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Der Online-Dienst Kommunikationsrecht.com ist eine Produktion von Rechtsanwältin Petra Marwitz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Frankfurt am Main, Deutschland, in Kooperation mit juristischen Fachverlagen. Die angebotenen Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Nutzung erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Zur Lösung einer konkreten rechtlichen Fragestellung wird die anwaltliche Beratung empfohlen.

 

 

 

Bücher

In dieser Rubrik finden Sie Rezensionen von Büchern, die für das Kommunikationsrecht relevant sind.

 

Schwartmann (Hrsg.), Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht, EUR 118,-, 1044 Seiten, ISBN 978-3-8114-3521-6, C. F. Müller, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, Heidelberg 2008

Das Praxishandbuch enthält eine gute Übersicht über die Rechtsgebiete, die im Rahmen der Fachanwaltschaften Medien- und Urheberrecht sowie IT-Recht relevant werden. Aber auch das Immaterialgüterrecht einschließlich Kennzeichen- und Domainrecht sowie das Wettbewerbsrecht werden in dem Abschnitt zum Urheberrecht behandelt, so dass selbst die Gebiete des dritten verwandten Fachanwaltstitels Gewerblicher Rechtsschutz angesprochen werden.

Verschiedene Autoren erörtern in insgesamt 24. Abschnitten praxisrelevante Fragestellungen des Medien-, IT- und Urheberrechts. Die breite Palette reicht im Medienrecht (mit ca. 450 Seiten der umfangreichste Teil) von den Rahmenbedingungen der Rundfunkregulierung mit einer Darstellung der verschiedenen rundfunkrechtlichen Urteile des Bundesverfassungsgerichts über das Recht der Wort- und Bildberichterstattung bis hin zu Sondergebieten wie die Überschneidungen mit dem Kartell- und Arbeitsrecht. Zu finden sind auch gut verständliche Darstellungen der technischen Hintergründe, z. B. in einem Kapitel zu Rundfunktechnik und Infrastrukturregulierungen. Die Ausführungen reichen zum Teil hinein in den Bereich des Telekommunikationsrechts, welches aber in einem gesonderten Abschnitt behandelt wird. Das Informationstechnikrecht wird eher kurz behandelt. Der Abschnitt zum IT-Vertragsrecht gibt einen guten Überblick über denkbare Vertragskonstellationen. Einzelne Klauseln werden nicht besprochen. Die Diskussion von Musterverträgen bleibt anderen Werken vorbehalten. Die Darstellung konzentriert sich auf den Überblick und vermittelt z. B. im Bereich des Vergaberechts einen guten Einstieg in die mit dem Verfahren zusammen hängenden Fragestellungen. Ausführungen zum Datenschutzrecht, elektronischen Geschäftsverkehr und IT-Strafrecht runden die Erörterungen ab. Das Urheberrecht wird schließlich auf knapp 300 Seiten dargestellt. Dabei sind dem allgemeine Urheberrecht einschließlich Urhebervertragsrecht und internationalem Urheberrecht nur ca. 80 Seiten vorbehalten – ein vergleichsweise bescheidener Raum. Da verwundert es nicht, dass eine Erörterung der  Schrankenbestimmungen vergeblich gesucht werden. Aber stop: In einem Kapitel zur Geschichte des Urheberrechts finden sich kurze Ausführungen zu Dürer und Gutenberg, aber auch zur Urheberrechtsnovelle 2003 mit Neuerungen bei der Privatkopie und weiteren Schrankenbestimmungen. Besonders positiv fallen die Ausführungen zum Musikrecht, zum Film- und Fernsehvertragsrecht sowie zum Verlagsrecht auf. Hier sind sogar Musterverträge zu finden.    

