Beck’scher
Kommentar zum Rundfunkrecht, Hrsg. von Werner Hahn und Thomas
Vesting, 2. Auflage 2008, Verlag C. H. Beck München, ISBN 978 3 406
526565, EUR 198,-
Das
Autorenverzeichnis dieses Kommentars zum Rundfunkrecht liest sich
wie eine Liste der Justitiare der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten in Verbindung mit mehr oder weniger bekannten
Professoren von Universitäten. Das Ergebnis ist ein sehr kompaktes
Werk, welches sehr fundiert und umfangreich Auskunft gibt zu
zahlreichen Fragen des Rundfunkrechts. Bereits im Vorwort wird das
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.9.2007 umfassend gewürdigt.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse entwicklungsoffen sein für
neue Inhalte, Formate und Genres sowie neue Verbreitungsformen.
Der
Kommentar ist auf dem Stand des Rundfunkstaatsvertrages mit dem 9.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Der 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
ist in der Entwurfsfassung vom 17.10.2007 im Anhang berücksichtigt
worden. Die Perspektive der Rundfunkregulierung wird an
verschiedenen stellen angesprochen. Vesting spricht sich in der Einführung
für eine Aufgabe des Trennungsgebotes von Programm und Werbung im
Unterhaltungsbereich aus. Der Zulassungsvorbehalt solle durch neue
Formen eines laufenden Qualitätsmanagements ersetzt werden. Für
den öffentlich-rechtlichen Rrundfunk müsse ein Modell entwickelt
werden, welches einerseits eine Entwicklungsperspektive unter
Multimedia-Gesichtspunkten sichere, andererseits aber verhindere,
dass eine unstrukturierte Expansion des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks in alle Felder der Aufmerksamkeitsökonomie stattfindet.
Schuler-Harms würdigt die Aufsichtsstrukturen und weist auf eine
Neuordnung hin, die sich zwischen den Kieler Beschlüssen der
Landesmedienanstalten und den Empfehlungen des Ministerkomitees des
Europarates zu der Unabhängigkeit und Funktion von Regulierungsbehörden
des Rundfunksektors bewegt. Wenig perspektivisch ist dagegen die
Kommentierung zum Datenschutzrecht, die durch den
Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz des SWR erfolgt. So bleibt
die durch den 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehene Einführung
einer Befugnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von
personenbezogenen Daten ohne Kenntnis der Betroffenen unerwähnt.
Kritisiert werden aber Alleingänge staatlicher Datenschützer.
Besonders
hervorzuheben ist an dem Werk die Vielfalt der Sonderregulierungen,
die wiedergegeben werden. So wird beispielsweise die
Unbedenklichkeitsbescheinigung im Rahmen des § 20 RdfStV erläutert
und das Kriterium der Zuordnung von Informations- und
Kommunikationsdiensten zum Rundfunk unter Zuhilfenahme des
entsprechenden Strukturpapiers der Landesmedienanstalten erläutert.
Zu dem Strukturpapier wird die URL angegeben. Der Text wird vollständig
abgedruckt. Mit Hilfe des Stichwortverzeichnisses ist diese
Fundstelle über das Stichwort „Unbedenklichkeitserklärung“ gut
erreichbar. Zu finden sind auch verschiedene Richtlinien der
Landesmedienanstalten, z. B. die Drittsendezeitrichtlinie und die
Programmbeiratsrichtlinie.
Neu
ist die Kommentierung zu den Telemedien der §§ 54 ff.. Von
besonderer Relevanz ist die Definition der
journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, für die Held
verschiedene Kriterien darstellt. Die Kommentierung hat die
schwierige Aufgabe, die verschiedenen Gesetzesnormen aus TDG und
MDStV, die zum Teil nicht mehr in Kraft sind, unter Berücksichtigung
der Rechtsprechung und des klassischen Rundfunk- und Presserechts
auszugestalten, gut gelöst. Möglicherweise hat der Herausgeber aus
diesem Grund davon abgesehen, das TDG als zu kommentierenden Texte
mit aufzunehmen. So werden nach wie vor neben dem RStV nur der
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV), der
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) sowie der
Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV) kommentiert.
