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Der Online-Dienst Kommunikationsrecht.com ist eine Produktion von Rechtsanwältin Petra Marwitz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Frankfurt am Main, Deutschland, in Kooperation mit juristischen Fachverlagen. Die angebotenen Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Nutzung erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Zur Lösung einer konkreten rechtlichen Fragestellung wird die anwaltliche Beratung empfohlen.

 

 

 

 Archiv

In dieser Rubrik finden Sie Meldungen, die zuvor in der Rubrik Aktuelles abrufbar waren. In Kürze werden die Meldungen für die Quartalsauswertungen verwendet.

 

 

Kundendaten in der Hotellerie

Aktuelle Datenschutzprobleme in der Hotelnutzung stellt Selk im RDV 2008, 187 dar. Zu unterscheiden ist zwischen zwangsläufig zu erhebenden Daten, die aufgrund der Meldegesetze der einzelnen Bundesländer gesetzlich erlaubt sind. Weitere Informationen zu dem Gast erfordern eine datenschutzrechtliche Einwilligung. Zu berücksichtigen ist, dass die datenschutzrechtliche Einwilligung in der Regel schriftlich erteilt werden muss. Auch in weiteren zeitlichen Phasen des Aufenthalts und der Nutzung im Hotelbereich können weitere datenschutzrechtliche Fallstricke drohen.

Gewinnzusage im Internet

Auf Internetseiten sind Werbebanner aufgetaucht, die dem Leser mitteilten, er sei zu dem angegebenen Zeitpunkt als fester Gewinner eines hochwertigen Preises ausgewählt worden. Weber diskutiert in MMR10/2008, XI  die Erfolgsaussichten einer Klage, die auf § 661 a BGB gestützt werden könnte. Die Klage auf die Auszahlung des Gewinnes könnte an formellen Kriterien des § 661 a BGB scheitern. Nach Ansicht des Autors lässt sich das Verkörperungserfordernis allerdings weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus systematischen oder teleologischen Erwägungen herleiten. Der Ausgang eines Prozesses wäre aber gleichwohl offen.

Nationale Rundfunkfinanzierung vor Gericht

Eine Entscheidung des EuG zur nationalen Rundfunkfinanzierung wird von Gundel in ZUM 2008, 758 erörtert. Der Autor sieht eine grundsätzliche Bestätigung der Kommission in ihren Grundlinien bei der Behandlung der nationalen Rundfunkfinanzierung. Die gestaffelte Prüfung gemäß den Altmark-Grundsätzen wird durch das Gericht gebilligt. Zur Frage der Ausgestaltung der Kontrollmechanismen unterscheidet das Gericht zwischen der Kontrolle über die Qualität der Auftragserfüllung und die Finanzkontrolle. Die öffentliche Finanzierung eines nach kommerziellen Maßstäben agierenden Veranstalters wäre nicht zu begründen.

Deutschland Card

Das Bundespatentgericht hat die Eintragungsfähigkeit einer Wortmarke für eine Multifunktionskarte mit Beschluss vom 15.04.2008 (GRUR 2008, 1005) abgelehnt. Das Gericht bezieht sich in der Entscheidung unter anderem auf eine Entscheidung zu dem Zeichen “Berlin Card“. Es bestehe ein enger beschreibender Bezug der Bezeichnung zu den streitgegenständlichen Waren und Dienstleistungen.

Zukunft der Internetverwaltung

Die internationale Handelskammer (ICC) fordert eine angemessene Einbeziehung von Wirtschaftsvertretern aus verschiedenen Branchen in die Entscheidungen der Internet Corparation for assigend Names and Numbers (ICANN). Die ICC hat hierzu ein Positionspapier. Es müsse dafür Sorge getragen werde, dass ICANN nach der Entlassung in die Unabhängigkeit nicht von einzelnen Regierungen oder multilateralen Bürokratien übernommen oder dominiert werden könne (MMR 10/2008, XXIII).

Weißbuch über wettbewerbsrechtliche Schadensersatzklagen

Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission hat zahlreiche Eingaben veröffentlicht, die sie zu ihrem Weißbuch über Schadensersatzklagen wegen der Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts entgegengenommen hat. Mit dem Weißbuch will die Kommission die Rechtsdurchsetzung von wettbewerbsrechtlichen  Schadensersatzklagen vor nationalen Gerichten erleichtern. Ein EU-weiter Mindeststandard soll das Rechtsschutzsystem effizienter gestalten und die Rechtssicherheit erhöhen (GRUR 2008, 975).

Grenzen öffentlich-rechtlicher Onlineaktivitäten

In Zusammenhang mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurden auf einer Tagung des Studienkreises für Presserecht und Pressefreiheit im April 2008 in München die Aktivitäten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanbieter im Online-Bereich diskutiert. Die Beiträge und Diskussionsberichte dieser Tagung sind in AfP 2008, 329 ff. abgedruckt. Die Diskussion verdeutlicht das Interesse der privaten Rundfunkveranstalter, die Investitionen erwirtschaften müssen und eine Wettbewerbsverzerrung durch Angebote von öffentlich-rechtlichen Anbietern befürchten. Die Öffentlich-Rechtlichen berufen sich auf den verfassungsrechtlichen Grundversorgungsauftrag, den sie auch im Internet wahrnehmen wollen.

Shopping mit Putzfrau

In einem Urteil vom 01.07.2008 bewertete der Bundesgerichtshof eine Bildberichterstattung über eine prominente Fernsehjournalistin beim Shoppen mit ihrer Putzfrau (ZUM-RD 2008, 457). Zur Bewertung der Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung muss in jedem Einzelfall eine Abwägung der Interessen vorgenommen werden, wobei einer begleitenden Wortberichterstattung eine wesentliche Rolle zukommt. Auch für unterhaltende Beiträge über das Privat- oder Alltagsleben von Prominenten und ihr soziales Umfeld einschließlich ihnen nahestehender Personen gilt grundsätzlich die Pressefreiheit. In konkretem Fall wurde die Bildveröffentlichung als unzulässig bewertet, da die Berichterstattung nur der Befriedigung des Unterhaltungsinteresses bestimmter Leser diente.

Keine Haftung des Admin-C

Das OLG Köln hat in einem Urteil vom 15.08.2008 (K&R 2008, 692) die Haftung eines Admin-C für Markenverletzungen mit Domainbezug abgelehnt. Soweit sich eine Haftung des Domaininhabers erst aus der Verbindung der Domain mit einem Inhalt ergibt, stehen der Verantwortung des Admin-C besondere Erwägungen entgegen. Angesichts der Mannigfaltigkeit der denkbaren Rechtsverletzungen erscheint es dem Gericht schon im Ausgangspunkt ausgeschlossen, ihm eine ständige Kontrolle des Internetcontents zuzumuten.

Vollzug einer Freiheitsstrafe

Die Bildberichterstattung über den Vollzug der Freiheitsstrafe eines Prominenten war Gegenstand eines Urteils des Kammergerichts vom 04.12.2007 (ZUM-RD 2008, 461). Bei der Beurteilung der Rechtswidrigkeit der Verbreitung des Fotos wurde inzident beurteilt, ob bereits die Fotobeschaffung rechtswidrig war. Die Rechtswidrigkeit der Fertigung eines Fotos führt allerdings nicht zwingend zur Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung des Fotos. Im Ergebnis wurde die Veröffentlichung des Fotos als zulässig erachtet. Es bestehe ein öffentliches Berichterstattungsinteresse, ob und wie der Kläger als prominenter Schauspieler und Moderator die Konsequenzen einer von ihm begangenen schweren Straftat zu tragen hat.

Herabsetzende Kurzbezeichnung

Die Bezeichnung eines Bundestagsabgeordneten als „Puff-Politiker“ wurde vom Kammergericht mit Urteil vom 27.07.2007 als nicht zulässig erachtet (ZUM-RD 2008, 466). Grundsätzlich hat die Presse das Recht, sich verkürzender einprägsamer Begriffe bedienen zu dürfen, um eine Person oder einen Berichtsanlass pointiert zu umschreiben. In konkretem Fall wurde der Politiker allerdings in eine Ecke gestellt, in der er nicht hingehörte. Der Begriff wurde kampagnenartig mehrfach verwendet und dem Kläger damit plakativ und gestalterisch die Titulierung als persönlicher Stempel aufgedrückt.

Kein Titelschutz für Internetrecht

Angesichts des rein beschreibenden Sinngehalts kommt dem Titel eines Lehrbuchs „Internetrecht“ keine Unterscheidungskraft zu. Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 14.02.2008 (K&R 2008, 697) ausgeführt, dass keine Kennzeichnungskraft auf Grund von Verkehrsgeltung angenommen werden könne. Auch die Tatsache, dass gleichbedeutende Begriffe für die Rechtsgebiete rund ums Internet bestehen, spricht gegen einen Titelschutz. Der beschreibende Begriff für ein erkennbar in der Zukunft bedeutsames Rechtsgebiet könne nicht für eine Person monopolisiert werden.

Suchmaschinen und Jugendschutz

Sind Suchmaschinen durch den JMStV zu einem aktiven Vorgehen gegen jugendschutzrelevante Inhalte verpflichtet? Stehen seitens der KJM Instrumente zur Verfügung, um Suchmaschinen zur Sperre von jugendgefährdenden Angeboten zu verpflichten? Diese Fragestellungen erörtert Ott in K&R 2008, 578. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Suchmaschinen bislang nicht dazu verpflichtet sind, eine Trefferliste mit Links zu jugendschutzrechtlich relevanten Inhalten über ein Altersverifikationssystem abzusichern.

EDV-Recht

Einen Überblick über die neuere Rechtsprechung und Gesetzgebungsvorhaben, die das EDV-Recht, insbesondere Software und Datenbanken betreffen, gibt Spindler in K&R 2008, 565. So setzten sich Gerichte mehrfach mit der Frage der Mangelhaftigkeit von Software auseinander. Ein Mangel im Sinne der §§ 434 ff. BGB ist gegeben, wenn in einem komplexen IT-System eine Datensicherung erfolgt, die stets eine manuelle Nachprüfung unrichtiger Fehlermeldungen erforderlich macht.

Gestaltung eines Kircheninnenraums

Die Gestaltung eines Kircheinnenraums kann als Werk der Baukunst Urheberrechtsschutz genießen. In einem solchen Fall hängt die Zulässigkeit von Umgestaltungen von einer Abwägung der Interessen des Urhebers einerseits und der Interessen des Eigentümers andererseits ab. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 19.03.2008 (WRP 2008, 1440) die Umgestaltung im konkreten Fall für zulässig erachtet, da im Rahmen der Interessenabwägung bei einem Werk der Baukunst insbesondere dessen Gebrauchszweck zu berücksichtigen ist. Wird dieser geändert, so kann dies ein Grund für die Zulässigkeit der Umgestaltung sein.

Veröffentlichung über Wohnhaus

Gegenstand einer Entscheidung des KG Berlin vom 07.02.2008 (AfP 2008, 399) war eine Veröffentlichung zu einem Wohnhaus eines ehemaligen Bundesaußenministers. Das Gericht bejahte ein berechtigtes Veröffentlichungsinteresse. Zu der Frage, welchen Lebensstil die Einkünfte von Politikern erlauben, bestehe ein starkes Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Der Betroffene habe eine herausragende Stellung im politischen Leben der Bundesrepublik Deutschland eingenommen. Diese Stellung habe der Kläger nicht bereits mit dem Ende seiner Amtszeit verloren.

MAC-Klausel

In Unternehmenskaufverträgen gehören so genannte MAC (Material Adverse Change)- Klauseln mittlerweile zum Standard. Mit solchen Klauseln versuchen sich die Vertragspartner vor einer wesentlichen nachteiligen Veränderungen der Grundlagen einer Transaktion zu schützen. Die Möglichkeit, derartige Klauseln auch in IT-Verträgen einzusetzen, erörtert Söbbing in ITRB 2008, 257. § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) ist in derartigen Fällen nur teilweise anwendbar.

Testimonialvertrag

Ein deutschlandweit bekannter Schauspieler hatte sich gegenüber einem Unternehmen verpflichtet, für die Dauer von 3 Jahren als sogenannter Testimonial für Werbung zugunsten von Produkten einer bestimmten Marke zur Verfügung zu stehen. Der Vertrag erhielt eine sogenannte Wohlverhaltensklausel, also eine Bestimmung, der zufolge keine objektiv nachweisbaren Handlungen vorgenommen werden dürfen, welche sich nachteilig im Bezug auf die zu bewerbende Marke und das Unternehmen auswirken kann. In einem Urteil des OLG München vom 27.02.2007 (ZUM-RD 2008, 410) wird diese Klausel ausgelegt. Im Ergebnis wurde dem Schauspieler durch diese Klausel nicht untersagt, eine Autobiographie zu veröffentlichen und in dieser über sein früheres ausschweifendes Leben zu berichten.