Das Werke kann sicherlich nicht die umfangreichen Darstellungen zu den verschiedenen Rechtsgebieten ersetzen. Die kurze und verständliche Zusammenfassung der jeweiligen Bereiche ermöglicht aber einen guten Einstieg in die verschiedenen Themen, ohne dass Detailinformationen den Blick auf das Wesentliche behindern. Für Juristen, die nicht in allen Gebieten zuhause sind, eröffnet sich eine sehr gute Möglichkeit, Wissenslücken zu einem sehr attraktiven Preis zu schließen. Kurz: Ein Werk für (angehende) Fachjuristen mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis. 

v. Bar u. a. (Hrsg), Principles, Definitions and Model Rules of European Private Law, Draft Common Frame of Reference (DCFR), 2008, 395 Seiten, EUR 9,90, sellier.european law publishers GmbH München, ISBN 978-3-86653-059-1

Das englischsprachige Buch enthält den ersten akademischen Entwurf für ein gemeinsames europäisches Privatrecht (Draft of a Common Frame of Reference – DCFR). Es ist bewußt als Taschenbuchausgabe konzipiert, da erst später eine vollständige Ausgabe erscheinen soll. Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist September 2008. Der Text ist erarbeitet worden von zwei Arbeitsgruppen europäischer Professoren. Der Entwurf wird als ein mögliches Modell für den „Common Frame of Reference (CFR)“ bewertet, der auf politischer Ebene intendiert wird. Die „Principles of European Contract Law“ werden weiter entwickelt.

Die Model Rules des DCFR sind unterteilt in verschiedene Bücher, die in Kapitel untergliedert sind. Nach wenigen allgemeinen Regelungen folgen Vorgaben zu Verträgen, bei denen Informationspflichten direkt zu Beginn bei den vorvertraglichen Pflichten und dem Marketing eine Rolle spielen. Weitere allgemeine Bestimmungen zum Vertragsrecht folgen, wie z. B. ein Recht zu unfairen Klauseln, welches an das AGB-Recht erinnert. Dem allgemeinen Schuldrecht folgen Regelungen zu speziellen Verträgen, wie z. B. Kaufverträgen, Mietverträgen und Dienstleistungsverträgen. Im Rahmen der Dienstleistungen werden unter anderem die Beratungs- und Informationsleistungen gesondert behandelt. Informationspflichten erhalten ein besonderes Gewicht. So werden z. B. im Zusammenhang mit Behandlungsverträgen besondere Informationspflichten einschließlich deren erlaubter Ausnahmen festgelegt.

Ein Buch für alle, die sich für die Fortentwicklung des Privatrechts interessieren und zukunftsgerichtet denken. 

 

Klaus Stern (Hrsg.), Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gebührenfinanzierung vom 11.September 2007, 2008, 116 Seiten, Euro 39,-, Verlag C. H. Beck, München, ISBN 978-3-406-57495-5

Das Werk dokumentiert ein Round-Table-Gespräch des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität zu Köln vom 08. November 2007. Es befasst sich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Festsetzung der Rundfunkgebühr für den Zeitraum vom 01. April 2005 bis 31.12.2008. Das Buch enthält im Wesentlichen neben dem Urteilstext die Vorträge von Steiner und Michel sowie den Diskussionsbericht. Steiner betont, dass das Urteil keine Anwendung der Bestands- und Entwicklungsgarantie auf neue und insbesondere auf bestimmte technische Entwicklungen enthält (S. 13). Michel entnimmt dem Urteil, dass die Pflicht zur Zahlung der Gebühr unter bestimmten Bedingungen auch so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte einschließt. Gegenstand der Diskussion ist insbesondere die Indexierung der Gebühr.

 

Beck’scher Kommentar zum Rundfunkrecht, Hrsg. von Werner Hahn und Thomas Vesting, 2. Auflage 2008, Verlag C. H. Beck München, ISBN 978 3 406 526565, EUR 198,-

Das Autorenverzeichnis dieses Kommentars zum Rundfunkrecht liest sich wie eine Liste der Justitiare der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Verbindung mit mehr oder weniger bekannten Professoren von Universitäten. Das Ergebnis ist ein sehr kompaktes Werk, welches sehr fundiert und umfangreich Auskunft gibt zu zahlreichen Fragen des Rundfunkrechts. Bereits im Vorwort wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.9.2007 umfassend gewürdigt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse entwicklungsoffen sein für neue Inhalte, Formate und Genres sowie neue Verbreitungsformen. 