Die
Kommentierung zum RGebStV zeichnet sich durch ein gewisses Monopol
des Beck`schen Kommentars aus. Ein besonderes Interesse gilt daher
den Kommentierungen zu §§ 1, 5 RGebStV, die in den vergangenen
Jahren die Öffentlichkeit stark erregte. Aus diesen Normen ergibt
sich die Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren für
Internet-PC. In der Kommentierung zu § 1 ist ein neuer § 17 a
eingefügt worden, in welchem exemplarisch Beispiele für neuartige
Rundfunkempfangsgeräte aufgezählt werden. Elektronische
Kassensysteme, Mautsysteme und Mobiltelefone ohne UMTS-Technologie
werden nicht als neuartige Rundfunkempfangsgeräte bewertet. Für
die Internetfähigkeit von PCs soll dagegen ein USB-Anschluss
ausreichen. Die Kommentierung zu § 5 RGebStV ist erheblich
erweitert worden, ohne dass allerdings auf die umfangreichen
Diskussionen zu dieser Norm eingegangen wird. Dies ist auch nicht
weiter verwunderlich, da die Kommentierung durch eine Vertreterin
der GEZ erfolgt. Nach der nunmehr im Kommentar festgeschriebenen
GEZ-Meinung betrifft die Gebührenbefreiung des § 5 Abs. 3 nur den
nicht ausschließlich privaten Bereich. So sei beispielsweise auch
der Lehrer von einer weiteren Rundfunkgebührenpflicht für seinen
Internet-PC befreit, da weder seine eigenen berufliche Tätigkeit
noch die seines zum öffentlichen Dienst gehörenden Arbeitgebers
auf Gewinnerzielung ausgerichtet sei. Mit anderen Worten: Der im öffentlichen
Dienst, von Steuern sicher finanzierte Beamte darf den PC frei
nutzen, der von zuhause aus nebenberuflich am PC Tätige muss
dagegen zahlen, selbst wenn nebenan das bereits privat bezahlte
TV-Gerät steht. Die Kommentierung dieser Normen würde aus der
Feder anderer Juristen sicherlich anders aussehen.
In
der Praxis kommt sicherlich kein Rundfunkrechtler ohne den
Beck`schen Kommentar aus. Die Fülle der in ihm enthaltenen
Informationen ist sehr zu loben. Schade, dass der Wert des Werkes
durch interessengesteuerte Kommentierungen erheblich gemindert wird.
Heun
(Hrsg.), Handbuch Telekommunikationsrecht, 2. Auflage 2007 , 1664
Seiten, EUR 169,-, ISBN 978-3-504-56028-7, Verlag Dr. Otto Schmidt
KG, Köln
Eine hochaktuelle
praxisorientierte Darstellung zum Telekommunikationsrecht beinhaltet
das umfassende Werk zum Telekommunikationsrecht. Unterteilt in vier
Teile werden folgende Themenfelder bearbeitet: Allgemeine
Regulierung Marktzutritt (Grundlagen und Struktur des TKG,
Öffentliche Sicherheit, Regulierungsbehörde), Regulierung von
Ressourcen (Frequenz- und Nummernverwaltung, Wegerechte,
Nutzungsrechte und Infrastrukturverträge), Regulierung der
Wettbewerber (Verfahren der Marktregulierung, Zugangsregulierung und
besondere Missbrauchsaufsicht, Entgeltregulierung und
Rundfunkübertragung) sowie Regulierung der Nutzerverhältnisse
(Kundenschutz und Universaldienst, Fernmeldegeheimnis und
Datenschutz).
Das umfassende Werk beantwortet
die Fragen zum Telekommunikationsrecht umfassend und ist mit der
IT-Rechts-Bibel von Schneider vergleichbar. Der Einsteiger mag durch
die Fülle der Informationen erschlagen werden. Für jeden, der sich
professionell mit der Materie des Telekommunikationsrechts befassen
muss, ist das Werk von unschätzbarem Wert. Die neue auflage war
durch zahlreiche Gesetzesänderungen und vielfältige
richtungsweisende Entscheidungen der Gerichte und der
Bundesnetzagentur erforderlich geworden.