Datenzugriff der Finanzverwaltung

Der Datenzugriff der Finanzverwaltung erstreckt sich auch auf die Finanzbuchhaltung, sodass der Steuerpflichtige nicht berechtigt ist, bestimmte Einzelkonten zu sperren. Dies gilt selbst dann, wenn aus der Sicht des Steuerpflichtigen die Einzelkonten nur das handelsrechtliche Ergebnis nicht aber die steuerliche Bemessungsgrundlage beeinflusst haben. In einem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 26.09.2007 (DUD 2008, 546) wird weiterhin bestätigt, dass anstatt einer Aufbewahrung im Original die Aufbewahrung als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf einem anderen Datenträger zulässig ist. Die Aufbewahrung auf einem Datenträger begründet allerdings die Verpflichtung des Steuerpflichtigen, auf seine Kosten die Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen die erforderlich sind, um die Unterlagen lesbar zu machen.

Beschreibender Begriff

Wenn sich in einem Widerspruchsverfahren eine Marke, die aus einem beschreibenden Begriff gebildet wurde, und einer Marke, die aus diesem Begriff und einem Zusatz gebildet wurde, gegenüberstehen, so kann eine Verwechslungsgefahr der Marken gegeben sein. In einem Beschluss vom 29.05.2008 (GRUR 2008, 906) entscheidet der BGH, dass eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne vorliegen kann. Die Verwechslungsgefahr besteht, wenn neben dem übereinstimmenden Bestandteil ein Unternehmenskennzeichen oder Serienzeichen verwendet wird, der bei den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erweckt, die fraglichen Waren oder Dienstleistungen würden aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen.

Europäisches Rundfunkgebührenurteil

Das Gericht erster Instanz der europäischen Gemeinschaften hat in einem Urteil vom 26.06.2008 über staatliche Beihilfen zugunsten des portugiesischen öffentlich-rechtlichen Rundfunksenders RTC entschieden (ZUM 2008, 766). Das Gericht stellt darin fest, dass die Dienstleistung anhand des allgemeinen Interesses zu definieren ist, welches mit ihr befriedigt werden soll, und nicht danach, mit welchen Mitteln die Dienstleistung erbracht werden soll. Einer weiten Dienstedefinition folgt damit der zu gewährende Finanzbedarf. Ob eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt die mit dem gemeinwirtschaftlichen Auftrag festgelegten Qualitätsstandards einhält, kann nach Ansicht des Gerichts nur der jeweilige Mitgliedsstaat beurteilen. Nur dann, wenn die Kommission im Laufe der Ermittlungen ernsthafte Hinweise darauf erhält, dass bestehende Kontrollmechanismen nicht angewendet wurden, kann sich eine Prüfung der Kommission ergeben.

Keine Rundfunkgebühr für PC

Wird ein gewerblich genutzter internetfähiger Computer in der Privatwohnung des Rundfunkteilnehmers betrieben, so fällt keine zusätzliche Rundfunkgebühr für den PC an, wenn für die in der Privatwohnung vorhandenen Rundfunkempfangsgeräte bereits Rundfunkgebühren entrichtet werden. Dies hat das VG Braunschweig in einem Urteil vom 15.07.2008 (ZUM 2008, 812) entschieden. Das Gericht hat verschiedene Fragen offen gelassen, unter anderem die Fragestellung, ob die Heranziehung zur Rundfunkgebühr ein Verstoß gegen das Grundgesetz ist, da ein Gewerbetreibender keine Wahl hat, ob er ein neuartiges Rundfunkempfangsgesetzt bereithält oder nicht.

Jugendschutzrecht verschärft Kennzeichnungspflichten

Genaue Vorgaben für die Kennzeichnung von Filmen und Software mit Altersfreigaben macht das zum 01.07.2008 in Kraft getretene neue Jugendschutzgesetz. Bei Datenträgern mit Vollversionen von Spielen oder Filmen müssen Freigaben der FSK oder der USK angegeben werden. § 12 Abs. 2  JuSchG sieht vor, dass auf der Frontseite der Hülle links unten ein mindestens 1200 mm² großes Zeichen anzubringen ist. Zusätzlich ist auf dem Datenträger selbst ein mindestens 250 mm² großes Zeichen anzubringen (AfP 2008, 373).

Verlängerung des Leistungsschutzes

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte vorgelegt. Ziel der Richtlinie ist, den Schutz für Tonträger und ausübende Künstler auf 95 Jahre ab Veröffentlichung des Werkes bzw. Tonträgers auszuweiten. Die EU-Kommission hat darüber hinaus auch ein Grünbuch „Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft“ vorgelegt. Durch dieses Grünbuch soll unter anderem festgestellt werden, ob Bedarf für eine gesonderte Regelung für Inhalte besteht, welche von Nutzern als abgeleitete Werke erstellt worden sind (CR 2008, R98).

Richtlinienentwurf für Autowerbung

Ein Richtlinienentwurf der EU zur Autowerbung ist von dem EU-Umweltkommissar angekündigt worden. Das Ziel der neuen Regelung soll die indirekte Nachfrage nach umweltfreundlichen Fahrzeugen sein. Der Verbraucher soll klare Informationen bekommen, was das Auto zum Klimaschutz beiträgt. Das EU-Parlament hatte in diesem Zusammenhang gefordert, zukünftig 20 % der Anzeigenfläche für Angaben zu Spritverbrauch und CO2-Ausstoß zu reservieren (AFP 2008, 373).

Realistische Literatur

Grundsätzlich erfordert es die Kunstfreiheit, bei einem Roman von der Fiktionalität eines Textes auszugehen. Trägt ein Roman sich an realen Schauplätzen zu und hat er Personen zu Hauptfiguren entwickelt, die realistische Züge aufweisen, so handelt es sich um realistische Literatur. Hierbei spielt der Autor mit der Verschränkung von Wahrheit und Fiktion und will insoweit bewusst Grenzen verschwimmen lassen. Inwieweit eine Persönlichkeitsrechtsverletzung gegeben ist, richtet sich nach der im Einzelfall zu bewertenden Art und Weise der Distanzierung (BGH, Urteil vom 10.06.2008, WRP 2008, 1218).

Handeln im geschäftlichen Verkehr

Ein Zeichen wird im geschäftlichen Verkehr verwendet, wenn die Benutzung in Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit und nicht im privaten Bereich erfolgt. Ein solches Handeln im geschäftlichen Verkehr liegt nahe, wenn Anbieter wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen handeln. Auch wenn ein Anbieter zum Kauf angebotene Produkte erst kurz zuvor erworben hat, spricht dies für ein Handeln im geschäftlichen Verkehr. Auch die Tatsache, dass der Anbieter ansonsten gewerblich tätig ist, deutet auf eine geschäftliche Tätigkeit hin, so der BGH in einem Urteil vom 30.04.2008 (CR 2008, 579).

Gewinnzusage auf Webseite

Die Gewinnmitteilung auf einer Internetseite war Gegenstand eines Urteils vom 27.08.2008 des Landgerichts Köln (K&R 2008, 629). Das Gericht verneinte einen Anspruch auf Zahlung der angekündigten Gewinnsumme, da die als „Pop-up-Fenster“ gestaltete Werbeeinblendung nicht im Sinne des § 661a BGB an den Kläger zugesandt wurde. Der Betreff der Zusendung sei untrennbar mit der Verkörperung der Erklärung verbunden. Während eine SMS oder eine E-Mail einem bestimmten Eingangsfach zugeordnet und jederzeit wieder abgerufen werden könne, finde eine solche Zuordnung und Reproduktionsmöglichkeit bei einer Werbeeinblendung als Pop-up-Fenster nicht statt. Bereits die Bezeichnung der vermeintlichen Gewinnmitteilung als Werbeeinblendung untermauere die Flüchtigkeit der Mitteilung und belege das Fehlen der Verkörperung.

Überwachungspflichten von Forenbetreibern

Der Betreiber eines Internetforums bzw. Blogs kommt seinen Überwachungspflichten ausreichend nach, wenn er Beiträge mehrmals am Tag prüft und gegebenenfalls unmittelbar löscht sowie Nutzer, die aufgefallen sind, durch eine IT-Filterung ausschließt. Eine generelle Vorabprüfungspflicht des Betreibers besteht dagegen nach Ansicht des AG München (Urteil vom 30.04.2008, CR 2008, 671) nicht. Das Gericht sieht es als sachgemäßen Ausgleich der Interessen an, wenn die Prüfungspflicht auf eine regelmäßige, effektive Kontrolle der eingestellten Kommentare beschränkt wird.

Abmahnmissbrauch

Verschiedene Kriterien für eine missbräuchliche Massenabmahnung sind einem Urteil des LG Lückeburg (Urteil vom 22.04.2008, ITRB 2008, 202) zu entnehmen. Berücksichtigt wurden unter anderem die Anzahl der Verfahrensakten, die aus dem Aktenzeichen der Antragsschrift geschlossen wurde. Bei einem Einzelanwalt sei eine derart hohe Zahl von Akten praktisch nur im Bereich wettbewerblicher Massenabmahnungen denkbar. Diese Annahme werde durch Internetforenbeiträge über Abmahnungen des Klägers gestützt. Wegen nur geringfügiger Überschneidungen des relevanten Marktes des abmahnenden Unternehmens gegenüber dem Abgemahnten unterstellte die Kammer außerdem, dass das mit einer Abmahnung verbundene Kostenrisiko für einen vernünftigen Kaufmann zu groß sei, wenn nicht andere Motive im Vordergrund stünden. Die Geltendmachung von Anwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert von 100.000 EURO grenzen an einen strafbaren Betrug sowie eine strafbare Gebührenübererhöhung.

Recht auf unbeobachteten Urlaub

Grundsätzliche Überlegungen zur von informationellen Selbstbestimmung im Urlaub enthält ein Beitrag von Weichert (RDV 2008, 184). Spuren über Urlaubsverhalten fallen von Anfang bis zum Ende an: „Recherche im Internet, Buchung, Visabeantragung, Grenzkontrolle, Hotelanmeldung, …“. Die Bank kann über den Geldkartengebrauch Finanz-, Bewegungs-  und Konsumprofile erstellen. Nach Ansicht des Autors wird es Zeit, dass sich Reisende und Reiseunternehmen gegen Überwachungsbestrebungen gemeinsam zur Wehr setzen.

Abstraktionsprinzip im Urheberrecht

Die Fragestellung, inwieweit das Abstraktionsprinzip im Urheberrecht anzuwenden ist, diskutiert Srocke in GRUR 2008, 867. Dabei wird insbesondere ein Urteil des BGH aus dem Jahre 1958 einer Entscheidung des OLG Karlsruhe entgegengestellt. Das Gericht verneinte die Anwendung des Abstraktionsprinzips und setze sich damit in Widerspruch zu der BGH Entscheidung, ohne dass nach Ansicht des Autors eine ausreichende Auseinandersetzung mit der BGH-Entscheidung und der Frage der analogen Anwendbarkeit von § 9 Verlagsgesetz stattfand.

Beschreibende Begriffe

Der Schutzumfang eines Zeichens, dass sich an eine beschreibende oder sonst frei zu haltende Angabe anlehnt, ist eher eng zu bemessen. Allerdings unterliegt der Schutzumfang eines solchen Zeichens keiner besonderen Beschränkung, wenn es um das Verhältnis zu anderen Bezeichnungen geht, die sich in gleicher oder ähnlicher Weise an den beschreibenden oder freizuhaltenden Begriff anlehnen und ihn verfremden. Der BGH verdeutlicht in einem Urteil vom 14.02.2008 (GRUR 2008, 803), im Ergebnis wurde damit eine Verwechslungsgefahr zwischen den Kennzeichen bejaht, obwohl eines der Kennzeichen mit einem Logo verwendet wurde, welches eine anderweitige Bedeutung des Teils eines Wortes nahelegte.