Der Kommentar ist auf dem Stand des Rundfunkstaatsvertrages mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist in der Entwurfsfassung vom 17.10.2007 im Anhang berücksichtigt worden. Die Perspektive der Rundfunkregulierung wird an verschiedenen stellen angesprochen. Vesting spricht sich in der Einführung für eine Aufgabe des Trennungsgebotes von Programm und Werbung im Unterhaltungsbereich aus. Der Zulassungsvorbehalt solle durch neue Formen eines laufenden Qualitätsmanagements ersetzt werden. Für den öffentlich-rechtlichen Rrundfunk müsse ein Modell entwickelt werden, welches einerseits eine Entwicklungsperspektive unter Multimedia-Gesichtspunkten sichere, andererseits aber verhindere, dass eine unstrukturierte Expansion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in alle Felder der Aufmerksamkeitsökonomie stattfindet. Schuler-Harms würdigt die Aufsichtsstrukturen und weist auf eine Neuordnung hin, die sich zwischen den Kieler Beschlüssen der Landesmedienanstalten und den Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates zu der Unabhängigkeit und Funktion von Regulierungsbehörden des Rundfunksektors bewegt. Wenig perspektivisch ist dagegen die Kommentierung zum Datenschutzrecht, die durch den Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz des SWR erfolgt. So bleibt die durch den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehene Einführung einer Befugnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ohne Kenntnis der Betroffenen unerwähnt. Kritisiert werden aber Alleingänge staatlicher Datenschützer.

Besonders hervorzuheben ist an dem Werk die Vielfalt der Sonderregulierungen, die wiedergegeben werden. So wird beispielsweise die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Rahmen des § 20 RdfStV erläutert und das Kriterium der Zuordnung von Informations- und Kommunikationsdiensten zum Rundfunk unter Zuhilfenahme des entsprechenden Strukturpapiers der Landesmedienanstalten erläutert. Zu dem Strukturpapier wird die URL angegeben. Der Text wird vollständig abgedruckt. Mit Hilfe des Stichwortverzeichnisses ist diese Fundstelle über das Stichwort „Unbedenklichkeitserklärung“ gut erreichbar. Zu finden sind auch verschiedene Richtlinien der Landesmedienanstalten, z. B. die Drittsendezeitrichtlinie und die Programmbeiratsrichtlinie.

Neu ist die Kommentierung zu den Telemedien der §§ 54 ff.. Von besonderer Relevanz ist die Definition der journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, für die Held verschiedene Kriterien darstellt. Die Kommentierung hat die schwierige Aufgabe, die verschiedenen Gesetzesnormen aus TDG und MDStV, die zum Teil nicht mehr in Kraft sind, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und des klassischen Rundfunk- und Presserechts auszugestalten, gut gelöst. Möglicherweise hat der Herausgeber aus diesem Grund davon abgesehen, das TDG als zu kommentierenden Texte mit aufzunehmen. So werden nach wie vor neben dem RStV nur der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV), der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) sowie der Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) kommentiert.   

Die Kommentierung zum RGebStV zeichnet sich durch ein gewisses Monopol des Beck`schen Kommentars aus. Ein besonderes Interesse gilt daher den Kommentierungen zu §§ 1, 5 RGebStV, die in den vergangenen Jahren die Öffentlichkeit stark erregte. Aus diesen Normen ergibt sich die Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren für Internet-PC. In der Kommentierung zu § 1 ist ein neuer § 17 a eingefügt worden, in welchem exemplarisch Beispiele für neuartige Rundfunkempfangsgeräte aufgezählt werden. Elektronische Kassensysteme, Mautsysteme und Mobiltelefone ohne UMTS-Technologie werden nicht als neuartige Rundfunkempfangsgeräte bewertet. Für die Internetfähigkeit von PCs soll dagegen ein USB-Anschluss ausreichen. Die Kommentierung zu § 5 RGebStV ist erheblich erweitert worden, ohne dass allerdings auf die umfangreichen Diskussionen zu dieser Norm eingegangen wird. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich, da die Kommentierung durch eine Vertreterin der GEZ erfolgt. Nach der nunmehr im Kommentar festgeschriebenen GEZ-Meinung betrifft die Gebührenbefreiung des § 5 Abs. 3 nur den nicht ausschließlich privaten Bereich. So sei beispielsweise auch der Lehrer von einer weiteren Rundfunkgebührenpflicht für seinen Internet-PC befreit, da weder seine eigenen berufliche Tätigkeit noch die seines zum öffentlichen Dienst gehörenden Arbeitgebers auf Gewinnerzielung ausgerichtet sei. Mit anderen Worten: Der im öffentlichen Dienst, von Steuern sicher finanzierte Beamte darf den PC frei nutzen, der von zuhause aus nebenberuflich am PC Tätige muss dagegen zahlen, selbst wenn nebenan das bereits privat bezahlte TV-Gerät steht. Die Kommentierung dieser Normen würde aus der Feder anderer Juristen sicherlich anders aussehen.