Weber, Annette, Die
urheberrechtliche Stellung des unabhängigen Film- und
Fernsehproduzenten, ISBN 978-3-8329-2960-2, EUR 79,-, Nomos Verlag,
Baden-Baden
Die Untersuchung hat die
deutsche Rechtslage im Blick und vergleicht diese auch mit der
Rechtslage in Frankreich und Großbritannien. Die Rechtsposition der
Film- und Fernsehproduzenten bewertet die Autorin als
außerordentlich schwach. Der wirtschaftlichen und organisatorischen
Leistung, der immensen finanziellen Risikoübernahme und dem
kreativ-künstlerischen Beitrag sei nicht ausreichend Rechnung
getragen. Der originäre Schutz als Filmhersteller werde der
Position zwischen Urheber und Verwerter nicht gerecht. Der Produzent
ist in Frankreich und in Großbritannien besser gestellt bzw. nicht
so vielen rechtlichen Unsicherheiten ausgesetzt. Die Autorin
schlägt eine Legaldefinition für den Filmhersteller-Begriff vor.
Zudem sollten die Auslegungsregelungen der §§ 88 Abs. 1, 89 Abs. 1
und 92 Abs. 1 UrhG in cessio-legis-Regeln umgewandelt werden. Die
Rechte der Filmhersteller sollten in § 94 UrhG um die
Vermiettantieme erweitert werden. Die Autorin unterbreitet einen
Vorschlag für die Neuformulierung des § 94 Abs. 4 UrhG. Die Arbeit
begründet die seit langem geäußerte Position der Produzenten
wissenschaftlich. Im Rahmen der Urheberrechtsreform, aber auch für
die Auslegung der Gesetze ist die Arbeit wichtig.
Fink/Schwartmann/Cole/Keber,
Europäisches und Internationales Medienrecht, November 2006, EUR
24,-, ISBN 978-3-8114-5555-9, C. F. Müller Verlag, Heidelberg
Die Textsammlung bietet eine
Zusammenfassung der wichtigsten Normen des europäischen und
internationalen Medienrechts für Studium und Praxis. Erfasst werden
zahlreiche Dokumente und Normen, die von hohem Wert sind.
Europarechtlich werden Konventionen wie die EMRK und das
Übereinkommen über Computerkriminaliät erfasst. Auch
datenschutzrechtliche Aspekte werden durch Übereinkommen des
Europarates und die Datenschutzrichtlinie abgedeckt. Zahlreiche
EU-Richtlinien wie die TK-Richtlinien und die Fernsehrichtlinie sind
zu finden. Das Urheberecht wird insbesondere durch die verschiedenen
Richtlinien zum Urheberrecht abgedeckt. Aber auch die Übereinkommen
und Verträge der WIPO sind in dem Werk enthalten. Schließlich
finden sich auch GATT-Abkommen, UNCITRAL Model Law und
ICANN-Regularien. Eine wirklich gute Zusammenstellung von Normen,
die sonst nur verstreut und in Einzeldokumenten zu finden sind.
Hoeren, Thomas,
IT-Vertragsrecht, Praxis-Lehrbuch, EUR 49,80, ISBN
978-3-504-42049-9, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln
Das Bedürfnis nach geeigneter
Einführungsliteratur zu EDV- und internetrechtlichen Themen soll
durch das Praxis-Lehrbuch erfüllt werden. Unterteilt in neuen
Kapitel werden folgende Themen behandelt: Rechtsschutz für
EDV-Produkte, EDV-Vertragsrecht, Softwareüberlassungsverträge,
Softwareerstellungsverträge, Softwarevermietung, Softwareleasing,
Softwarewartungs- und -pflegeverträge, Besondere Softwareverträge,
Musterverträge. Praxisnah verfasst werden wesentliche
Fragestellungen dargestellt und z. B. mit Musterformulierungen für
Klageanträge ergänzt. Begriffe, die der interessierte Jurist immer
mal wieder gehört hat, werden erläutert und im Gesamtzusammenhang
dargestellt. So wird beispielsweise die Public Domain Software von
dem Sharewaremarkt abgegrenzt. Im Rahmen der Besprechung der
Softwareüberlassungsverträge werden z. B. Musterklausel für
AGB-Regelungen zur Gewährleistung unterbreitet und zahlreiche
Klausel in Vor- und Nachteilen erörtert. Insgesamt ein sehr
empfehlenswertes Buch für jeden, der einen kurzen Einstieg in die
Materie sucht und/oder endlich einmal eine Zusammenfassung aller
wesentlichen Problemstellung haben möchte. Für angehende
Fachanwälte für IT-Recht sollte die Kenntnis der Inhalte
unverzichtbar sein.