Freigabe beschreibender Begriffe

Nach dem Wegfall eines Monopols eines Markeninhabers kann ein besonderes Interesse an der Verwendung eines beschreibenden Begriffs bestehen, der Bestandteil der Marke des früheren Monopolisten ist. Eine derartige Nutzung ist zulässig und kein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des §23 Markengesetz. Die Drittkennzeichen müssen sich allerdings durch Zusätze vom Markenwort abheben und dürfen sich dabei nicht an weitere Kennzeichen des Markeninhabers anlehnen. Dies entschied der BGH in einem Urteil vom 05.06.2008 (GRUR 2008, 798).

Neuordnung der Verbraucherrechte

Die europäische Kommission hat am 08.10.2008 einen Entwurf für eine neue europäische Richtlinie über Rechte der Verbraucher vorgelegt. Das derzeit über mehr als acht europäische Richtlinien verteilte Verbraucherrecht soll durch diese Richtlinie vereinfacht, vereinheitlicht und verbessert werden. Geplant ist eine Vollharmonisierung. Eine derartige Vollharmonisierung könnte das nationale deutsche Verbraucherschutzniveau deutlich senken (ITRB 2008, 241).

Telefonmarketing

Den Gesetzentwurf zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen erörtert Vander in MMR 2008, 639. Durch das Gesetz soll der Schutz der Verbraucher vor untergeschobenen Verträgen, auch im Zusammenhang mit sogenannten Kostenfallen im Internet verbessert werden. Kritisch wird dabei unter anderem die Pflicht zur Rufnummernanzeige bewertet. Die Verpflichtung zur Rufnummernanzeige könne geradezu als Einladung an unseriöse Anbieter verstanden werden, Rückrufe durch vorgetäuschte Anrufe in Abwesenheit zu generieren. Bedenken bestehen auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit zwingenden Vorgaben der Datenschutzrichtlinie über elektronische Kommunikation. In der Pflicht zur Rufnummernanzeige wird auch eine spürbare Kostensteigerung gesehen, da dem Kunden ein ausreichender Service geboten werden muss, wenn dieser die angezeigte Rufnummer zurückruft.

Einstweiliges Verfügungsverfahren

Prozessuale Besonderheiten im Verfahren der Einstweiligen Verfügung erörtern Schote/Lühring in WRP 2008, 1281. So ist beispielsweise Schriftsatznachlass in Verfügungsverfahren meist ausgeschlossen, da er dem Wesen des Verfügungsverfahrens widerspreche. Die Autoren sprechen sich dagegen für eine Zulassung einer Schriftsatzfrist aus. Bei der Bemessung der Frist seien die Besonderheiten des Verfügungsverfahrens zu berücksichtigen.

Personenbezogene Bewertungsplattformen

Bei Anwendung des Datenschutzrechts sind Personenbewertungsplattformen als Geschäftsmodell kaum noch denkbar. Zu dieser Bewertung kommen Ballhausen/Roggenkamp, K&R 2008, 403, 408. Zu beachten sei jedoch, dass das Geschäftsmodell nicht in der Sammlung und Verbreitung von Fakten und Tatsachen über Dritte bestehe, sondern dass in den Bewertungen grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützte Werturteile zu sehen seien. Im Rahmen einer verfassungskonformen Auslegung der datenschutzrechtlichen Normen müsse der Meinungsfreiheit jedenfalls bei der Frage des „ob“ des Plattformbetriebs ein höheres Gewicht zugemessen werden als dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Bildmarke auf Modellauto

Wird die Bildmarke eines Automobilherstellers auf einem Modellauto benutzt, so ist dies nach Ansicht des OLG Nürnberg (Urteil vom 29.04.2008, WRP 2008, 1257) keine Verletzung der Marke. Dies gilt auch dann, wenn das Warenverzeichnis auch Spielzeug umfasst. Mit der Verwendung werde nicht die Funktion der Marke als Herstellerhinweis verletzt. Der Verbraucher verstehe dieses Zeichen nur als Abbildungsdetail der Wirklichkeit. Dies ergebe sich aus einer durchgeführten Befragung, bei der die meisten Befragten den Automobilhersteller nicht als Hersteller des Modellautos vermuteten.

Manipuliertes Foto

Die Veränderung der Gesichtszüge einer Person in einer Fotomontage hat das OLG Hamburg in einem Urteil vom 30.10.2007 (ZUM – RD 2008, 408) als rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bewertet. Dabei stellte das Gericht darauf ab, dass die Montage für den Betrachter so realitätsgetreu aussieht, dass er irrig annimmt, der Abgebildete sehe tatsächlich so aus wie abgebildet. Dies sei anders als bei einer karikaturhaften Zeichnung. Der Träger des Persönlichkeitsrechts habe das Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ erstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.

Missbräuchliche Mehrfachabmahnung

Das Landgericht Bonn hat in einem Urteil vom 03.01.2008 (CR 2008, 598) von Amts wegen eine Prüfung vorgenommen im Hinblick auf das Vorliegen eines Missbrauchstatbestandes im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG. Das Gericht stellt die Frage, was ein mittelständisches Unternehmen veranlasst haben mag, anstatt Motoren instand zu setzen die Erfüllung von Hinweispflichten und dergleichen in Internetauftritten von Wettbewerbern in einer Vielzahl von Verfahren überprüfen zu lassen und mit nicht unerheblichem Kostenrisiko zum Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Verfahren zu machen. Dabei widerspricht das Gericht ausdrücklich der Rechtsprechung des OLG Köln, der zufolge es dem Beklagten bzw. Antragsgegner obliegt, die grundsätzlich für die Antragsbefugnis sprechende Vermutung zu erschüttern.

Haftung bei WLAN-Anschluss

Eine unbeschränkte Haftung des WLAN-Anschlussinhabers für die über seinen Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen lehnt das OLG Frankfurt in einem Urteil vom 01.07.2008 (CR 2008, 582) ab. Prüf- und Handlungspflichten würden stets voraussetzen, dass konkrete Hinweise und Erkenntnisse im Hinblick auf rechtswidrige Handlungen Dritter vorliegen. Der WLAN-Anschlussbetreiber im privaten Bereich haftet wegen der abstrakten Gefahr eines Missbrauchs seines Anschlusses von außen nicht generell, sondern erst, wenn konkrete Anhaltspunkte hierfür bestehen.

Tipps für den Datenschutz

Einen Fragenkatalog zu zentralen Fragestellungen des Datenschutzes und der Datensicherheit hat der hessische Datenschutzbeauftragte in seinem 36. Tätigkeitsbericht (2007) veröffentlicht. Dieser gibt wertvolle Hinweise zum praktischen Datenschutz einer verantwortlichen Stelle. Die Elemente einer Dienstanweisung werden in RDV 2008, 168 wiedergegeben. Diese lassen sich weitgehend auch auf die Privatwirtschaft übertragen.

Spam-Filterung in Unternehmen

Die Zulässigkeit der Spam-Filterung in Unternehmen erörtern Sassenberg/Lammer in DUD 2008, 461. Als unkritisch wird das Bewerten einzelner E-Mails mit dem Zusatz „Spam“ oder das Verschieben in einen gesonderten Ordner „Junk-Mail“ bewertet. Das Löschen von Spam-E-Mails kann jedoch gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen. Um die strafrechtliche Verantwortlichkeit auszuschließen, ist die Einholung der Einwilligung bei den Arbeitnehmern erforderlich.

Koppelung von Gewinnspiel und Kauf

Gemäß §§3, 4 Nr. 6 UWG ist die Koppelung von Preisausschreiben oder Gewinnspielen  mit dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung unlauter. Der BGH hat mit Beschluss vom 05.06.2008 (WRP2008, 1175) dem Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften die Frage vorgelegt, ob diese Norm mit Artikel 5, Absatz 2 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken zu vereinbaren ist. Die Geschäftspraxis der Koppelung der Gewinnspiele mit dem Kauf ist in die Anlage 1 der Richtlinie nicht aufgenommen worden.

TKG-Änderung

Der Entwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde vom Kabinett am 30.07.2008 verabschiedet. Statt des ursprünglichen § 43a Abs. 2 TKG ist nunmehr ein neuer § 40 Abs. 1 Seite 4 TKG vorgesehen. Diese Vorschrift enthält Textformerfordernisse. Dieses Erfordernis betrifft jedoch auch das Preselection-Geschäftsmodell. Die Intention des Gesetzgebers, untergeschobene Verträge zu unterbinden, ist auch in den parallelen Gesetzgebungsverfahren gegen unlautere Telefonwerbung erkennbar. (MMR 9/2008, V).

Passdaten beim Bundesverfassungsgericht

Eine Verfassungsbeschwerde, gerichtet gegen die Sammlung von Passdaten und Passbildern aller 28 Millionen Inhaber von Reisepässen, ist im Mai 2008 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden. Hintergrund ist die Praxis, von jeder Person, die einen Reisepass oder Personalausweis beantragt, sämtliche Angaben einschließlich des Lichtbildes aufzubewahren und in sogenannten Pass- und Personalausweisregistern 15 Jahre lang vorzuhalten. Dies sei ein Verstoß gegen das aus dem Gebot der Verhältnismäßigkeit abzuleitende Verbot der Speicherung personenbezogener Daten ins Blaue hinein (DUD 2008, 425).

Unerlaubte Telefonwerbung

Der Referentenentwurf zur Änderung der Vorschriften über die unerlaubte Telefonwerbung wird von Weiden in GRUR 2008, 591 dargestellt. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertragen gemäß §312 d, Abs. 4 BGB soll im Hinblick auf Zeitungs- und ähnliche Verträge geändert werden. Unter anderem soll zukünftig auch vor dem so genannten Slamming geschützt werden. Anbieter im TKG-Bereich veranlassen trotz Ablehnung durch den Verbraucher dessen Wechsel bei dem bisherigen Anbieter und berufen sich diesem gegenüber auf ein angebliches telefonisches Einverständnis. Das Erfordernis der Textform soll diese Form der unerlaubten Telefonwerbung eindämmen.  

Berliner Erklärung

Die Entschließungen vom 3./4. April 2008 der 57. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sind in einer Berliner Erklärung zusammengefasst. Unter dem Stichwort Herausforderungen für den Datenschutz zu Beginn des 21. Jahrhunderts werden verschiedene Aspekte erörtert (DUD 2008, 469). Kritisch äußern sich die Datenschützer beispielsweise zu der Einführung der bundeseinheitlichen Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) sowie zu Geodaten, welche die Gefahr der Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen mit sich bringen.

Lizenzpflicht für Online-TV

Im Internet abrufbare Live-Streaming-Angebote will die Bayerische Landesmedienanstalt (BLM) künftig einer Lizenzpflicht unterwerfen. In einer neuen Satzung ist eine abgestufte Genehmigungspflicht vorgesehen. Ab 10000 Zugriffen soll das gleiche Organisationsverfahren gelten wie bei einem normalen Kabelprogramm. Bei 500 bis 10000 gleichzeitig möglichen Zugriffen soll die Lizenz ohne weitere Voraussetzungen erteilt werden, sofern keine programmlichen Bedenken bestehen (MMR 9/2008, XX).

Handyklingelton

Nach Auffassung des OLG Hamburg (Urteil vom 19.12.2007, ITRB 2008, 197) setzt die Nutzung eines Musikstücks als Klingelton für ein Handy die Zustimmung der Berechtigten voraus. Bei der Nutzung einer Melodie als Handyklingelton sei entscheidend, dass das Musikstück nicht in seiner ursprünglichen Zweckbestimmung zur sinnlichen Wahrnehmung eingesetzt wird, sondern als funktionales Medium benutzt wird. Dabei sind der künstlerische Gehalt und die dramaturgische Komposition nebensächlich. Ein vorhandener ästhetischer Spannungsbogen durch das Annehmen eines Gespräches wird bewusst zerstört. Eine Rechteeinräumung ergebe sich auch nicht aus dem Gema-Berechtigungsvertrag 2002, da die Rechtewahrnehmung als Handyklingeltöne nicht von dessen Regelungen umfasst sei.

Persönliche Daten im Internet

Wer unbefugt personenbezogene Daten im Internet publiziert, um jemand zu schädigen, kann sich strafbar machen. Im konkreten Fall hatte der Angeklagte einen Bericht über den Betroffenen im Internet publiziert und dazu den ihn betreffenden Auszug aus dem Bundeszentralregister veröffentlicht. Trotz Anzeige und laufendem Strafverfahren nahm der Angeklagte die Daten nicht aus dem Netz. Das Gericht nahm Schädigungsansicht im Sinne des § 43 Bundesdatenschutzgesetz an (ITRB 2008, 193).