In der Praxis kommt sicherlich kein Rundfunkrechtler ohne den Beck`schen Kommentar aus. Die Fülle der in ihm enthaltenen Informationen ist sehr zu loben. Schade, dass der Wert des Werkes durch interessengesteuerte Kommentierungen erheblich gemindert wird.

Heun (Hrsg.), Handbuch Telekommunikationsrecht, 2. Auflage 2007 , 1664 Seiten, EUR 169,-, ISBN 978-3-504-56028-7, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln

Eine hochaktuelle praxisorientierte Darstellung zum Telekommunikationsrecht beinhaltet das umfassende Werk zum Telekommunikationsrecht. Unterteilt in vier Teile werden folgende Themenfelder bearbeitet: Allgemeine Regulierung Marktzutritt (Grundlagen und Struktur des TKG, Öffentliche Sicherheit, Regulierungsbehörde), Regulierung von Ressourcen (Frequenz- und Nummernverwaltung, Wegerechte, Nutzungsrechte und Infrastrukturverträge), Regulierung der Wettbewerber (Verfahren der Marktregulierung, Zugangsregulierung und besondere Missbrauchsaufsicht, Entgeltregulierung und Rundfunkübertragung) sowie Regulierung der Nutzerverhältnisse (Kundenschutz und Universaldienst, Fernmeldegeheimnis und Datenschutz).

Das umfassende Werk beantwortet die Fragen zum Telekommunikationsrecht umfassend und ist mit der IT-Rechts-Bibel von Schneider vergleichbar. Der Einsteiger mag durch die Fülle der Informationen erschlagen werden. Für jeden, der sich professionell mit der Materie des Telekommunikationsrechts befassen muss, ist das Werk von unschätzbarem Wert. Die neue auflage war durch zahlreiche Gesetzesänderungen und vielfältige richtungsweisende Entscheidungen der Gerichte und der Bundesnetzagentur erforderlich geworden.

Weber, Annette, Die urheberrechtliche Stellung des unabhängigen Film- und Fernsehproduzenten, ISBN 978-3-8329-2960-2, EUR 79,-, Nomos Verlag, Baden-Baden

Die Untersuchung hat die deutsche Rechtslage im Blick und vergleicht diese auch mit der Rechtslage in Frankreich und Großbritannien. Die Rechtsposition der Film- und Fernsehproduzenten bewertet die Autorin als außerordentlich schwach. Der wirtschaftlichen und organisatorischen Leistung, der immensen finanziellen Risikoübernahme und dem kreativ-künstlerischen Beitrag sei nicht ausreichend Rechnung getragen. Der originäre Schutz als Filmhersteller werde der Position zwischen Urheber und Verwerter nicht gerecht. Der Produzent ist in Frankreich und in Großbritannien besser gestellt bzw. nicht so vielen rechtlichen Unsicherheiten ausgesetzt. Die Autorin schlägt eine Legaldefinition für den Filmhersteller-Begriff vor. Zudem sollten die Auslegungsregelungen der §§ 88 Abs. 1, 89 Abs. 1 und 92 Abs. 1 UrhG in cessio-legis-Regeln umgewandelt werden. Die Rechte der Filmhersteller sollten in § 94 UrhG um die Vermiettantieme erweitert werden. Die Autorin unterbreitet einen Vorschlag für die Neuformulierung des § 94 Abs. 4 UrhG. Die Arbeit begründet die seit langem geäußerte Position der Produzenten wissenschaftlich. Im Rahmen der Urheberrechtsreform, aber auch für die Auslegung der Gesetze ist die Arbeit wichtig. 