Krause, Peter,
Hörfunkberichterstattung aus Sportstadien, EUR 55,-, ISBN
978-3-8329-2079-1, Nomos Verlag 2006, Baden-Baden
Gegenstand der Untersuchung ist
die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen der
Sportberichterstattung im Hörfunk am Beispiel des
Bundesligafussballs. Der Autor zeigt Gemeinsamkeiten und
Unterschiede zur Press- und Fernsehberichterstattung auf.
Schwerpunkte liegen bei der verfassungs- und kartellrechtlichen
Bewertung. Im Hinblick auf das Sportveranstalterrecht wird die Frage
gestellt, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Nach Ansicht
des Autors sprechen gute Gründe für die Schaffung eines eigenen
Leistungsschutzrechts für den Sportveranstalter. insgesamt eine
interdisziplinäre Arbeit im einem Spezialbereich, die verschiedene
Aspekte des Kommunikationsrechts betrifft. Im Hinblick auf die
Schaffung eines Sportveranstalterrechts werden wertvolle Impulse
gesetzt.
Redeker, Handbuch der
IT-Verträge, Nachlieferungen 12 - 14, ISBN Grundwerk im Abo
978-3-504-56008-9, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln
Die Nachlieferungen enthalten
verschiedene neue und überarbeitete Verträge: Lieferung 12
(November 2006) Rechenzentrumsvertrag und Schlichtung; Lieferung 13
(Juni 2007) Standardsoftware-Kauf, Internet-Auktionsvertrag,
Domain-Service-Vertrag, Individualsoftware; Lieferung 14 (Oktober
2007) Software-Miete, Handelsvertretervertrag Hardware,
Mobilfunkvertrag, Subunternehmervertrag.
Eckhardt/Klett,
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Gewerblicher Rechtsschutz, EUR
21,-, 694 Seiten, 1. Oktober 2007, ISBN 978-3-8114-3213-0,
Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm Heidelberg 2007
Das Textbuch bietet im
handlichen Format wesentliche Texte zum Kartell-, Lauterkeits-,
Marken-, Geschmacksmuster-, Urheber-, Gebrauchsmuster- sowie Patent-
und Erfindungsrecht. Ergänzt werden diese Vorschriften durch
internationale Abkommen wie PVÜ, MMA und TRIPS.
Gröning, Jochem,
Weihe-Gröning, Claudia, Heilmittelwerberecht, Kommentar zum deutschen
und europäischen Recht, EUR 238,-, einschließlich 2.
Ergänzungslieferung 2005, 1044 Seiten, 2 Ringordner, Fortsetzungswerk,
Loseblatt-Ausgabe, ISBN 3-8047-2152-4, Wissenschaftliche
Verlagsgesellschaft mbH, Stuttgart
Der Kommentar enthält in Band I
den Text und die Kommentierung zum Heilmittelwerbegesetz. Band II
enthält Text und Kommentierung des Gemeinschaftskodex sowie die Texte
der früheren Richtlinien. Die Kommentierung zum HWG ist deutlich
umfangreicher als die Kommentierung des Gemeinschaftskodex. Der
HWG-Kommentar berücksichtigt in der Ergänzungslieferung die
historische Entwicklung der Vorschriften. Besonderes Augenmerk
verdienen dabei die Änderungen im Bereich des Pflichtangabenrechts.