Nutzungsprofile unter Pseudonym

Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und ihre Anwendung im Internet sind Gegenstand eines Beitrages von Schleipfer in RDV 2008, 143. Der Autor gibt einen Überblick über die rechtlichen Zusammenhänge der Bestimmungen im Telemediengesetz zu Nutzungsdaten. Wegen des möglichen Personenbezugs gelten für pseudonyme Nutzungsprofile im Grundsatz auch die allgemeinen Bestimmungen für personenbezogene Nutzungsdaten, soweit sie nicht durch spezielle Bestimmungen für pseudonyme Nutzungsprofile überlagert werden.

Vorratsdatenspeicherung

Die Zuständigkeit der Gerichte im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung ist Gegenstand eines Beitrages von Kahler in DUD 2008, 449. Wegen der nationalen Verpflichtung zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vorgangsdatenspeicherung ist die Frage offen, ob und inwieweit eine Zuständigkeit des europäischen Gerichtshofes begründet ist. Im Hinblick auf die Zuständigkeiten zwischen Bundesverfassungsgericht, EUGH und EGMR wird differenziert. Wenn der Vertrag von Lissabon verabschiedet wird, so hat dies Konsequenzen für die Rechtsfindung der Gerichte.

40 Jahre Garantie

Ein Garantievertrag, der die Haltbarkeit einer Sache von 40 Jahren beinhaltet, ist mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches vereinbar. In einem Urteil vom 26.06.2008 hat der Bundesgerichtshof (WRP 2008,1326) die Wettbewerbswidrigkeit einer derartigen Garantie verneint. Wird eine selbständige Garantie gewährt und besitzt das entsprechende Material oder Werk bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange Lebensdauer, so ist diese langfristige Garantie für den Erwerber von Interesse.

Rechtswidrige Markeneintragung

Aus einer Marke hergeleiteten Ansprüchen kann einredeweise entgegengehalten werden, dass auf Seiten des Markeninhabers Umstände vorliegen, die die Geltendmachung des markenrechtlichen Schutzes als eine wettbewerbswidrige Behinderung erscheinen lassen. In einem Urteil vom 26.06.2008 (WRP 2008, 1319) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass eine derartige Behinderung dann vorliegt, wenn ein anderer das selbe oder ein verwechselbares Zeichen für die selben  oder ähnlichen Waren benutzt, ohne hierfür ein formales Kennzeichen erworben zu haben. Es müssen besondere Umstände hinzukommen.

Lizenzpflicht für EPG-Daten

Elektronische Programmführer (EPG) stellen die Vielzahl der Fernsehangebote unter einer einheitlichen Oberfläche dar und bieten zusätzliche Informationen zu einzelnen Sendungen. Elektronische Programmführer sind damit das Eintrittstor in die digitale Welt. Zimmer (K&R 2008, 590) setzt sich mit den rechtlichen Problemen rund um die digitalen Fernsehzeitschriften auseinander. Berücksichtigt werden insbesondere die technischen und wirtschaftlichen Grundlagen elektronischer Programmführer sowie die urheberrechtlichen Anforderungen an die Veröffentlichung entsprechender Programminformationen.

Rundfunkgebühr für Internet-PC’s

Zu unterschiedlichen Ergebnissen sind die Fachgerichte gelangt, die sich bislang mit der Rundfunkgebühr für Internet-PC’s befasst haben. Das VG Ansbach bejahte die Rundfunkgebührenpflicht, und die Verwaltungsgerichte Koblenz und Braunschweig lehnten die Rundfunkgebührenpflicht dagegen ab. Zimmermann (K&R 2008, 523) erörtert die Gerichtsurteile und stellt dabei fest, dass diese sich durch die Nichtbeachtung von Tatbestandsmerkmalen bzw. das ausdrückliche Offenlassen von Streitfragen auszeichnen. Teilweise werde auch versucht, durch verfassungskonforme Auslegung den Schaden auf neuartige Geräte zu begrenzen und von der Rundfunkgebühr als ganzes entfernt zu halten. Der Nichtannahmebeschluss verdeutliche, dass die Rundfunkgebühr eines der Lieblingskinder des Bundesverfassungsgerichtes sei, welches nicht aufgegeben werden solle.

Keine Rundfunkgebühr für PC

Außerhalb des privaten Bereichs werden internetfähige PC’s nicht typischerweise zum Empfang von Rundfunk bereitgehalten, sondern in vielfacher Weise anderweitig benutzt. Das VG Koblenz kommt daher in einem Urteil vom 15.07.2008 (K&R 2008, 559) zu dem Ergebnis, dass ein PC mit Internetanschluss aufgrund der multifunktionellen Einsetzbarkeit in der Regel keinesfalls primär für den Rundfunkempfang angeschafft wird. In dem schlichten Gerätebesitz eines ausschließlich beruflich genutzten PC’s verkörpere sich daher weder generell noch im Einzelfall aufgrund individueller Ausstattungsmerkmale des Rechners eine Teilnahme am Rundfunk. Die im Internet angebotene Rundfunkdarbietung sei eher eine aufgedrängte Verwendungsmöglichkeit. Eine Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkgebühr bestand daher nicht.

Rundfunkgebühr für Internet-PC

Die Frage des Weges der technischen Verbreitung und damit auch der Geräte, die vom zum Empfang von Programmen durch den Rundfunkteilnehmer bereitgehalten werden, ist Kernbestandteil der Entwicklungsgarantie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Zu dieser Bewertung gelangt das VG Ansbach in einem Urteil vom 10.07.2008 (K&R 2008, 562). Das Heranziehen zu Rundfunkgebühren bei Bereithaltung eines internetfähigen PC’s ist daher nach Ansicht des Gerichts nicht verfassungswidrig.

Registrierung zweistelliger Domain

Das OLG Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 29.04.2008 (K&R2008, 449) einen Anspruch auf Registrierung einer Second-Level-Domain auch dann bejaht, wenn diese nur aus zwei Buchstaben besteht. Das klagende Automobilunternehmen hatte sich auf eine Ungleichbehandlung im Verhältnis zu anderen Automobilunternehmen berufen, deren Marke zum Beispiel aus drei Buchstaben besteht. Das Gericht sah keine sachlichen Gründe für die Ungleichbehandlung und bejahte daher den Anspruch auf Registrierung der aus zwei Buchstaben bestehenden Domain.

Unberechtigte Abmahnung

Einen Schadensersatzanspruch wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb hat das LG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 19.03.2008 (MMR 2008, 625) bejaht. Die unberechtigte Verwarnung verpflichtet zum Schadensersatz, wenn sie schuldhaft erfolgt. Bei sorgfältiger Prüfung und Einschaltung von erfahrenen Beratern wäre es der Beklagten möglich gewesen, zu erkennen, dass es an einer Schutzrechtsverletzung fehlte. Die Rechtsverfolgungskosten waren daher zu ersetzen.

Freier Internetzugang

Die Werbeaussage „freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ hat das LG Hamburg  in einem Urteil vom 27.08.2008 (K&R 2008, 631) als irreführend bewertet, da die Bandbreite des Internetzugangs ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt wurde. Eine unbegrenzte Datenflatrate und ein Volumenangebot, bei dem die Bandbreite des Internetzugangs ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt wird, sei nach Ansicht des Gerichts ein Widerspruch in sich. Ein Sternchenhinweis konnte die Fehlvorstellung, die die Werbung mit „unbegrenzter Flatrate“ auslöste, nicht richtig stellen.

Gerätevergütung für Multifunktionsgeräte

Die gesetzlich vorgesehene urheberrechtliche Gerätevergütung ist für Multifunktionsgeräte in voller Höhe zu zahlen. Mit Urteil vom 30.01.2008 hat der Bundesgerichtshof (ZUM–RD 2008, 305) die urheberrechtliche Vergütungspflicht gemäß § 54a, Abs. 1 UrhG anerkannt. Multifunktionsgeräte, die über ein Vorlagenglas und eine Kopierfunktion verfügen, seien ohne weiteres mit herkömmlichen Fotokopiergeräten vergleichbar.

Klammerwirkung bei Einwortmarke

Eine erhebliche Klammerwirkung sieht das Bundespatentgericht, wenn zwei Bestandteile einer Marke zu einer Einwortmarke zusammengefasst werden. Der BGH verneint mit Hinweis auf diese Wertung eine eigenständige kennzeichnende Stellung eines warenbeschreibenden Begriffs, der in einer jüngeren Marke mit dem Zusatz „Gast“ ergänzt wird. Da dem warenbeschreibenden Wortteil keine selbstständige kennzeichnende Stellung eingeräumt wird, verneint das Gericht in einem Beschluss vom 29.05.2008 (GRUR 2008, 909) die Verwechslungsgefahr.

Kompetenzen im Telekommunikationsrecht

Eine Entscheidung des europäischen Gerichtes Erster Instanz (EuG) nehmen Vitzel/Salevic (CR 2008, 483) zum Anlass, die Kompetenzen zwischen Kartellbehörden und TK-Behörden zu beleuchten. Der EuG hatte eine Entscheidung der EU-Kommission für zulässig erachtet, in welcher eine Preispolitik der DTAG als missbräuchliche Preispolitik bewertet wurde, obwohl diese zuvor von der Regulierungsbehörde (heute: Bundesnetzagentur) als rechtmäßig und wettbewerbskonform genehmigt wurde. Die Autoren sehen Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. Im Zweifel müssen nach dem Grundsatz der Doppelzuständigkeit beide Behörden parallel eingreifen. Die Autoren empfehlen eine gesetzliche Regelung über die Zuständigkeitsverteilung im TKG.

Anspruch auf soziale Achtung

Auch Behörden kommt ein Anspruch auf soziale Achtung zu, in dem sie verletzt werden können. Wenn der Ruf einer Behörde in der Öffentlichkeit in unzulässiger Weise herabgesetzt wird, dann kann auch die juristische Person des öffentlichen Rechts grundsätzlich zivilrechtlichen Ehrschutz in Anspruch nehmen. Allerdings darf der zivilrechtliche Ehrschutz nicht dazu dienen, sachliche Kritik an der Amtstätigkeit abzublocken oder sich gegen öffentliche Kritik abzuschirmen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 22.04.2008 (WRP 2008, 1114) klargestellt.

Angebot an unterlegene Bieter

Die rechtliche Bewertung eines Angebotes an Bieter, die bei einer Auktion nicht zum Zuge gekommen sind, war Gegenstand eines Urteils vom 21.12.2007 des LG Stuttgart (ITRB 2008, 178). Über die Option des „Angebots an unterlegene Bieter“ kann grundsätzlich ein Kaufvertrag zustande kommen. Wenn der Verkäufer einen wesentlich höheren Kaufpreis ausdrücklich äußert und diese Mitteilung zusammen mit dem automatisierten Angebot zu einem niedrigeren Preis dem Käufer zugeht, dann sei keine Einigung über den für den Vertrag wesentlichen Kaufpreis zustande gekommen.  

Verantwortlichkeit eines Themenportals

Weil die Kochrezepte in einem Themenportal für Kochbegeisterte den redaktionellen Kerngehalt des gesamten Seitenauftritts darstellten, hat das OLG Hamburg den Betreiber der Webseite im Außenverhältnis als verantwortlich für diese Inhalte angesehen. In einem Urteil vom 28.07.2007 (ZUM – RD 2008, 343) wird ausgeführt, dass das Gesamtgepräge der Webseite sich grundlegend unterscheide von anderen Internetmarktplätzen, Foren oder Chatrooms, bei denen es ersichtlich in erster Linie um Drittinhalte gehe. Auch durch weitere Gestaltungsmaßnahmen wurde deutlich, dass der Anbieter sich die Inhalte zu Eigen machte.

Herabsetzende Werbespots

Das OLG Hamburg hatte zwei Werbespots zu bewerten, die ein Mitbewerberprodukt zum Gegenstand hatten. Der zweite Werbespot nahm in seiner Aussage unausgesprochen Bezug auf den ersten Werbespot, indem er eine Fortsetzung des vorherigen Geschehens darstellt. In dem Urteil vom 11. Juli 2007 (ZUM – RD 2008, 350) nimmt das Gericht eine Gesamtschau der Werbespots vor. Im konkreten Fall wurde eine unzulässige Herabsetzung bejaht. Diese war nicht von dem Grundrecht aus Artikel 5 GG gedeckt, da sich das Werbeverhalten als besonders verwerflich darstellte.