Fink/Schwartmann/Cole/Keber, Europäisches und Internationales Medienrecht, November 2006, EUR 24,-, ISBN 978-3-8114-5555-9, C. F. Müller Verlag, Heidelberg

Die Textsammlung bietet eine Zusammenfassung der wichtigsten Normen des europäischen und internationalen Medienrechts für Studium und Praxis. Erfasst werden zahlreiche Dokumente und Normen, die von hohem Wert sind. Europarechtlich werden Konventionen wie die EMRK und das Übereinkommen über Computerkriminaliät erfasst. Auch datenschutzrechtliche Aspekte werden durch Übereinkommen des Europarates und die Datenschutzrichtlinie abgedeckt. Zahlreiche EU-Richtlinien wie die TK-Richtlinien und die Fernsehrichtlinie sind zu finden. Das Urheberecht wird insbesondere durch die verschiedenen Richtlinien zum Urheberrecht abgedeckt. Aber auch die Übereinkommen und Verträge der WIPO sind in dem Werk enthalten. Schließlich finden sich auch GATT-Abkommen, UNCITRAL Model Law und ICANN-Regularien. Eine wirklich gute Zusammenstellung von Normen, die sonst nur verstreut und in Einzeldokumenten zu finden sind.

Hoeren, Thomas, IT-Vertragsrecht, Praxis-Lehrbuch, EUR 49,80, ISBN 978-3-504-42049-9, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln

Das Bedürfnis nach geeigneter Einführungsliteratur zu EDV- und internetrechtlichen Themen soll durch das Praxis-Lehrbuch erfüllt werden. Unterteilt in neuen Kapitel werden folgende Themen behandelt: Rechtsschutz für EDV-Produkte, EDV-Vertragsrecht, Softwareüberlassungsverträge, Softwareerstellungsverträge, Softwarevermietung, Softwareleasing, Softwarewartungs- und -pflegeverträge, Besondere Softwareverträge, Musterverträge. Praxisnah verfasst werden wesentliche Fragestellungen dargestellt und z. B. mit Musterformulierungen für Klageanträge ergänzt. Begriffe, die der interessierte Jurist immer mal wieder gehört hat, werden erläutert und im Gesamtzusammenhang dargestellt. So wird beispielsweise die Public Domain Software von dem Sharewaremarkt abgegrenzt. Im Rahmen der Besprechung der Softwareüberlassungsverträge werden z. B. Musterklausel für AGB-Regelungen zur Gewährleistung unterbreitet und zahlreiche Klausel in Vor- und Nachteilen erörtert. Insgesamt ein sehr empfehlenswertes Buch für jeden, der einen kurzen Einstieg in die Materie sucht und/oder endlich einmal eine Zusammenfassung aller wesentlichen Problemstellung haben möchte. Für angehende Fachanwälte für IT-Recht sollte die Kenntnis der Inhalte unverzichtbar sein. 

Krause, Peter, Hörfunkberichterstattung aus Sportstadien, EUR 55,-, ISBN 978-3-8329-2079-1, Nomos Verlag 2006, Baden-Baden 

Gegenstand der Untersuchung ist die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen  der Sportberichterstattung im Hörfunk am Beispiel des Bundesligafussballs. Der Autor zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Press- und Fernsehberichterstattung auf. Schwerpunkte liegen bei der verfassungs- und kartellrechtlichen Bewertung. Im Hinblick auf das Sportveranstalterrecht wird die Frage gestellt, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Nach Ansicht des Autors sprechen gute Gründe für die Schaffung eines eigenen Leistungsschutzrechts für den Sportveranstalter. insgesamt eine interdisziplinäre Arbeit im einem Spezialbereich, die verschiedene Aspekte des Kommunikationsrechts betrifft. Im Hinblick auf die Schaffung eines Sportveranstalterrechts werden wertvolle Impulse gesetzt. 

Redeker, Handbuch der IT-Verträge, Nachlieferungen 12 - 14, ISBN Grundwerk im Abo 978-3-504-56008-9, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln

Die Nachlieferungen enthalten verschiedene neue und überarbeitete Verträge: Lieferung 12 (November 2006) Rechenzentrumsvertrag und Schlichtung; Lieferung 13 (Juni 2007) Standardsoftware-Kauf, Internet-Auktionsvertrag, Domain-Service-Vertrag, Individualsoftware; Lieferung 14 (Oktober 2007) Software-Miete, Handelsvertretervertrag Hardware, Mobilfunkvertrag, Subunternehmervertrag. 