Die Einleitung enthält zudem einen Exkurs in das neue UWG und
verdeutlicht exemplarisch zulässige bzw. unzulässige
Antragsformulierungen aus dem Bereich des HWG. Umfangreich
berücksichtigt wurde in der Ergänzungslieferung § 1, der den
Anwendungsbereich bestimmt. Die praxisrelevante Fragestellung der
Abgrenzung der Arzneimittel von z. B. Lebens- und
Nahrungsergänzungsmitteln sowie kosmetischen Mitteln wird sehr
ausführlich erörtert. Hierzu werden einzelne Beispiele dargestellt und
Erzeugnisse bewertet. Die Auswirkungen des EU-Gemeinschaftskodex
werden berücksichtigt. Umfangreich gewürdigt werden Medizinprodukte,
die auf Grund der Änderung des Medizinprodukte-Änderungsgesetzes vom
13.12.2001 zum Regelungsgegenstand des HWG geworden sind.
Die zweite Ergänzungslieferung
enthält sehr umfangreiche Ausführungen zu der europäischen Rechtslage.
Besonders hervorzuheben ist die Darstellung der Auswirkungen des
Gemeinschaftskodex auf das nationale Recht. So werden Vorgaben für die
richtlinienkonforme Gestaltung des nationalen Rechts gegeben.
Kommentiert werden unter anderem Erwägungsgründe des
Gemeinschaftskodex, welche die Kommunikation betreffen.
Das Werk ist nach wie vor ein sehr
gutes Nachschlagewerk für das Heilmittelwerberecht. Durch die
ergänzende Kommentierung werden praxisrelevante Fragestellungen
behandelt. In der Spezialmaterie des HWG ein äußerst hilfreiches
Werk.
Jastrow, Serge-Daniel/Schlatmann,
Arne, Informationsfreiheitsgesetz – IFG, 372 Seiten, EUR 49,-, 2006,
ISBN 10: 3-7685-0545-6, R. v. Decker, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm
Mit dem
Informationsfreiheitsgesetz wird ein allgemeines und
voraussetzungsloses Recht auf Zugang zu Informationen der
Bundesverwaltung eingeführt. Die Anwendung dieses neuen Gesetzes wird
durch den Kommentar von Jastrow/Schlatmann deutlich erleichtert. Die
Autoren waren im Innenministerium in die Entstehung des Gesetzes
eingebunden, so dass wertvolles Hintergrundwissen vermittelt wird.
Besonderes Gewicht legt der Kommentar auf praxisrelevante
Fragestellungen wie die Ansprüche des Bürgers, das Verweigerungsrecht
der Behörden und den Schutz von personenbezogenen Daten und
Geschäftsgeheimnissen. Bei der Durchsicht fallen die zahlreichen
Beispiele auf, mit deren Hilfe der Anwendungsbereich des IFG
verdeutlicht wird. Bei der Kommentierung des § 6, welcher den Schutz
des geistigen Eigentums betrifft, werden benachbarte Vorschriften im
Wortlaut abgedruckt (z. B. § 7 MarkenG). Insgesamt zeichnet sich die
Darstellung durch eine umfangreiche Berücksichtigung der Tätigkeit und
der Befugnisse der Behörden aus. Im Gesetz verwendete Begriffe werden
durch die Angabe von konkreten Fallgruppen verdeutlicht.
Neben der Kommentierung gibt es
einen umfangreichen Anhang mit Texten. Zu diesen Texten gehören die
Anwendungshinweise zum IFG, die Informationsgebührenverordnung mit den
Angaben zu der Gebührenhöhe, das Umweltinformationsgesetz , das
Bundesdatenschutzgesetz, die Informationsfreiheitsgesetze der Länder
(soweit vorhanden) sowie europäische und internationale Empfehlungen
und Vorgaben zur Transparenz.
Insgesamt ein sehr
empfehlenswerter Kommentar für alle, die sich mit dem IFG beschäftigen
(müssen).