Vorratsdatenspeicherung

Der Bundesgesetzgeber hat in § 113a TKG festgelegt, dass Anbieter, die öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste für Endnutzer erbringen, Verkehrsdaten der elektronischen Kommunikation 6 Monate speichern müssen. Betroffen sind die Anbieter öffentlich zugänglicher Telefondienste einschl. Mobilfunkdienste, Anbieter von Internettelefonie, Anbieter von E-Mail- und Internetzugangsdiensten. Ob auch Betreiber unternehmensinterner Netze zum Kreis der Normadressaten gehören, erörtern Klug/Reif (RDV 2008, 89). Dabei berücksichtigen die Autoren umfassend das laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. 

Pflichtenheft

Die Bedeutung des Pflichtenheftes in der IT-Vertragsgestaltung erörtern Roth/Dorschel (ITRB 2008, 189). Um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, sollten die Parteien frühzeitig das Rangverhältnis zwischen Pflichtenheft und verschiedenen Vertragsdokumenten festlegen. Die Parteien sollten auch die mit der vertragsgegenständlichen Lösung verfolgten Ziele sowie die erwarteten Funktionen möglichst genau definieren.

Medienbeteiligung von Finanzinvestoren

Die Gestaltungsmöglichkeit der Rundfunkordnung im Hinblick auf Medienbeteiligungen von Finanzinvestoren ist Gegenstand eines Beitrages von Degenhart (AFP 2008, 251). Der Autor erachtet gesetzliche Regelungen als eingriffsrelevant, die Rundfunkveranstaltern eine bestimmte Unternehmensstruktur als Voraussetzung für die Erteilung einer Zulassung oder deren Verlängerungen vorgeben. Transparenzpflichten seien nur in dem Maße gerechtfertigt, wie dies erforderlich ist, um spezifischen Gefährdungen der Rundfunkvielfalt aus der Beteiligung von Finanzinvestoren zu begegnen.

Formatschutz

Für einen besseren rechtlichen Schutz von Fernsehformaten sprechen sich angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung von Formatlizenzen Eickmeier/Fischer-Zernin in GRUR 2008, 755 aus. Nach dem derzeitigen Recht bestehen urheber- und wettbewerbsrechtliche Schutzmöglichkeiten. Der urheberrechtliche Schutz ist in der Sendeformat-Entscheidung des BGH auf bestimmte Freigestaltungen beschränkt worden. Im Rahmen des Wettbewerbsrechts kommt ergänzender Leistungsschutz in Betracht, der eine wettbewerbliche Eigenart voraussetzt.

IP Adressen

Die Namen von IP Adressen sind personenbezogen im Sinne einer personenbezogenen Berechtigungskennung gemäß § 96 Absatz 1, Nr. 1 TKG. Zu dieser Bewertung kommt das LG Frankenthal (Pfalz) in einem Beschluss vom 21.05.2008 (K&R 2008, 467).

Angabe des Geburtsdatums

Eine AGB-Klausel, die zum Zwecke des Vertragsabschlusses zwingend die Angabe des Geburtsdatums erfordert, verstößt nicht gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2, Ziff. 1 BGB. Das OLG Köln erläutert in einem Urteil vom 14.12.2007 (RDV 2008, 124), das Verlangen der Angabe des vollständigen Geburtsdatums sei notwendig, um die Volljährigkeit festzustellen. Es bestehe eine deutlich höhere Gewähr für die Richtigkeit der Angaben, wenn der Interessent nicht lediglich ja oder nein auf die Frage der Volljährigkeit hin ankreuzen müsse, sondern wenn er sein konkretes Geburtsdatum einzutragen habe.  

Wiedergabe von Zitaten

Die Wiedergabe von Zitaten aus dem Programm eines Unterhaltungskünstlers einschließlich der Nennung seines Namens kann eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sein. Dies gilt aber nur dann, wenn eine werbliche Vereinnahmung gegeben ist, also das Bild oder Werk des Betroffenen in eine Werbeanzeige mit dem Ziel integriert wird, den Aufmerksamkeitswert der Anzeige zu erhöhen. Das OLG Hamburg hat in einem Urteil vom 26.02.2008 (ZUM 2008, 690) die Verwendung der Zitate in einem Kundenmagazin einer Drogeriekette nicht als Persönlichkeitsrechtsverletzung bewertet. Für den Leser sei eindeutig zu erkennen gewesen, dass der Inhalt des Beitrages in dem Kundenmagazin nicht in einem konkreten Bezug zu dem am Seitenrand beworbenen Duschgel stand.

Übernahme einer Idee

Wenn in zwei Romanen die Idee, Morde stumm ablaufen und den Täter von den Opfern unerkannt morden zu lassen, enthalten sind, dann steht dem vorherigen Autor kein Urheberrecht an dem Gang der Handlung dieser Szene zu. Bloße Ideen sind grundsätzlich nicht schutzfähig. Auch in weiteren konkreten Formulierungen, Anordnungen oder Szenengestaltungen, die übernommen wurden, sah das Landgericht München I in einem Urteil vom 21.05.2008 (ZUM 2008, 709) keine Urheberrechtsverletzung. Das Gericht wertete zunächst die einzelnen Übereinstimmungen und nahm dann eine Gesamtbetrachtung vor.

Werbung für preisgebundene Bücher

Die Hervorhebung eines Preises für preisgebundene Bücher kann den irreführenden Eindruck erwecken, es handele sich um ein Sonderangebot, welches nur bei diesem bestimmten Buchhändler zu erwerben ist. In einem vom Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 21.12.2007 (WRP 2008, 1133) entschiedenen Fall wurden die Bücher zusammen mit anderen, nicht preisgebundenen Waren in einem gemeinsamen Prospekt beworben. Der auffällig angebrachte, verhältnismäßig große Hinweis auf den Preis sowie die konkrete Bezeichnung würden bei dem durchschnittlich informierten und verständigen Adressaten den Eindruck wecken, dass das beworbene Produkt zu einem besonders günstigen Preis angeboten wird. 

Informationspflichten eines Reiseveranstalters

Auf einer Webseite, auf der Reisen angeboten werden, kann als Prospekt im Sinne der BGB – Informationspflichtenverordnung angesehen werden. Dies bedeutet, dass die Informationspflichten, die für ein gedrucktes Prospekt gelten, auch für die Webseite gelten. In einem Urteil vom 19.12.2007 (MMR 2008, 562) hat das LG Nürnberg-Fürth fehlende Angaben darüber, ob und in welcher Höhe eine Anzahlung zu leisten ist und wann der Restbetrag fällig wird, als wettbewerbsrechtlich unlautere Handlung bewertet.

Fotos als Wanddekoration

Die Nutzung von Fotografien als Wanddekoration in einer Gaststätte ist kein rechtswidriger Eingriff in das urheberrechtliche Verbreitungsrecht gemäß §17 UrhG. Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 14.05.2008 (ZUM 2008, 707) sowohl eine unerlaubte Vervielfältigung als auch eine Verletzung des Ausstellungsrechtes abgelehnt. Die unerlaubte Vervielfältigung konnte nicht ausreichend da getan werden, da die Behauptung, die Bilder seien auf dem Flohmarkt gekauft worden, nicht widerlegt werden konnte. Ein Anbieten in der Öffentlichkeit sei nicht gegeben, da weder Kauf- oder Mietangebote abgegeben wurden oder Stücke aus der internen Betriebssphäre der Öffentlichkeit zugeführt wurden.

Wikipedia – Haftung

Für das Landgericht Hamburg ist die Online-Enzyklopädie „wikipedia“ in wesentlichen Grundzügen mit einem Internetforum vergleichbar (Urteil vom 16.05.2008, MMR 2008, 550). Die Funktionsweise der Online-Enzyklopädie sei in den zentralen Punkten mit der eines Forums vergleichbar. Auch dort stelle der Forenbetreiber nur einen Rahmen, eine Plattform und Speicherplatz zur Verfügung, damit Dritte selbstverfasste Beiträge hinterlegen können. Auch dort finde regelmäßig keine Vorab-Kontrolle oder eine nachträgliche Steuerung durch eine Redaktion statt.

Gen-Milch

Der Gebrauch des Begriffs „Gen-Milch“ für ein Produkt ist vom Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 11.03.2008 (AFP 2008, 297) als zulässig erachtet worden. Die Richtigkeit des tatsächlichen Äußerungsgehaltes, der dem Werturteil zugrunde liegt, wurde bei der Abwägung mit berücksichtigt. Die Verwendung eines Schlagwortes ist nach Ansicht des Gerichtes zulässig, solange dieses nicht jeglicher sachlicher Grundlage entbehrt.

Auskunftsansprüche

Eine Harmonisierung über Auskunftsansprüche gegenüber Providern einschließlich der Störerhaftung fordert Spindler in GRUR 2008, 577. In einer Anmerkung zu dem Urteil des EuGH, in welchem eine Pflicht zur Auskunftserteilung über persönliche Daten der Nutzer von Access-Providern grundsätzlich abgelehnt wurde, wird ein ausgewogenes System der Verantwortlichkeit gefordert. Den Mitgliedsstaaten steht offen, ob sie derartige Ansprüche einführen wollen. In dieser Öffnung sieht der Autor erhebliche Risiken für die Harmonisierung des Haftungs- und Urheberrechts.

Kabelweitersenderecht

Auch Internetweitersendungen werden vom Kabelweitersenderecht erfasst, wenn das Programm unverändert und zeitgleich weiter gesendet wird. Abgrenzungsprobleme können sich im Bereich von Near-On-Demand-Programmen ergeben. Vor diesem Hintergrund diskutiert Pfennig den Reformbedarf beim Kabelweitersenderecht (ZUM 2008, 363). Gründe für eine prinzipielle Änderung des Regimes der Kabelweitersendung in Deutschland liegen nach Ansicht des Autors jedoch nicht vor. Der Weitersendebegriff ist allerdings in eine technologienneutrale Form umzuformulieren.

Kritik an Rundfunkgebührenurteil

Nach Ansicht von Jungheim (ZUM 2008, 493) hat das Bundesverfassungsgericht die Chance verpasst, die Auslegung des Artikel 5 Abs. 1 GG den veränderten Medienrealitäten anzupassen und die Zielsetzung der Vielfaltsgewährleistung von der einseitigen Verknüpfung mit dem Rundfunk zu lösen. Die Gefahren, die von crossmedialen Verfechtungen großer Medienkonzerne auf die öffentliche Meinungsbildung ausgehen, könnten erfasst werden, wenn das Mediensystem in seiner Gesamtheit betrachtet und nicht nur eine isolierte Vielfaltsgewährleistung im Rundfunk verfolgt werde. Der Rundfunk sei eingebettet in ein Mediensystem, zu dem die Presse und die elektronischen Medien gehören. Eine separierte und herausgelöste Betrachtung des Rundfunks sei sinnlos.

Personalisierte Werbung

Mit einer Einwilligung der Nutzer ist personalisierte Werbung in social-community-Webseiten umfangreich möglich. Nach Ansicht von Bauer (MMR 2008, 437) ist nur die Verwendung von Persönlichkeitsprofilen ohne Einwilligung des Nutzers nach § 15 Abs. 3 TMG zu bewerten. In der Fallgruppe der Werbung bestehe lediglich ein Widerspruchsrecht. Wenn auf dieses Widerspruchsrecht hingewiesen wird, dann könne von einer grundsätzlichen Zulässigkeit der Erstellung und Verwendung von Nutzungsprofilen ausgegangen werden.  

Datenschutz in Bewertungsportalen

Der sogenannte Düsseldorfer Kreis hat am 17./18. April 2004 in Wiesbaden klare Leitlinien für die Betreiber von sozialen Netzwerken und Bewertungsportalen im Internet formuliert. Im Hinblick auf Internetportale zur Bewertung von Einzelpersonen wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Abwägung nicht generell das Recht auf freie Meinungsäußerung vorrangig gegenüber dem Recht der Bewerteten auf informationelle Selbstbestimmung sei. Im Hinblick auf die datenschutzkonforme Gestaltung sozialer Netze wird unter anderem daran erinnert, dass die Speicherung von personenbezogenen Nutzungsdaten über das Ende der Verbindung hinaus ohne Einwilligung der Nutzer nur gestattet ist, soweit die Daten zu Abrechnungszwecken gegenüber dem Nutzer erforderlich sind (DUD 2008, 424).  