Eckhardt/Klett, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Gewerblicher Rechtsschutz, EUR 21,-, 694 Seiten, 1. Oktober 2007, ISBN 978-3-8114-3213-0, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm Heidelberg 2007

Das Textbuch bietet im handlichen Format wesentliche Texte zum Kartell-, Lauterkeits-, Marken-, Geschmacksmuster-, Urheber-, Gebrauchsmuster- sowie Patent- und Erfindungsrecht. Ergänzt werden diese Vorschriften durch internationale Abkommen wie PVÜ, MMA und TRIPS. 

Gröning, Jochem, Weihe-Gröning, Claudia, Heilmittelwerberecht, Kommentar zum deutschen und europäischen Recht, EUR 238,-, einschließlich 2. Ergänzungslieferung 2005, 1044 Seiten, 2 Ringordner, Fortsetzungswerk, Loseblatt-Ausgabe, ISBN 3-8047-2152-4, Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart

Der Kommentar enthält in Band I den Text und die Kommentierung zum Heilmittelwerbegesetz. Band II enthält  Text und Kommentierung des Gemeinschaftskodex sowie die Texte der früheren Richtlinien. Die Kommentierung zum HWG ist deutlich umfangreicher als die Kommentierung des Gemeinschaftskodex. Der HWG-Kommentar berücksichtigt in der Ergänzungslieferung die historische Entwicklung der Vorschriften. Besonderes Augenmerk verdienen dabei die Änderungen im Bereich des Pflichtangabenrechts. Die Einleitung enthält zudem einen Exkurs in das neue UWG und verdeutlicht exemplarisch zulässige bzw. unzulässige Antragsformulierungen aus dem Bereich des HWG. Umfangreich berücksichtigt wurde in der Ergänzungslieferung § 1, der den Anwendungsbereich bestimmt. Die praxisrelevante Fragestellung der Abgrenzung der Arzneimittel von z. B. Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln sowie kosmetischen Mitteln wird sehr ausführlich erörtert. Hierzu werden einzelne Beispiele dargestellt und Erzeugnisse bewertet. Die Auswirkungen des EU-Gemeinschaftskodex werden berücksichtigt. Umfangreich gewürdigt werden Medizinprodukte, die auf Grund der Änderung des Medizinprodukte-Änderungsgesetzes vom 13.12.2001 zum Regelungsgegenstand des HWG geworden sind.

Die zweite Ergänzungslieferung enthält sehr umfangreiche Ausführungen zu der europäischen Rechtslage. Besonders hervorzuheben ist die Darstellung der Auswirkungen des Gemeinschaftskodex auf das nationale Recht. So werden Vorgaben für die richtlinienkonforme Gestaltung des nationalen Rechts gegeben. Kommentiert werden unter anderem Erwägungsgründe des Gemeinschaftskodex, welche die Kommunikation betreffen.

Das Werk ist nach wie vor ein sehr gutes Nachschlagewerk für das Heilmittelwerberecht. Durch die ergänzende Kommentierung werden praxisrelevante Fragestellungen behandelt. In der Spezialmaterie des HWG ein äußerst hilfreiches Werk. 

Jastrow, Serge-Daniel/Schlatmann, Arne, Informationsfreiheitsgesetz – IFG, 372 Seiten, EUR 49,-, 2006, ISBN 10: 3-7685-0545-6, R. v. Decker, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird ein allgemeines und voraussetzungsloses Recht auf Zugang zu Informationen der Bundesverwaltung eingeführt. Die Anwendung dieses neuen Gesetzes wird durch den Kommentar von Jastrow/Schlatmann deutlich erleichtert. Die Autoren waren im Innenministerium in die Entstehung des Gesetzes eingebunden, so dass wertvolles Hintergrundwissen vermittelt wird. Besonderes Gewicht legt der Kommentar auf praxisrelevante Fragestellungen wie die Ansprüche des Bürgers, das Verweigerungsrecht der Behörden und den Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen. Bei der Durchsicht fallen die zahlreichen Beispiele auf, mit deren Hilfe der Anwendungsbereich des IFG verdeutlicht wird. Bei der Kommentierung des § 6, welcher den Schutz des geistigen Eigentums betrifft, werden benachbarte Vorschriften im Wortlaut abgedruckt (z. B. § 7 MarkenG). Insgesamt zeichnet sich die Darstellung durch eine umfangreiche Berücksichtigung der Tätigkeit und der Befugnisse der Behörden aus. Im Gesetz verwendete Begriffe werden durch die Angabe von konkreten Fallgruppen verdeutlicht.

