.
Lensdorf zeigt in CR 2008, 332 auf, wie diese Anforderungen
gestaltet sind. Insbesondere werden auch mögliche Sanktionen
steuer-, straf- und zivil- sowie datenschutzrechtlicher Art
aufgezeigt.
Verhandlung
von IT-Verträgen
Sieben
Phasen der Verhandlung von IT-Verträgen differenziert Lapp in ITRB
2008, 112. Unterschieden wird zwischen strategischer Vorbereitung,
Begrüßung, Informationsaustausch, Verhandlung im engeren Sinne,
Finden und Formulieren einer Lösung sowie Abschied und
Nachbereitung. In den zahlreichen Beraterhinweisen wird unter
anderem darauf hingewiesen, dass der richtige Zeitpunkt der
Verabschiedung besonders wichtig ist. Eine zu frühe Verabschiedung
bedeutet ungenützte Möglichkeiten, eine zu späte Verabschiedung
kann zu Erschwerungen von späteren Verhandlungen führen.
Datenbankrecht
Die
Frage, ob eine inhaltliche Übernahme aus einer Datenbank eine
Vervielfältigung im Sinne des § 87b Absatz 1 UrhG sein kann, ist
noch ungeklärt. v. Ungern – Sternberg (GRUR 2008, 292) erörtert
den Meinungsstand und verweist auf einen Vorlagebeschluss des BGH
beim EuGH. Der Autor sieht die Gefahr, dass Nutzer von Daten, die
nicht unmittelbar aus der Datenbank selbst entnommen werden,
vielfach kaum erkennen können, ob und ggf. in welcher Weise die
Daten einer geschützten Datenbank entstammen. Teilweise wird als
Schutzgegenstand des Datenbankherstellerrechts die auf einem Trägermedium
festgelegte Datenbank angesehen, nicht aber das Recht an den
Informationen, die in der Datenbank gespeichert sind.
Persönlichkeitsrechtsverletzungen
durch Buchveröffentlichungen
Verschiedene
Fallgruppen und Gefahrenpotentiale bei Buchveröffentlichungen im
Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen stellt Hahn in
ZUM 2008, 97 dar. Besonders problematisch ist die Fallgruppe mit
einem Portrait einer real existierenden Person. Personen der
Zeitgeschichte müssen Beschränkungen ihres Persönlichkeitsrechts
eher hinnehmen als unbekannte Personen. Dient eine real existierende
Person nur als Vorbild für einen Prototypen, so spricht vieles für
einen Vorrang der Kunstfreiheit.
Kartellrecht
und gewerbliche Schutzrechte
Die
Lizenzverweigerung kann bei Immaterialgüterrechten unter außergewöhnlichen
Umständen einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung
darstellen. Der EuG bzw. EuGH hat hierzu eine Rechtsprechung
entwickelt, der zufolge vier verschiedene Kriterien erfüllt sein müssen.
Hausmann setzt sich in MMR 2008, 381 kritisch mit dem im in dieser
Linie zu sehenden Microsoft-Urteil vom 17.09.2007 auseinander.
Vorratsdatenspeicherung
Das
Bundesverfassungsgericht hat einem Antrag auf Erlass einer
einstweiligen Anordnung teilweise stattgegeben, mit welcher das
Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung von
TK-Verkehrsdaten zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit einstweilig
ausgesetzt wird. Die Klage erschien nicht als von vornherein
aussichtslos. Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichtes war
die Folgenabwägung. Das Gericht erörtert den denkbaren Einschüchterungseffekt
und die Ermöglichung des Abrufs der gespeicherten Daten, welcher
dann zu konkreten Belastungen führen kann. In dem
Verkehrsdatenabruf liege ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig
zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 10, Absatz I
Grundgesetz (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.03.2008, MMR
2008, 303).
Rundfunkbegriff
Der
Rundfunkbegriff ist von wesentlicher Bedeutung für die
Rundfunkregulierung. Nach Ansicht von Ellinghaus in CR 2008, 219 hat
der überkommene Rundfunkbegriff ausgedient. Dieser Begriff überlasse
den Rechtsanwendern die Einordnung eines Angebotes als Rundfunk. Der
Autor erwägt eine Übernahme des gemeinschaftsrechtlichen Begriffs
des audiovisuellen Mediendienstes. Es sei die Frage zu beantworten,
ob eine Genehmigungsbedürftigkeit für den Privaten Rundfunk noch
zeitgemäß und mit der privaten Rundfunkfreiheit zu vereinbaren
ist.