Benutzung einer Dienstleistungsmarke

Der Verkehr muss erkennen können, dass mit der Verwendung einer Bezeichnung nicht nur der Geschäftsbetrieb benannt wird, sondern auch eine Leistung bezeichnet wird, die aus diesem Geschäftsbetrieb stammt. Des Weiteren muss sich die Benutzung auf eine bestimmte Dienstleistung beziehen. Der Verkehr muss also ersehen können, auf welche konkrete Dienstleistung sich der Kennzeichengebrauch bezieht. In diesem Sinne konkretisiert der BGH in einem Urteil vom 18.10.2007 (GRUR 2008, 616) Voraussetzungen der rechtserhaltenden Benutzung einer Dienstleistungsmarke.

Rechtsverletzung in Filesharing-Systemen

Zum Beweis angeblicher Rechtsverletzungen in Filesharingsystemen reichen Bildschirmausdrucke nach Ansicht des LG Hamburg (Urteil vom 14.03.2008, ITRB 2008, 124) nicht aus. Die von einer Überwachungsfirma gefertigte Ausdrucke und die Benennung des Leiters des Ermittlungsdienstes als Zeugen reichten dem Gericht nicht aus. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren hatte das OLG Frankfurt dagegen eine Kopie der Ergebnisse eines Ermittlungsunternehmens sowie der Auskünfte der Staatsanwaltschaften über den Inhaber einer IP-Adresse als ausreichend erachtet.  

Textform der Widerrufsbelehrung

Eine Mitteilung der Widerrufsbelehrung in Textform liegt nach Ansicht des OLG Naumburg (Urteil vom 13.07.2007, MMR 2008, 548) nicht vor, wenn sich die Belehrung lediglich auf der Internetseite des Anbietenden befindet. Das Gericht verweist auf die restriktive Rechtsprechung zu dieser Thematik. Die Richter sehen die Möglichkeit, eine im Internet veröffentliche Widerrufsbelehrung zu speichern und zu produzieren, als nicht ausreichend an, da die Länge der Widerrufsfrist sich danach richten würde, wie der Verbraucher sich verhält beziehungsweise wie er technisch ausgestattet ist. Dies führe zu einer unerträglichen Rechtsunsicherheit.

Irreführende Werbung durch Berechtigungsanfrage

Mit einer Berechtigungsanfrage wird im Patentrecht bei einem möglichen Verletzer angefragt, aufgrund welcher Umstände er sich als berechtigt ansieht, von dem entsprechenden Patent Gebrauch zu machen. Im konkreten Fall kann eine derartige Berechtigungsanfrage aber auch als irreführende Werbung angesehen werden. Dies hat das OLG Karlsruhe in einem Urteil vom 09.04.2008 (WRP 2008, 1127) entschieden. In dem konkreten Fall war nicht mitgeteilt worden, dass gegen die Erteilung des Patents Einspruch eingelegt wurde.

Urheberrechtsschutz für Laufbilder

Auch einzelne Teile von Filmwerken und Bildfolgen genießen unabhängig von der Größe oder der Länge des Filmausschnittes Leistungsschutz nach §§ 95, 94 UrhG. Der BGH stellt in einem Urteil vom 20.12.2007 (CR 2008, 507) fest, dass die urheberrechtlichen Bestimmungen die organisatorische und wirtschaftliche Leistung des Filmherstellers schützen. Dieser unternehmerische Aufwand wird für den gesamten Film erbracht, so dass es keinen Teil des Films gibt, auf den nicht ein Teil dieses Aufwands entfiele und der daher nicht geschützt wäre. Dies zeige auch der Handel mit sogenannten Klammerteilrechten.

Nachgestellte Szenen

Das Oberlandesgericht München hat in einem Urteil vom 23. November 2006 (ZUM 2008, 520) das Nachstellen einzelner Dialogszenen eines Filmes als unfreie Bearbeitung und damit urheberrechtswidrig bewertet. Unbeachtlich war, dass Texte nicht wörtlich übernommen wurden, sondern mundartlich umgewandelt sowie weitere Veränderungen vorgenommen wurden. Die dem Original des Fernsehfilms entstammenden Szenen bestimmten nach Ansicht der Richter den Gesamteindruck des neuen Filmwerkes.

Doppelter Schadensersatz

Für die Einführung eines doppelten Schadensersatzanspruches bei Urheberrechtsverletzungen spricht sich Schimmel in ZUM 2008, 384 aus. Während in anderen Branchen Aufschläge auf das übliche Entgelt im Fall der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Leistungen längst gängige Praxis sind, bringe die Bundesregierung den doppelten Schadensersatz im Urheberrecht fast reflexartig mit Strafschadensersatz in Verbindung. Der Gesetzgeber müsse die doppelte Lizenzgebühr als Schadensersatzanspruch im Gesetz formieren.

Lebenslange Garantien

Bei einer richtigen Formulierung in den Garantiebedingungen kann auch nach deutschen Recht eine lebenslange Garantie wirksam vereinbart werden. Diese Ansicht vertreten Splittgerber/Krone in CR 2008, 343. Im Zusammenhang mit IT-Produkten wirft die lebenslange Garantie zusätzliche Fragen auf.

Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

In der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur so genannten „Online-Durchsuchung“ hat das Gericht ein neues Grundrecht entwickelt. Als neue Fallgruppe des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts wird das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme abgeleitet. Hornung stellt in CR 2008, 299 den dogmatischen Ausgangspunkt und Abgrenzungen dar. Dargestellt wird auch das zweistufige Schutzkonzept, unterteilt in Erhebungsebene und Durchsichtsebene. Insgesamt bewertet der Autor die Entscheidung positiv.

Einwilligung in Telefonwerbung

Eine AGB-Klausel, mit welcher die Einwilligung in die Telefonwerbung aller Unternehmen eines Konzerns gegeben wurde, hat das OLG Köln mit Urteil vom 23.11.2007 (RDV 2008, 126) als unwirksam bewertet. Eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers wurde in der Verwendung des Oberbegriffs „zur Werbung“ gesehen. Zu weit war die Klausel auch, weil sie Unternehmen erfasste, deren Geschäftsgegenstand keine Berührung mit der erworbenen Dienstleistung aufwiesen.

Datenschutz bei Webstatistiken

Webstatistiken geben umfassende Informationen über die Besucher von Webseiten wieder. Einige der Webstatistikprogramme ermöglichen das Erstellen von übergreifenden Bewegungsbildern. Lepperhoff/ Petersdorff (DOD 2008, 266) weisen darauf hin, dass auf den wenigsten Webpräsenzen Datenschutzerklärungen oder Hinweise zu der eingesetzten Statistiksoftware zu finden sind. Unternehmen, die ein kundenfreundliches Image bevorzugen, sollten genau prüfen, welches Erhebungsverfahren für ihre Webseitenbesucher  eingesetzt werden.

Bilanzierung selbst erstellter Software

Durch das Bilanzrechtsmodernisiserungsgesetz kommt es zu weitreichenden Änderungen bei der Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen. Es wird eine Aktivierungspflicht für selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte im Rahmen der Bilanz eingeführt. Die Aktivierung kommt allerdings erst dann in Betracht, wenn die Aufwendungen als Vermögensgegenstand qualifiziert werden können (ITRB 2008, 145).  

Reale Person in Roman

Eine Geldentschädigung in Höhe von Euro 50.000,- hat das Landgericht München I in einem Urteil vom 13.02.2008 (ZUM 2008, 537) wegen einer schweren Verletzung der Persönlichkeitsrechte zuerkannt. Die Verletzte war als reale Person in einer Romanfigur erkennbar. Das Gericht bejahte eine Verletzung der Intimsphäre, da sämtliche äußeren, der Öffentlichkeit bekannten Umstände mit der realen Biographie der Klägerin übereinstimmten und das Intimleben so zum Gegenstand einer öffentlichen Spekulation gemacht wurde.  

Telekommunikationspolitik

Perspektiven und Herausforderungen der Telekommunikationspolitik aus nationaler Sicht stellt Knauth in K&R, 2008, Beilage 3, Seite 9 dar. Von Bedeutung ist, wie innerhalb des Regulierungssystems Innovationsanreize geschaffen bzw. erhalten werden können, ohne hierdurch wettbewerbliche Verwerfungen in Kauf nehmen zu müssen. Nicht notwendig seien Ausdehnungen von Vetorechten der Kommission oder die Einrichtung einer EU-Regulierungsbehörde.

Ausübende Künstler

Die Streichung des § 79 Abs. 1 UrhG fordert Gerlach in ZUM 2008, 376. Der neue § 79 eröffnet die Möglichkeit Verwertungsrechte von ausübenden Künstlern als Ganzes abzutreten, so dass der Erwerber vollständig in die Rechtsstellung des ausübenden Künstlers eintreten kann. Der Gesetzgeber habe in Verkennung des persönlichkeitsrechtlich geprägten Leistungsschutzrechtes der ausübenden Künstler eine einheitliche Regelung für alle Leistungsschutzrechte treffen wollen. Das Recht der ausübenden Künstler könne aber nicht mit anderen Leistungsschutzrechten, die unternehmerische Schutzrechte für getätigte Investitionen sind, gleichgestellt werden.

Next Generation Networks (NGN)

Next Generation Networks (NGN) basieren überwiegend auf dem Prinzip der Paketvermittlung, insbesondere über das IP-Protokoll. Vom traditionellen Festnetz weichen NGN hinsichtlich der grundsätzlichen Trennung von Diensten und Transport ab. Diese Trennung bedeutet in letzter Konsequenz, dass die Leistungen der verschiedenen Ebenen  auch von verschiedenen Anbietern erbracht werden können. Kühling (K&R 2008, 351) erörtert insbesondere die Informationspflichten und den rechtspolitischen Handlungsbedarf im Telekommunikationsrecht. Die Migration von der PSTN- in die NGN-Welt wird die Regulierung vor große Herausforderungen stellen.

Haftung von Wikimedia

Der Verein Wikimedia Deutschland, welcher die Domain wikipedia.de betreibt und auf die Seiten de.wikipedia.org weiterleitet, haftet nicht für die Inhalte von Wikipedia. Das Landgericht Köln es in einem Urteil vom 14.05.2008 (CR 2008, 525) als maßgeblich erachtet, dass nicht auf einen einzelnen Artikel, sondern auf den gesamten Inhalt einer Hauptseite weitergeleitet wurde. Es liege auf der Hand, dass die Haftung desjenigen, der auf bestimmte Inhalte verweist und auf diese weiterleitet, jedenfalls nicht weitergehen dürfe als die des Betreibers der als Ziel der Weiterleitung angegeben Homepage. Eine inhaltliche Verantwortlichkeit für die Inhalte der Wikipedia war für das Gericht nicht ersichtlich.

Wortberichterstattung

Soweit ein Bild nicht schon als solches eine für die öffentliche Meinungsbildung bedeutsame Aussage enthält, ist sein Informationswert im Kontext der dazugehörenden Wortberichterstattung zu ermitteln. Beschränkt sich der begleitende Bericht allein darauf, irgendeinen Anlass für die Abbildung einer prominenten Person zu schaffen, so lässt die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung nicht erkennen. Es ist Sache der Fachgerichte, den Informationswert einer Berichterstattung und ihrer Bebilderung anhand ihres Bezuges zur öffentlichen Meinungsbildung im konkreten Einzelfall zu ermitteln und die Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz vorzunehmen. In diesem Sinne konkretisiert das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 26.02.2008 (WRP 2008, 645) die Kriterien der zulässigen Berichterstattung über unterhaltende Beiträge des Privat- und Alltagslebens prominenter Personen und ihres sozialen Umfeldes.

Fehlerhafte Preisauszeichnung

Eine unrichtige Preisauszeichnung der Ware am Regal verstößt gegen die Preisangabenverordnung. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 04.10.2007 (WRP 2008, 659) allerdings eine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs verneint, wenn dem Kunden an der Kasse nur der beworbene, niedrigere Preis in Rechnung gestellt wird. Die Auszeichnung der Ware am Regal mit dem höheren Preis gegenüber dem in der Werbung angegebenen Preis ist daher nicht wettbewerbswidrig.

Suchmaschinenoptimierung

Das Einstellen von Bildern ins Internet allein kann keinen Klärungsinhalt im Bezug auf eine Einwilligung in Nutzungen in Form von Umgestaltungen haben. Derjenige, der Bilder frei ins Internet einstellt, wolle lediglich erreichen, dass sie von anderen Internetnutzern angesehen werden können. Gleichwohl hat das Thüringer OLG in einem Urteil vom 27.02.2008 (K&R 2008, 301) einen Unterlassungsanspruch im Hinblick auf die Anzeige eines Bildes im Rahmen der Trefferliste einer Suchmaschine verneint, da die Klägerin eine Suchmaschinenoptimierung vorgenommen hatte. In einer solchen Situation ist das Berufen auf eine fehlende Einwilligung zur Verwertung der Bilder durch einen Suchmaschine rechtsmissbräuchlich und treuwidrig im Sinne von § 242 BGB.