Neben der Kommentierung gibt es einen umfangreichen Anhang mit Texten. Zu diesen Texten gehören die Anwendungshinweise zum IFG, die Informationsgebührenverordnung mit den Angaben zu der Gebührenhöhe, das Umweltinformationsgesetz , das Bundesdatenschutzgesetz, die Informationsfreiheitsgesetze der Länder (soweit vorhanden) sowie europäische und internationale Empfehlungen und Vorgaben zur Transparenz.

Insgesamt ein sehr empfehlenswerter Kommentar für alle, die sich mit dem IFG beschäftigen (müssen).

Everling, Oliver, Basel II, Rating für IT-Unternehmen, Hessen Media Band 53, ISBN 978-3-939358-53-4, www.hessen-it.de

Der hundert Seiten starke Leitfaden hilft, die wichtigsten Aspekte bankinterner und bankenunabhängiger Ratingsysteme zu verstehen. IT-Unternehmen werden auf die Anforderungen vorbereitet, die sich aus der veränderten internationalen Rechtslage ergeben. Neben allgemeinen Informationen zum Rating wird das bankinterne Rating von IT-Unternehmen behandelt. Erörtert werden z. B. die Bedeutung der Eigenkapitalquote, die Bedeutung von Umsatzrückgängen und die Beurteilung des Managements. Musterfragen verdeutlichen die Fragenkataloge bei Ratingsprozessen. Insgesamt eine sehr hilfreiche Broschüre, die nicht nur IT-Unternehmen zu einem besseren Rating und damit zur Einsparung von Kapitalkosten verhelfen kann.

Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge, 11. Ergänzungslieferung, EUR 62,80, Stand: Juli 2006, ISBN Gesamtwerk 3-504-56027-4, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln 2006

Die 11. Ergänzungslieferung enthält neue Vertragsmuster zum Domain-Übertragungsvertrag (Reinholz) und zum Banner-Austauschvertrag (Schneider). Der Geheimhaltungsvertrag wurde im Hinblick auf die Änderungen der Schuldrechtsreform überarbeitet.

Roger Mann, Jörg F. Schmid (Hrsg.), Festschrift für Renate Damm zum 70. Geburtstag, 346 Seiten, EUR 78,-, Nomos Verlag Baden-Baden 2005, ISBN 3-8329-1345-9

Die Festschrift widmet sich in insgesamt 23 Beiträgen verschiedenen Aspekten des Presse- und Medienrechts. Die Palette der Themen reicht von den klassischen persönlichkeitsrechtlichen Fragestellungen über arbeitsrechtliche Aspekte („Das Arbeitsverhältnis der Auslandskorrespondenten“ von Olaf A. Sauer und Ausführungen „Zur Unzulässigkeit von Sympathie- bzw. Solidaritätsstreiks in Medienunternehmen“ von Johannes Weberling) bis zu wettbewerbsrechtlichen Beiträgen zu § 7 UWG, dem Zeitungsgewinnspiel nach der UWG-Reform sowie dem Verbot der Auslieferung wettbewerbwidrig beworbener Zeitschriftenabonnements. Eine besondere geistige Kost sind die Beiträge mit besonderem literarischen Anspruch, wie „Recht und Gerechtigkeit bei Heinrich von Kleist“ von Peter Raue und „Helvetisches zum Pressebild“ von Matthias Schwaibold. Amüsant ist auch die Glosse zur Unverzüglichkeit im Gegendarstellungsrecht von Rolf Schultz-Süchting.