Geldentschädigung
wegen Bildveröffentlichung
Eine
Geldentschädigung in Höhe von Euro 6.000,- nebst Zinsen hat das
OLG Frankfurt/ Main mit einem Urteil vom 13.11.2007 (ZUM RD 2008,
230) als berechtigt angesehen. Der Kläger war auf einem Bild
abgebildet und wurde durch den Bericht mit einer schweren Straftat
in Verbindung gebracht. Tatsächlich hatte der Kläger mit der
Straftat nichts zu tun. Das Gericht berücksichtigte dabei auch,
dass die Berichtigung nicht ordnungsgemäß erfolgte.
Gegendarstellung
Eine
Gegendarstellung muss eindeutig erkennen lassen, in wessen Namen sie
abgegeben werden soll. Bei einer juristischen Person muss die
korrekte Firmenbezeichnung angegeben werden und maßgeblich ist die
Eintragung ins Handelsregister. (Beschluss des Kammergerichts vom
30.11.2007, ZUM-RD 2008, 229).
Widerrufsfolgenbelehrung
Als
unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Sinne des § 3 UWG
hat das Kammergericht mit Beschluss vom 16.11.2007 (MMR 2008, 341)
eine fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung bewertet, der ein
ausreichender Hinweis auf die Gefahrtragung bei Rücksendung fehlte.
Die Musterwiderrufsbelehrung enthält einen Satz, der den Schluss
zulassen kann, dass die Frage der Gefahrtragung der Rücksendung der
Ware zu den wesentlichen Rechtsfolgen des Widerrufs gehört, über
die eine Belehrung erforderlich ist. Das Gericht sieht die grundsätzliche
Möglichkeit eines Verstoßes gegen die fernabsatzrechtlichen
Bestimmungen, bewertet die Beeinträchtigung aber als eine nicht erwähnenswerte
Bagatelle.
Keine
Nutzungsentschädigung bei Mangel
Der
Verkäufer darf keinerlei Nutzungsentschädigung verlangen, wenn
eine neue Ware als Ersatz für mangelhafte Geräte geliefert wird.
Der EuGH hat in einem Urteil vom 17.04.2008 (ITRB 2008, 121) eine
Entschädigung in Höhe von etwa Euro 70,- für eine 17 Monate dauernde Nutzung
eines Backofens verneint. Artikel 3 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
1999/44/EG steht einer nationalen Regelung entgegen, die dem Käufer
bei Lieferung einer mangelhaften Ware Wertersatz für die Nutzung
bis zum Austausch gestattet.
IP-Adressen
Die
Eignung von IP-Adressen zur Identifizierung von Internetnutzern erörtert
Pahlen-Brandt in K&R 2008, 288. Technisch möglich sei die Verknüpfung
aller Informationen der Internetnutzung mit den IP-Nummern. Werden
etwa die Daten des Accessproviders denen der Inhaltsanbieter
hinzugefügt, so könne auch der Inhaltsanbieter erkennen, welchem
Nutzer die IP-Adresse zugewiesen wurde. In den meisten Fällen ist
es daher ohne großen Aufwand möglich, die Internetnutzer aufgrund
der IP-Adresse zu identifizieren.
Überwachungspflicht
von Eltern
Das
OLG Frankfurt (Beschluss vom 20.12.2007, CR 2008, 243) lehnt eine Überwachungspflicht
der Internetnutzung durch andere Familienmitglieder ab. Eine solche
Pflicht, die Benutzung des Internetanschlusses zu überwachen oder
ggf. zu verhindern bestehe nur dann, wenn der Anschlussinhaber
konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Nutzer den Anschluss zu
Rechtsverletzungen missbrauchen wird. Der Anschlussinhaber kann
grundsätzlich ohne weiteres von der Kenntnis erwachsener Personen
über die Rechtswidrigkeit von Urheberrechtsverletzungen ausgehen.
Zuständigkeit
bei Urheberrechtsverletzung
Die
internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei
Urheberrechtsverletzungen richtet sich wesentlich nach dem Ort des
Schadenseintritts. Bei Internetauftritten ist entscheidend, ob
dieser sich bestimmungsgemäß in Deutschland auswirkt. Dies ergibt
sich aus einem Beschluss des OLG Köln vom 30.10.2007 (ITRB 2008,
106).
Störerhaftung
für Werbung
Wer
Werbung auf Websites schaltet bzw. schalten lässt, welche jedermann
das Herunterladen jugendgefährdender Medieninhalte ermöglicht,
kann als Störer wegen eines Wettbewerbsverstoßes in Anspruch
genommen werden. Das LG Frankfurt/ Main hat in einem Beschluss von
02.01.2008 (MMR 2008, 346) entschieden, dass Vorschriften des
Jugendschutzgesetzes Marktverhaltensregelungen gemäß § 4 Nr. 11
UWG sind, weil das Jugendschutzgesetz auch die wettbewerblichen
Interessen der Verbraucher schützt. Die Verantwortlichkeit für die
Downloadmöglichkeit von illegalen Inhalten bestand also, obwohl
diese Inhalte nicht direkt von den Websites heruntergeladen werden
konnten, mit illegalen Inhalten verlinkt waren.