Everling, Oliver, Basel II,
Rating für IT-Unternehmen, Hessen Media Band 53, ISBN
978-3-939358-53-4, www.hessen-it.de
Der hundert Seiten starke
Leitfaden hilft, die wichtigsten Aspekte bankinterner und
bankenunabhängiger Ratingsysteme zu verstehen. IT-Unternehmen werden
auf die Anforderungen vorbereitet, die sich aus der veränderten
internationalen Rechtslage ergeben. Neben allgemeinen Informationen
zum Rating wird das bankinterne Rating von IT-Unternehmen behandelt.
Erörtert werden z. B. die Bedeutung der Eigenkapitalquote, die
Bedeutung von Umsatzrückgängen und die Beurteilung des Managements.
Musterfragen verdeutlichen die Fragenkataloge bei Ratingsprozessen.
Insgesamt eine sehr hilfreiche Broschüre, die nicht nur IT-Unternehmen
zu einem besseren Rating und damit zur Einsparung von Kapitalkosten
verhelfen kann.
Redeker (Hrsg.), Handbuch der
IT-Verträge, 11. Ergänzungslieferung, EUR 62,80, Stand: Juli 2006,
ISBN Gesamtwerk 3-504-56027-4, Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Köln 2006
Die 11. Ergänzungslieferung
enthält neue Vertragsmuster zum Domain-Übertragungsvertrag (Reinholz)
und zum Banner-Austauschvertrag (Schneider). Der Geheimhaltungsvertrag
wurde im Hinblick auf die Änderungen der Schuldrechtsreform
überarbeitet.
Roger Mann, Jörg F. Schmid
(Hrsg.), Festschrift für Renate Damm zum 70. Geburtstag, 346 Seiten,
EUR 78,-, Nomos Verlag Baden-Baden 2005, ISBN 3-8329-1345-9
Die Festschrift widmet sich in
insgesamt 23 Beiträgen verschiedenen Aspekten des Presse- und
Medienrechts. Die Palette der Themen reicht von den klassischen
persönlichkeitsrechtlichen Fragestellungen über arbeitsrechtliche
Aspekte („Das Arbeitsverhältnis der Auslandskorrespondenten“ von Olaf
A. Sauer und Ausführungen „Zur Unzulässigkeit von Sympathie- bzw.
Solidaritätsstreiks in Medienunternehmen“ von Johannes Weberling) bis
zu wettbewerbsrechtlichen Beiträgen zu § 7 UWG, dem
Zeitungsgewinnspiel nach der UWG-Reform sowie dem Verbot der
Auslieferung wettbewerbwidrig beworbener Zeitschriftenabonnements.
Eine besondere geistige Kost sind die Beiträge mit besonderem
literarischen Anspruch, wie „Recht und Gerechtigkeit bei Heinrich von
Kleist“ von Peter Raue und „Helvetisches zum Pressebild“ von Matthias
Schwaibold. Amüsant ist auch die Glosse zur Unverzüglichkeit im
Gegendarstellungsrecht von Rolf Schultz-Süchting.
Bei den äußerungsrechtlichen
Themen dominieren Beiträge zu Bildern. Gero Himmelsbach beurteilt das
Bildzitat in der Presseberichterstattung aus urheberrechtlicher Sicht.
Er kommt zu einem stark differenzierenden Ergebnis, insbesondere im
Hinblick auf echte Bildzitate. Roger Mann erörtert das Verbot
kontextneutraler Fotos wegen begleitender Textberichterstattung. Der
Autor zeigt auf, dass zwischen den Ansprüchen gegen kontextneutrale
Bildberichterstattung einerseits und Ansprüche im Hinblick auf die
Textberichterstattung zu differenzieren ist. Sehr praxisnah ist der
Beitrag durch beispielhafte Antragsformulierungen und Hinweise zur
Anwendung der Kerntheorie. Mit neuen Kriterien der Erkennbarkeit in
Wort und Bild befassen sich Klaus Rehbock und Tina-Marianne Mensch.