Bei den äußerungsrechtlichen Themen dominieren Beiträge zu Bildern. Gero Himmelsbach beurteilt das Bildzitat in der Presseberichterstattung aus urheberrechtlicher Sicht. Er kommt zu einem stark differenzierenden Ergebnis, insbesondere im Hinblick auf echte Bildzitate. Roger Mann erörtert das Verbot kontextneutraler Fotos wegen begleitender Textberichterstattung. Der Autor zeigt auf, dass zwischen den Ansprüchen gegen kontextneutrale Bildberichterstattung einerseits und Ansprüche im Hinblick auf die Textberichterstattung zu differenzieren ist. Sehr praxisnah ist der Beitrag durch beispielhafte Antragsformulierungen und Hinweise zur Anwendung der Kerntheorie. Mit neuen Kriterien der Erkennbarkeit in Wort und Bild befassen sich Klaus Rehbock und Tina-Marianne Mensch. Sie zeigen auf, dass die Rechtsprechung relativ geringe Anforderungen an die Erkennbarkeit einer Person stellen. Auch bei der Bildberichterstattung könne das allgemeine Persönlichkeitsrecht bereits dann betroffen sein, wenn über das veröffentlichte Foto persönlichkeitsrechtsverletzende Informationen an solche Leser geraten, die aufgrund ihrer speziellen Kenntnisse des beruflichen oder persönlichen Umfelds des Betroffenen in der Lage sind, die Person auf Grund des veröffentlichten Fotos zu identifizieren, auf die sich der Bericht bezieht. Weitere bemerkenswerte Beiträge beschäftigen sich mit den Sorgfaltspflichten von Journalisten bei der Justizberichterstattung (Martin W. Huff), der Unternehmenskommunikation mit Blick auf finanzmarktrechtliche Aspekte (Peter Nobel), der Caroline-Rechtsprechung (Karen Rinsche), § 201a StGB (Christian Schwertz) sowie dem Modell der absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte (Georg Romatka).

Die Festschrift vermittelt ein Bild, welches der Jubilarin mit ihrem vielfältigen Engagement für das Presserecht gerecht wird. Renate Damm, die nicht nur durch die persönlichen Worte der Einführung als Person sichtbar wird, wird sicherlich gerne einen Blick in ihre Festschrift werfen und dabei immer neue Aspekte entdecken. So ähnlich wird es sicherlich den Medienjuristen gehen, die sich das Werk anschaffen. Es enthält zahlreiche Ausführungen zu aktuellen Fragestellungen, die sicherlich noch häufig als Zitat zu finden sein werden.


Tim Reinfeld, Der Schutz von Rhythmen im Urheberrecht, 146 Seiten, EUR 33,90, Göttingen 2006, ISBN 3-89971-276-5, V & R unipress GmbH

Die Möglichkeit des Urheberrechtsgesetzes, Musikkompositionen sowie deren Aufführung und Aufnahme zu schützen, führen zu der Frage, ob Rhythmen als Teil eines Musikwerkes Urheberrechtsschutz erlangen können und ob der im Urheberrecht verankerte starre Melodienschutz des § 24 Abs. 2 UrhG im Hinblick auf Rhythmen gerechtfertigt ist und Rhythmen davon umfasst sind. Der Autor erörtert diese Aspekte in juristisch gut verständlicher Art und Weise. Er stellt dabei auch ein erhebliches Wissen über Musik unter Beweis. Zahlreiche Einzelbeispiele mit musikspezifischen Fachtermini bringen den Musiklaien ebenso zum Staunen wie die Abbildungen im Anhang, die mit Noten verschiedene Rhythmen verdeutlichen. Zu den juristischen Aspekten: Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass Rhythmen sowohl Urheberrechtsschutz erlangen als auch von den Leistungsschutzrechten der ausübenden Künstler erfasst sein können. Der Urheberrechtsschutz besteht, wenn ein Rhythmus eine persönlich geistige Schöpfung ist, in der die Individualität des Komponisten zum Ausdruck gelangt. Ein generelles Freihaltebedürfnis wegen der Begrenztheit rhythmischer Abwandlungsmöglichkeiten gibt es nicht. Vielmehr sei der Gestaltungsspielraum für die Schöpfung von individuellen Rhythmen unendlich.


Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge, Nachlieferung 10, Dezember 2005, 368 Seiten, EUR 82,80, ISBN 3-504-56008-8, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln

Die 10. Lieferung enthält neue Vertragsmuster zum „Application Service Providing“ (Gennen) und zum „Großhändlervertrag Hardware“ (Alpert). Überarbeitet wurden die Beiträge „Hardwaremiete/Systemmiete“ und „Vertrag mit einem freien Mitarbeiter“. Der Lieferung beigefügt ist eine neue CD-Rom.



 

      


 


 

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