Prüfungspflichten
eines Webhosters
Ein
Webhoster ist nicht verpflichtet, jeden Beitrag vor Veröffentlichung
im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen.
Wenn er allerdings klare Hinweise für eine begangene
Rechtsverletzung erhält, so ist er verpflichtet, die konkrete Äußerung
unverzüglich zu sperren. Das LG Karlsruhe führt in einem Beschluss
vom 10.12.2007 (CR 2008, 251) aus, dass durch den Einsatz einer
Filtersoftware mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht
sachgerecht festgestellt werden können.
Berichte
in Online-Archiven
Die
Abrufbarkeiten von Berichten aus digitalen Archiven kann Persönlichkeitsrechte
verletzen, zum Beispiel von Straftätern. Berichte, die zum
Zeitpunkt der Veröffentlichung zulässig waren, können wegen dem
in der Zwischenzeit gestiegenen Resozialisierungsinteresse der
Straftäter unzulässig werden. Die Abrufmöglichkeit aus
Onlinearchiven wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet, wie
ein Beitrag von Petersdorff-Kampen in ZUM 2008, 192 verdeutlicht.
Berichte
über Prominente
Kritisch
sieht Söder (ZUM 2008, 89) die Entwicklung der Rechtsprechung des
BGH zu Persönlichkeitsrechten in der Presse. So gibt es kein berücksichtigenswertes
Informationsinteresse der Öffentlichkeit, wenn der Informationswert
für die Öffentlichkeit wesentlich in der Unterhaltung ohne
gesellschaftliche Relevanz besteht. Der Begriff des öffentlichen
Informationsinteresses eröffne sehr weite Argumentationsmöglichkeiten.
Derartige Abwägungen können stets auch anders ausfallen.
EU-Verordnung
über Volkszählung
Eine
Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen hat das Europäische
Parlament am 20.02.2008 verabschiedet (RDV 2008, 80). Gegenstand der
Verordnung ist die Aufstellung gemeinsamer Regeln für die
Bereitstellung umfassender Bevölkerungs- und Wohnungsdaten im
Abstand von 10 Jahren. Das erste Bezugsjahr ist das Jahr 2010. Die
Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und verpflichtet
diese, der Kommission Bevölkerungsdaten zu übermitteln, die die
demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Merkmale von Personen,
Familien und Haushalten sowie Wohnungsdaten auf nationaler,
regionaler und lokaler Ebene umfassen.
Parteien
als Rundfunkunternehmer
Eine
vom Bundesverfassungsgericht entschiedene abstrakte Normenkontrolle
betraf die Frage, ob und in welchem Umfang sich Parteien an privaten
Rundfunkunternehmen beteiligen dürfen. Mit Urteil vom 12.03.2008
(AFP 2008, 174) wird dem Gesetzgeber eine weitgehende
Gestaltungsfreiheit zugebilligt im Hinblick auf die Beteiligung von
Parteien an privaten Rundfunkunternehmen. Zulässig ist allerdings
eine Regelung, durch die die Parteien jegliche unmittelbare oder
mittelbare Beteiligung an Rundfunkunternehmen versagt wird. § 6
Abs. 2 Nr. 4 des Hessischen Privatrundfunkgesetzes verstößt daher
gegen Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 21
Grundgesetz.
Werbevergleich
Die
Zulässigkeit eines Werbevergleiches bewertet sich aufgrund des
Gesamtzusammenhangs verschiedener Aussagen. Eine Herabsetzung oder
Verunglimpfung setzt mehr voraus als die Gegenüberstellung der Vor-
und Nachteile der verglichenen Produkte. Die Verwendung des Begriffs
„Kontaminieren“ alleine reicht nicht aus, um eine Herabsetzung
oder Verunglimpfung zu bejahen. So entschied der Bundesgerichtshof
in einem Urteil vom 20.09.2007 (WRP 2008, 666).
Darstellung
von Lehrertypen
Das
Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich in einem Beschluss vom
12.12.2007 (AFP 2008, 155) mit der Zulässigkeit von portraitierten
Lehrern in einem Roman. Ein Roman ist zunächst als Fiktion
anzusehen, welcher keinen Faktizitätsanspruch erhebt. Die Vermutung
der Fiktionalität gilt grundsätzlich auch dann, wenn hinter den
Romanfiguren reale Personen als Urbilder erkennbar sind. Im Rahmen
der Abwägung ist zu beachten, in wieweit das Persönlich-Intime zu
Gunsten des Allgemeinen, Zeichenhaften der „Figur“ objektiviert
ist.