Sie zeigen auf, dass die Rechtsprechung relativ geringe Anforderungen
an die Erkennbarkeit einer Person stellen. Auch bei der
Bildberichterstattung könne das allgemeine Persönlichkeitsrecht
bereits dann betroffen sein, wenn über das veröffentlichte Foto persönlichkeitsrechtsverletzende Informationen an solche Leser
geraten, die aufgrund ihrer speziellen Kenntnisse des beruflichen oder
persönlichen Umfelds des Betroffenen in der Lage sind, die Person auf
Grund des veröffentlichten Fotos zu identifizieren, auf die sich der
Bericht bezieht. Weitere bemerkenswerte Beiträge beschäftigen sich mit
den Sorgfaltspflichten von Journalisten bei der
Justizberichterstattung (Martin W. Huff), der
Unternehmenskommunikation mit Blick auf finanzmarktrechtliche Aspekte
(Peter Nobel), der Caroline-Rechtsprechung (Karen Rinsche), § 201a
StGB (Christian Schwertz) sowie dem Modell der absoluten und relativen
Personen der Zeitgeschichte (Georg Romatka).
Die Festschrift vermittelt ein
Bild, welches der Jubilarin mit ihrem vielfältigen Engagement für das
Presserecht gerecht wird. Renate Damm, die nicht nur durch die
persönlichen Worte der Einführung als Person sichtbar wird, wird
sicherlich gerne einen Blick in ihre Festschrift werfen und dabei
immer neue Aspekte entdecken. So ähnlich wird es sicherlich den
Medienjuristen gehen, die sich das Werk anschaffen. Es enthält
zahlreiche Ausführungen zu aktuellen Fragestellungen, die sicherlich
noch häufig als Zitat zu finden sein werden.
Tim Reinfeld, Der Schutz von Rhythmen im
Urheberrecht, 146 Seiten, EUR 33,90, Göttingen 2006, ISBN
3-89971-276-5, V & R unipress GmbH
Die Möglichkeit des
Urheberrechtsgesetzes, Musikkompositionen sowie deren Aufführung und
Aufnahme zu schützen, führen zu der Frage, ob Rhythmen als Teil eines
Musikwerkes Urheberrechtsschutz erlangen können und ob der im
Urheberrecht verankerte starre Melodienschutz des § 24 Abs. 2 UrhG im
Hinblick auf Rhythmen gerechtfertigt ist und Rhythmen davon umfasst
sind. Der Autor erörtert diese Aspekte in juristisch gut
verständlicher Art und Weise. Er stellt dabei auch ein erhebliches
Wissen über Musik unter Beweis. Zahlreiche Einzelbeispiele mit
musikspezifischen Fachtermini bringen den Musiklaien ebenso zum
Staunen wie die Abbildungen im Anhang, die mit Noten verschiedene
Rhythmen verdeutlichen. Zu den juristischen Aspekten: Der Autor kommt
zu dem Ergebnis, dass Rhythmen sowohl Urheberrechtsschutz erlangen als
auch von den Leistungsschutzrechten der ausübenden Künstler erfasst
sein können. Der Urheberrechtsschutz besteht, wenn ein Rhythmus eine
persönlich geistige Schöpfung ist, in der die Individualität des
Komponisten zum Ausdruck gelangt. Ein generelles Freihaltebedürfnis
wegen der Begrenztheit rhythmischer Abwandlungsmöglichkeiten gibt es
nicht. Vielmehr sei der Gestaltungsspielraum für die Schöpfung von
individuellen Rhythmen unendlich.
Redeker (Hrsg.), Handbuch der IT-Verträge, Nachlieferung 10, Dezember
2005, 368 Seiten, EUR 82,80, ISBN 3-504-56008-8, Verlag Dr. Otto
Schmidt KG, Köln
Die 10. Lieferung enthält neue
Vertragsmuster zum „Application Service Providing“ (Gennen) und zum
„Großhändlervertrag Hardware“ (Alpert). Überarbeitet wurden die
Beiträge „Hardwaremiete/Systemmiete“ und „Vertrag mit einem freien
Mitarbeiter“. Der Lieferung beigefügt ist eine neue CD-Rom.

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