Private Filmaufnahmen von Fußballspielen

Dem Veranstalter von Sportereignissen steht die alleinige Verwertungsmöglichkeit entsprechender Filmaufnahmen zu. Dies gilt auch für private Filmaufnahmen von Amateur-Fußballspielen. Das Landgericht Stuttgart hat in einem Urteil vom 08.05.2008 (K&R, 2008, 385) einen Unterlassungsanspruch bejaht, bei dem entsprechende Filmaufnahmen in ein Internetportal eingestellt wurden.

Kennzeichnungspflicht bei Karnevalskostüm

Das Angebot eines Karnevalskostüms im Internet ohne die nach dem Textilkennzeichnungsgesetz erforderlichen Angaben ist unlauter. Dies hat das LG Frankenthal in einem Urteil vom 14.2.2008 (ITRB 2008, 154) entschieden. Die textilrechtlichen Vorgaben gelten auch bei einem gewerblichen Verkauf über ebay.

Unfreie Rücksendung

Der Hinweis des Anbieters einer Internetplattform, der zufolge unfrei versandte Rücksendungen nicht angenommen werden, genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen des Fernabsatzrechts. § 357 Abs. 2, Satz 2 BGB sieht vor, dass grundsätzlich der Unternehmer die Kosten der Rücksendung einer durch Paket versandten Ware zu tragen hat. Entsprechende Informationen bzw. AGB-Klauseln sind daher unlauter und wettbewerbswidrig. (OLG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2008, CR 2008, 396).

Beweisbarkeit von Online-Transaktionen

Das Versenden von E-Mails oder FTP-Uploads kann auf notariellem Niveau beweisbar dokumentiert werden. Mit Hilfe des Service „e-witness“ können Unternehmen wichtige Informationen auf elektronischem Wege versenden, ohne befürchten zu müssen, dass die Empfänger den Erhalt bestreiten. In dem System werden elektronische Transaktionen von Notaren protokolliert und mit qualifizierten digitalen Signaturen und Zeitstempeln versehen (DUD 2008, 306).

Abschaltung von 0900-Nummern

Bei Gesprächen, in denen auf 0900-Nummern hingewiesen wird, kann eine Preisangabepflicht bestehen. Wird gegen diese Preisangabepflicht hartnäckig verstoßen, so kann die Bundesnetzagentur durch eine zeitlich begrenzte Abschaltung der Rufnummer reagieren. Dies hat das VG Köln in einem Beschluss vom 13.12.2007 (MMR 2008, 499) bestätigt.  

Wettbewerbsverstöße durch Freiberufler

Über § 4 Nr. 11 UWG können Verstöße gegen berufsrechtliche Pflichten auch wettbewerbsrechtlich geahndet werden. Voraussetzung ist der Wettbewerbsbezug der jeweiligen Berufspflicht. Weber (WRP 2008, 723) erörtert hierzu verschiedene berufsrechtliche Pflichten der Rechtsanwälte.

Dokufiction

Als Dokufiction bezeichnet man halbdokumentarische Formate, also Spielfilme oder Theaterstücke, die in unterhaltender Weise von realen, meist zeitgeschichtlichen Geschehnissen handeln. Bei diesen Formaten bestehen erhebliche rechtliche Risiken. Von Becker (ZUM 2008, 265) zeigt die Leitlinien der Rechtsprechung auf. Diese ist stark einzelfallbezogen. Problematisch sind insbesondere privat-intime Schilderungen, wenn diese dem Zuschauer nahe legen, bestimmte dargestellte Ereignisse hätten so stattgefunden.

Lockanrufe auf Mobiltelefone

Die zivilrechtlichen Konsequenzen von Ping- bzw. Lockanrufen untersuchen Erfurth/ Ellbogen in CR 2008, 353. Bei diesen Lockanrufen werden Handybesitzer unter Benutzung einer speziellen Computersoftware automatisiert angerufen und zu einem Rückruf bei einer kostenträchtigen Service- oder Mehrwertdienstenummer veranlasst. Mit § 66j TKG ist eine Norm geschaffen worden, welche den Anwendungsbereich des §  44 Abs. 1 TKG eröffnet und damit dem Angerufenen einen Unterlassungsanspruch gewährt. Gegen den Lockanrufer bestehen Rückzahlungsansprüche, die jedoch wegen der geringen Höhe nicht wirtschaftlich geltend gemacht werden können.

Anbieterkennzeichnung

Auf verschiedene Aspekte der Anbieterkennzeichnung nach dem TMG und dem RSTV weist Lorenz in K&R 2008, 340 hin. Den neuen Vorschriften zufolge müssen juristische Personen Angaben zum Stamm- oder Grundkapital und zu den ausstehenden Einlagen machen, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden. Anzugeben ist auch die Wirtschaftsidentifikationsnummer, sofern eine solche vergeben worden ist. Schließlich besteht die Pflicht, Angaben zu Abwicklungs- oder Liquidationsverfahren bei einer AG, KG aA oder GmbH zu machen.

Neues Persönlichkeitsrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Das Bundesverfassungsgericht  führt im Urteil vom 27.02.2008 (CR 2008, 306) aus, dass neben dem Recht der informationellen Selbstbestimmung Persönlichkeitsgefährdungen bestehen, die sich daraus ergeben, dass der Einzelne zu seiner Persönlichkeitsentfaltung auf die Nutzung informationstechnischer Systeme angewiesen ist und dabei dem System persönliche Daten anvertraut oder schon allein durch dessen Nutzung zwangsläufig liefert. Derartige Persönlichkeitsgefährdungen werden vom Recht der informationellen Selbstbestimmung nicht erfasst. Der grundrechtliche Schutz der Vertraulichkeit und Integritätserwartung besteht unabhängig davon, ob der Zugriff auf das informationstechnische System leicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich ist.

Urheberrechtsverletzung durch T-Shirt?

Mit einer Klage wendete sich ein Grafikdesigner gegen die Ablichtung eines von ihm gestalteten T-Shirts auf einem Zeitschriftencover. Das Landgericht München I bewertete in einem Urteil vom 24.10.2007 (ZUM-RD 2008, 260) das streitgegenständliche T-Shirt als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Objekt der Vervielfältigung. Maßgeblich war, dass es ebenso gut durch ein anderes T-Shirt hätte ersetzt werden können, ohne dass dadurch die Gesamtwirkung des Magazintitels in irgendeiner Form beeinträchtigt würde. Die Klage wurde daher mangels Verletzung des Urheberrechts abgewiesen.

Alte Widerrufsbelehrung

Das KG Berlin bewertet die Verwendung einer alten Musterwiderrufsbelehrung in einem Beschluss vom 11.04.2008 (K&R 2008, 375) als Bagatellverstoß. Diese Bewertung gilt bis zum Ablauf des Übergangzeitraums am 01.10.2008. Wenn der Gesetzgeber einen Übergangszeitraum festlege und dabei die Verwendung des alten, lückenhaften Musters zur Belehrung der Verbraucher zulasse, dann sei daraus der Schluss zu ziehen, dass die Informationsinteressen der Verbraucher während dieses Übergangszeitraumes gewahrt sind.

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben

Einen rechtliche Rück- und Ausblick über die VO/EG1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben gibt Meierernst in WRP 2008, 755. Der Autor weist darauf hin, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ESSA ein erstes Positionspapier zur Entwicklung von Nährwertprofilen im Sinne des Artikels 4 VO entworfen hat. Daneben wird die Erstellung der Gemeinschaftsliste durch die Kommission unter Mithilfe der ESSA Aufmerksamkeit erlangen. Unklar ist, ob die Hinweispflichten des Artikels 10 Abs. 2  der VO zu beachten sind.

Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

Mit dem Kriterium der „wesentlichen Beeinflussung“ nach der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken beschäftigt sich Scherer in WRP 2008, 708. Für die Autorin ist maßgeblich, ob der Verbraucher noch die Möglichkeit hat, das von ihm durch die unternehmerische Kommunikation geforderte geschäftliche Verhalten abzulehnen. Die Kontrollfrage für die wesentliche Beeinflussung müsse also lauten: Kann der Verbraucher unter Anspannung seiner Gegenkräfte sich noch anders verhalten als vom Unternehmer verlangt?

Kein Patentschutz für Expertensysteme

Mit Beschluss vom 17.04.2007 (GRUR 2008, 330) hat das Bundespatentgericht die Patenterteilung für Systeme künstlicher Intelligenz abgelehnt. Diese Systeme mit künstlicher Intelligenz bzw. Expertensysteme werden beschrieben als Schaffung von Programmmitteln, die aus eingegebenen Informationen nach logischen Regeln unter Benutzung von in Datenbanken gespeichertem Expertenwissen Schlüsse ziehen. Der durchgeführte Entscheidungsprozess sei herkömmlich dem Bereich der gedanklichen Tätigkeiten eines Menschen zuzuordnen und liege daher nicht auf dem Gebiet der Technik.

Salzcracker als Formmarke

Das Bild eines Salzcrackers wurde als IR-Bildmarke eingetragen, aus der erfolgreich gegen einen ähnlich gestalteten Cracker vorgegangen wurde. Der BGH hat mit Urteil vom 25.10.2007 (GRUR 2008, 505) die Bedeutung der abgebildeten Form hervorgehoben. Der Gesamteindruck der Klagemarke werde nicht lediglich durch den eingestanzten Schriftzug, sondern auch durch die Form der abgebildeten Ware selbst bestimmt. Wenn der Verkehr eine Warenform als Herkunftshinweis versteht, dann ist er daran gewöhnt, dass die betreffende Ware neben der Form zusätzlich mit anderen Kennzeichen versehen ist.

Sofortiger Beginn einer Dienstleistung

Das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass in einem Online-Formular erklärt worden ist, dass mit der Erbringung der Dienstleistung sofort begonnen werden soll. Das AG Charlottenburg hat in einem Urteil vom 22.4.2008 (MMR 2008, 493) den Widerruf eines DSL-Vertrages zugelassen, weil der Vertrag nur dann zustande kam, wenn der sofortigen Erbringung der Leistung durch Anklicken zugestimmt wurde. Der Verbraucher müsse die Wahlmöglichkeit haben, da sonst Rechtsmissbrauch vorliege.

Altersverifikationssystem

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 18.10.2007 (MMR 2008, 400) über die Anforderungen an ein Altersverifikationssystem entschieden, welches den Zugang von pornografischen Angeboten im Internet beschränkt. Die Verlässlichkeit des AVS setzt voraus, dass es einfache, naheliegende und offensichtliche Umgehungsmöglichkeiten ausschließt. An den erforderlichen effektiven Barrieren fehlt es von vornherein, wenn die nicht fernliegende Möglichkeit besteht, das Jugendliche sich Ausweispapiere von Eltern oder erwachsenen Freunden beschaffen und dann die Personalausweisnummern in das Kontrollsystem eingeben.

On-Demand-Nutzung

Die On-Demand-Nutzung von Musikstücken im Internet bewertet das LG Hamburg in einem Urteil vom 21.02.2007 als eigenständige Nutzungsart (ITRB 2008, 102). Die Bewertung führt dazu, dass das Bereitstellen der Musiktitel durch den Anbieter eine Nutzungsrechtseinräumung seitens der Berechtigten erforderlich macht. Der Abrufdienst unterscheidet sich daher grundlegend vom Webradio.

E-Mail-Archivierung

Die richtige Archivierung von E-Mails ist alles andere als ein „nice to have“. Es bestehen zahlreiche gesetzliche bzw. quasi-gesetzliche Anforderungen an eine E-Mail-Archivierung. Lensdorf zeigt in CR 2008, 332 auf, wie diese Anforderungen gestaltet sind. Insbesondere werden auch mögliche Sanktionen steuer-, straf- und zivil- sowie datenschutzrechtlicher Art aufgezeigt.

