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Bitkom-Forum 04

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Veranstaltungsberichte Datenschutz

 

 

 

Bitkom-Forum Kommunikations- und Medienpolitik, 14.12.2004, Berlin

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. hatte kurz vor Weihnachten in die Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Telekom AG geladen, um mit Politik, Experten und der Branche über Themen wie Vorratsdatenspeicherung, Rechtsrahmen für Tele- und Mediendienste, Kundenschutz in der Telekommunikation und Breitband in Deutschland zu diskutieren. Viel Sachkompetenz, lebhafte Diskussionen und eine kurzweilige Moderation durch Bitkom-Geschäftsführer Rohleder charakterisierten die gelungene Veranstaltung.

 Vorratsdatenspeicherung

Zu der Thematik „Vorratsdatenspeicherung“ präsentierte Dr. Büllingen die Studie „Stand und Perspektiven der Vorratsdatenspeicherung im internationalen Vergleich“, die im Auftrag von Bitkom erstellt wurde. Die Studie belegt die Unverhältnismäßigkeit des geplanten EU-Rahmenbeschlusses und sieht den Nutzen für die Verbrechensbekämpfung als fraglich an. Insbesondere vor dem Hintergrund der zahlreichen Möglichkeiten, die Überwachung zu umgehen, scheint eine Vorratsdatenspeicherung nicht geeignet, um Terrorismus und organisierte Kriminalität besser bekämpfen zu können. Büllingen stellte einen Regulierungsantagonismus fest: Einerseits bestehe die Verpflichtung zur Speicherung für Strafverfolgungszwecke, andererseits gebieten datenschutzrechtliche Vorschriften Löschungsverpflichtungen. Insbesondere fehle der Nachweis des Bedarfs der Vorratsdatenspeicherung. Jörg Zierke, Präsident des Bundeskriminalamtes hielt dagegen, dass bereits das Nichtausschöpfen möglicher fristen das fehlende Interesse der Behörden an Datensammlungen zeige.

Es bestehe ein Konflikt zwischen Wirtschaft und innerer Sicherheit, zwischen Strafverfolgung und Datenschutz. Die derzeitige Situation führe aber dazu, dass in Fällen wie Produkterpressung und Gewaltandrohung im Internet keine Ermittlung wegen fehlenden Daten erfolgen könne.

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, stellte klar, dass es um die Abwägung von Rechten gehe. Es sei zu fragen, ob es gerechtfertigt ist, in die Rechte der 99,9 % rechtstreuen Nutzer einzugreifen. Insgesamt sei der Forderung nach der Vorratsdatenspeicherung ein altes Problem. Früher wurden ähnliche Forderungen aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt. Zu berücksichtigen sei, dass es eine Begründungspflicht für denjenigen gibt, der in Grundrechte eingreifen will, und nicht umgekehrt. Auch zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus seien nicht alle Mittel angemessen. Dem milderen Mittel (z. B. quick freeze) gebühre der Vorrang. Zu berücksichtigen sei auch, dass im Internetzeitalter die Trennung zwischen Verbindungsdatum und Inhalt nicht mehr machbar sei. Inhalte von Formularen, die über das Internet übermittelt werden, sind z. B. Verkehrsdaten. Dies alles seien Puzzlestücke für Persönlichkeitsprofile.

Tele- und Mediendienste im Umbruch

Auf dem 2. Panel stellten MR Bröhl, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, und Dr. Hammann, Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, den Stand der Planungen für die Fortentwicklung des Rechtsrahmens für Tele- und Mediendienste vor. Allgemeine Zielsetzung sei die Weiterentwicklung der Konvergenz der Tele- und Mediendienste hin zu Telemedien. Dies soll sich in einem einheitlichen Recht, dem Telemediengesetz des Bundes, ausdrücken. Die Funktionsbezogenheit solle das Abgrenzungskriterium zum Rundfunk sein. Die Regelungsdichte soll unterschiedlich bleiben. In einem 2. Schritt soll der Datenschutz geregelt werden. Bereits geregelt wurde der Jugendschutz. Die Aufsicht soll zusammengefasst werden. Die Aufsichtsbehörden RegTP und Landesmedienanstalten sollen verzahnt werden.  Bis zur Sommerpause 2005 sei mit Regelungen im Kabinett zu rechnen, die Ende 2005 in Kraft treten sollen.

Verschiedene Vertreter der Wirtschaft beleuchteten Haftungsaspekte und stellten die Notwendigkeit der Anpassung der Informationspflichten an das Übertragungsmedium dar.

Kundenschutz in der Telekommunikation

Am Nachmittag wurden zunächst aktuelle Diskussionspunkte bei der Novellierung von Kundenschutz- und Nummerierungsverordnung erörtert. Dr. Tettenborn und MR Ulmen, beide Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, erläuterten die Pläne der Bundesregierung. Gegenstand des Entwurfs sind Regelungen für Kurzwahldienste wie z. B. Klingeltonanbieter. Ein hohes Missbrauchspotential und geringe Zutrittsschwellen würden zu einer schwachen Rechtsposition des Verbrauchers führen. Die bisherigen Regelungen (Zwangsabschaltung nach 1 Stunde, Auskunftsansprüche, Registrierung von Dialern) sollen bleiben und ausgebaut werden. In der Überlegung sind Preisangaberegelungen, Vorgaben für die Preisangabe-/ansagen, Erweiterung der Auskunftspflichten, Informationsverpflichtungen.

Aus der Sicht der Telekommunikationswirtschaft wurde die Frage gestellt, ob nicht ein Abschied vom mündigen Bürger gegeben sei, da dieser z. B. über Prepaid-Dienste seine Ausgaben steuern kann. Der Vorrang der Selbstverpflichtung der Branche sei zu beachten. MdB Funke, FDP, verwies auf den Vorrang der Vertragsfreiheit und sprach von Regulierungswahn. MdB Heil, SPD, verwies auf berechtigte Verbraucherschutzaspekte. Ein  Gesetz gegen menschliche Dummheit sein aber nicht machbar. Maßgeblich ist, was technisch machbar und vernünftig ist. MdB Höfken (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf das Ziel des Funktionierens des Marktes. Es bestehe ein Informationsbedarf der Verbraucher. Das UWG alleine reiche nicht.

 

Berichterstattung: Rechtsanwältin Petra Marwitz, Kanzlei Marwitz, Frankfurt, 28. 12. 2004

 

 

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