Verhandlung von IT-Verträgen

Sieben Phasen der Verhandlung von IT-Verträgen differenziert Lapp in ITRB 2008, 112. Unterschieden wird zwischen strategischer Vorbereitung, Begrüßung, Informationsaustausch, Verhandlung im engeren Sinne, Finden und Formulieren einer Lösung sowie Abschied und Nachbereitung. In den zahlreichen Beraterhinweisen wird unter anderem darauf hingewiesen, dass der richtige Zeitpunkt der Verabschiedung besonders wichtig ist. Eine zu frühe Verabschiedung bedeutet ungenützte Möglichkeiten, eine zu späte Verabschiedung kann zu Erschwerungen von späteren Verhandlungen führen.

Datenbankrecht

Die Frage, ob eine inhaltliche Übernahme aus einer Datenbank eine Vervielfältigung im Sinne des § 87b Absatz 1 UrhG sein kann, ist noch ungeklärt. v. Ungern – Sternberg (GRUR 2008, 292) erörtert den Meinungsstand und verweist auf einen Vorlagebeschluss des BGH beim EuGH. Der Autor sieht die Gefahr, dass Nutzer von Daten, die nicht unmittelbar aus der Datenbank selbst entnommen werden, vielfach kaum erkennen können, ob und ggf. in welcher Weise die Daten einer geschützten Datenbank entstammen. Teilweise wird als Schutzgegenstand des Datenbankherstellerrechts die auf einem Trägermedium festgelegte Datenbank angesehen, nicht aber das Recht an den Informationen, die in der Datenbank gespeichert sind.

Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Buchveröffentlichungen

Verschiedene Fallgruppen und Gefahrenpotentiale bei Buchveröffentlichungen im Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen stellt Hahn in ZUM 2008, 97 dar. Besonders problematisch ist die Fallgruppe mit einem Portrait einer real existierenden Person. Personen der Zeitgeschichte müssen Beschränkungen ihres Persönlichkeitsrechts eher hinnehmen als unbekannte Personen. Dient eine real existierende Person nur als Vorbild für einen Prototypen, so spricht vieles für einen Vorrang der Kunstfreiheit.

Kartellrecht und gewerbliche Schutzrechte

Die Lizenzverweigerung kann bei Immaterialgüterrechten unter außergewöhnlichen Umständen einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung darstellen. Der EuG bzw. EuGH hat hierzu eine Rechtsprechung entwickelt, der zufolge vier verschiedene Kriterien erfüllt sein müssen. Hausmann setzt sich in MMR 2008, 381 kritisch mit dem im in dieser Linie zu sehenden Microsoft-Urteil vom 17.09.2007 auseinander.

Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht hat einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung teilweise stattgegeben, mit welcher das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung von TK-Verkehrsdaten zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit einstweilig ausgesetzt wird. Die Klage erschien nicht als von vornherein aussichtslos. Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichtes war die Folgenabwägung. Das Gericht erörtert den denkbaren Einschüchterungseffekt und die Ermöglichung des Abrufs der gespeicherten Daten, welcher dann zu konkreten Belastungen führen kann. In dem Verkehrsdatenabruf liege ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht aus Artikel 10, Absatz I Grundgesetz (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.03.2008, MMR 2008, 303).

Rundfunkbegriff

Der Rundfunkbegriff ist von wesentlicher Bedeutung für die Rundfunkregulierung. Nach Ansicht von Ellinghaus in CR 2008, 219 hat der überkommene Rundfunkbegriff ausgedient. Dieser Begriff überlasse den Rechtsanwendern die Einordnung eines Angebotes als Rundfunk. Der Autor erwägt eine Übernahme des gemeinschaftsrechtlichen Begriffs des audiovisuellen Mediendienstes. Es sei die Frage zu beantworten, ob eine Genehmigungsbedürftigkeit für den Privaten Rundfunk noch zeitgemäß und mit der privaten Rundfunkfreiheit zu vereinbaren ist.

Geldentschädigung wegen Bildveröffentlichung

Eine Geldentschädigung in Höhe von Euro 6.000,- nebst Zinsen hat das OLG Frankfurt/ Main mit einem Urteil vom 13.11.2007 (ZUM RD 2008, 230) als berechtigt angesehen. Der Kläger war auf einem Bild abgebildet und wurde durch den Bericht mit einer schweren Straftat in Verbindung gebracht. Tatsächlich hatte der Kläger mit der Straftat nichts zu tun. Das Gericht berücksichtigte dabei auch, dass die Berichtigung nicht ordnungsgemäß erfolgte.

Gegendarstellung

Eine Gegendarstellung muss eindeutig erkennen lassen, in wessen Namen sie abgegeben werden soll. Bei einer juristischen Person muss die korrekte Firmenbezeichnung angegeben werden und maßgeblich ist die Eintragung ins Handelsregister. (Beschluss des Kammergerichts vom 30.11.2007, ZUM-RD 2008, 229).

Widerrufsfolgenbelehrung

Als unerhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Sinne des § 3 UWG hat das Kammergericht mit Beschluss vom 16.11.2007 (MMR 2008, 341) eine fernabsatzrechtliche Widerrufsbelehrung bewertet, der ein ausreichender Hinweis auf die Gefahrtragung bei Rücksendung fehlte. Die Musterwiderrufsbelehrung enthält einen Satz, der den Schluss zulassen kann, dass die Frage der Gefahrtragung der Rücksendung der Ware zu den wesentlichen Rechtsfolgen des Widerrufs gehört, über die eine Belehrung erforderlich ist. Das Gericht sieht die grundsätzliche Möglichkeit eines Verstoßes gegen die fernabsatzrechtlichen Bestimmungen, bewertet die Beeinträchtigung aber als eine nicht erwähnenswerte Bagatelle.

Keine Nutzungsentschädigung bei Mangel

Der Verkäufer darf keinerlei Nutzungsentschädigung verlangen, wenn eine neue Ware als Ersatz für mangelhafte Geräte geliefert wird. Der EuGH hat in einem Urteil vom 17.04.2008 (ITRB 2008, 121) eine Entschädigung in  Höhe von etwa Euro 70,- für eine 17 Monate dauernde Nutzung eines Backofens verneint. Artikel 3 der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG steht einer nationalen Regelung entgegen, die dem Käufer bei Lieferung einer mangelhaften Ware Wertersatz für die Nutzung bis zum Austausch gestattet.

IP-Adressen

Die Eignung von IP-Adressen zur Identifizierung von Internetnutzern erörtert Pahlen-Brandt in K&R 2008, 288. Technisch möglich sei die Verknüpfung aller Informationen der Internetnutzung mit den IP-Nummern. Werden etwa die Daten des Accessproviders denen der Inhaltsanbieter hinzugefügt, so könne auch der Inhaltsanbieter erkennen, welchem Nutzer die IP-Adresse zugewiesen wurde. In den meisten Fällen ist es daher ohne großen Aufwand möglich, die Internetnutzer aufgrund der IP-Adresse zu identifizieren.

Überwachungspflicht von Eltern

Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 20.12.2007, CR 2008, 243) lehnt eine Überwachungspflicht der Internetnutzung durch andere Familienmitglieder ab. Eine solche Pflicht, die Benutzung des Internetanschlusses zu überwachen oder ggf. zu verhindern bestehe nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass der Nutzer den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen wird. Der Anschlussinhaber kann grundsätzlich ohne weiteres von der Kenntnis erwachsener Personen über die Rechtswidrigkeit von Urheberrechtsverletzungen ausgehen.

Zuständigkeit bei Urheberrechtsverletzung

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Urheberrechtsverletzungen richtet sich wesentlich nach dem Ort des Schadenseintritts. Bei Internetauftritten ist entscheidend, ob dieser sich bestimmungsgemäß in Deutschland auswirkt. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des OLG Köln vom 30.10.2007 (ITRB 2008, 106).

Störerhaftung für Werbung

Wer Werbung auf Websites schaltet bzw. schalten lässt, welche jedermann das Herunterladen jugendgefährdender Medieninhalte ermöglicht, kann als Störer wegen eines Wettbewerbsverstoßes in Anspruch genommen werden. Das LG Frankfurt/ Main hat in einem Beschluss von 02.01.2008 (MMR 2008, 346) entschieden, dass Vorschriften des Jugendschutzgesetzes Marktverhaltensregelungen gemäß § 4 Nr. 11 UWG sind, weil das Jugendschutzgesetz auch die wettbewerblichen Interessen der Verbraucher schützt. Die Verantwortlichkeit für die Downloadmöglichkeit von illegalen Inhalten bestand also, obwohl diese Inhalte nicht direkt von den Websites heruntergeladen werden konnten, mit illegalen Inhalten verlinkt waren.

Prüfungspflichten eines Webhosters

Ein Webhoster ist nicht verpflichtet, jeden Beitrag vor Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung hin zu untersuchen. Wenn er allerdings klare Hinweise für eine begangene Rechtsverletzung erhält, so ist er verpflichtet, die konkrete Äußerung unverzüglich zu sperren. Das LG Karlsruhe führt in einem Beschluss vom 10.12.2007 (CR 2008, 251) aus, dass durch den Einsatz einer Filtersoftware mögliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht sachgerecht festgestellt werden können.

Berichte in Online-Archiven

Die Abrufbarkeiten von Berichten aus digitalen Archiven kann Persönlichkeitsrechte verletzen, zum Beispiel von Straftätern. Berichte, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung zulässig waren, können wegen dem in der Zwischenzeit gestiegenen Resozialisierungsinteresse der Straftäter unzulässig werden. Die Abrufmöglichkeit aus Onlinearchiven wird von den Gerichten unterschiedlich bewertet, wie ein Beitrag von Petersdorff-Kampen in ZUM 2008, 192 verdeutlicht.

Berichte über Prominente

Kritisch sieht Söder (ZUM 2008, 89) die Entwicklung der Rechtsprechung des BGH zu Persönlichkeitsrechten in der Presse. So gibt es kein berücksichtigenswertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, wenn der Informationswert für die Öffentlichkeit wesentlich in der Unterhaltung ohne gesellschaftliche Relevanz besteht. Der Begriff des öffentlichen Informationsinteresses eröffne sehr weite Argumentationsmöglichkeiten. Derartige Abwägungen können stets auch anders ausfallen.

EU-Verordnung über Volkszählung

Eine Verordnung über Volks- und Wohnungszählungen hat das Europäische Parlament am 20.02.2008 verabschiedet (RDV 2008, 80). Gegenstand der Verordnung ist die Aufstellung gemeinsamer Regeln für die Bereitstellung umfassender Bevölkerungs- und Wohnungsdaten im Abstand von 10 Jahren. Das erste Bezugsjahr ist das Jahr 2010. Die Verordnung gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und verpflichtet diese, der Kommission Bevölkerungsdaten zu übermitteln, die die demografischen, sozialen und wirtschaftlichen Merkmale von Personen, Familien und Haushalten sowie Wohnungsdaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene umfassen.

Parteien als Rundfunkunternehmer

Eine vom Bundesverfassungsgericht entschiedene abstrakte Normenkontrolle betraf die Frage, ob und in welchem Umfang sich Parteien an privaten Rundfunkunternehmen beteiligen dürfen. Mit Urteil vom 12.03.2008 (AFP 2008, 174) wird dem Gesetzgeber eine weitgehende Gestaltungsfreiheit zugebilligt im Hinblick auf die Beteiligung von Parteien an privaten Rundfunkunternehmen. Zulässig ist allerdings eine Regelung, durch die die Parteien jegliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an Rundfunkunternehmen versagt wird. § 6 Abs. 2 Nr. 4 des Hessischen Privatrundfunkgesetzes verstößt daher gegen Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 21 Grundgesetz.

Werbevergleich

Die Zulässigkeit eines Werbevergleiches bewertet sich aufgrund des Gesamtzusammenhangs verschiedener Aussagen. Eine Herabsetzung oder Verunglimpfung setzt mehr voraus als die Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der verglichenen Produkte. Die Verwendung des Begriffs „Kontaminieren“ alleine reicht nicht aus, um eine Herabsetzung oder Verunglimpfung zu bejahen. So entschied der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 20.09.2007 (WRP 2008, 666).

Darstellung von Lehrertypen

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigte sich in einem Beschluss vom 12.12.2007 (AFP 2008, 155) mit der Zulässigkeit von portraitierten Lehrern in einem Roman. Ein Roman ist zunächst als Fiktion anzusehen, welcher keinen Faktizitätsanspruch erhebt. Die Vermutung der Fiktionalität gilt grundsätzlich auch dann, wenn hinter den Romanfiguren reale Personen als Urbilder erkennbar sind. Im Rahmen der Abwägung ist zu beachten, in wieweit das Persönlich-Intime zu Gunsten des Allgemeinen, Zeichenhaften der „Figur“ objektiviert ist.  

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