Bitkom-Forum Kommunikations- und Medienpolitik, 14.12.2004, Berlin
Der
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V.
hatte kurz vor Weihnachten in die Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Telekom
AG geladen, um mit Politik, Experten und der Branche über Themen wie
Vorratsdatenspeicherung, Rechtsrahmen für Tele- und Mediendienste, Kundenschutz
in der Telekommunikation und Breitband in Deutschland zu diskutieren. Viel
Sachkompetenz, lebhafte Diskussionen und eine kurzweilige Moderation durch
Bitkom-Geschäftsführer Rohleder charakterisierten die gelungene Veranstaltung.
Vorratsdatenspeicherung
Zu der
Thematik „Vorratsdatenspeicherung“ präsentierte Dr. Büllingen die Studie „Stand
und Perspektiven der Vorratsdatenspeicherung im internationalen Vergleich“, die
im Auftrag von Bitkom erstellt wurde. Die Studie belegt die
Unverhältnismäßigkeit des geplanten EU-Rahmenbeschlusses und sieht den Nutzen
für die Verbrechensbekämpfung als fraglich an. Insbesondere vor dem Hintergrund
der zahlreichen Möglichkeiten, die Überwachung zu umgehen, scheint eine
Vorratsdatenspeicherung nicht geeignet, um Terrorismus und organisierte
Kriminalität besser bekämpfen zu können. Büllingen stellte einen
Regulierungsantagonismus fest: Einerseits bestehe die Verpflichtung zur
Speicherung für Strafverfolgungszwecke, andererseits gebieten
datenschutzrechtliche Vorschriften Löschungsverpflichtungen. Insbesondere fehle
der Nachweis des Bedarfs der Vorratsdatenspeicherung. Jörg Zierke, Präsident des
Bundeskriminalamtes hielt dagegen, dass bereits das Nichtausschöpfen möglicher
fristen das fehlende Interesse der Behörden an Datensammlungen zeige.
Es
bestehe ein Konflikt zwischen Wirtschaft und innerer Sicherheit, zwischen
Strafverfolgung und Datenschutz. Die derzeitige Situation führe aber dazu, dass
in Fällen wie Produkterpressung und Gewaltandrohung im Internet keine Ermittlung
wegen fehlenden Daten erfolgen könne.
Peter
Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, stellte klar, dass es um die
Abwägung von Rechten gehe. Es sei zu fragen, ob es gerechtfertigt ist, in die
Rechte der 99,9 % rechtstreuen Nutzer einzugreifen. Insgesamt sei der Forderung
nach der Vorratsdatenspeicherung ein altes Problem. Früher wurden ähnliche
Forderungen aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt. Zu berücksichtigen
sei, dass es eine Begründungspflicht für denjenigen gibt, der in Grundrechte
eingreifen will, und nicht umgekehrt. Auch zur Bekämpfung des internationalen
Terrorismus seien nicht alle Mittel angemessen. Dem milderen Mittel (z. B. quick
freeze) gebühre der Vorrang. Zu berücksichtigen sei auch, dass im
Internetzeitalter die Trennung zwischen Verbindungsdatum und Inhalt nicht mehr
machbar sei. Inhalte von Formularen, die über das Internet übermittelt werden,
sind z. B. Verkehrsdaten. Dies alles seien Puzzlestücke für
Persönlichkeitsprofile.
Tele- und Mediendienste im Umbruch
Auf dem
2. Panel stellten MR Bröhl, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, und Dr.
Hammann, Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, den Stand der Planungen für die
Fortentwicklung des Rechtsrahmens für Tele- und Mediendienste vor. Allgemeine
Zielsetzung sei die Weiterentwicklung der Konvergenz der Tele- und Mediendienste
hin zu Telemedien. Dies soll sich in einem einheitlichen Recht, dem
Telemediengesetz des Bundes, ausdrücken. Die Funktionsbezogenheit solle das
Abgrenzungskriterium zum Rundfunk sein. Die Regelungsdichte soll unterschiedlich
bleiben. In einem 2. Schritt soll der Datenschutz geregelt werden. Bereits
geregelt wurde der Jugendschutz. Die Aufsicht soll zusammengefasst werden. Die
Aufsichtsbehörden RegTP und Landesmedienanstalten sollen verzahnt werden. Bis
zur Sommerpause 2005 sei mit Regelungen im Kabinett zu rechnen, die Ende 2005 in
Kraft treten sollen.
Verschiedene Vertreter der Wirtschaft beleuchteten Haftungsaspekte und stellten
die Notwendigkeit der Anpassung der Informationspflichten an das
Übertragungsmedium dar.
Kundenschutz in der Telekommunikation
Am
Nachmittag wurden zunächst aktuelle Diskussionspunkte bei der Novellierung von
Kundenschutz- und Nummerierungsverordnung erörtert. Dr. Tettenborn und MR Ulmen,
beide Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, erläuterten die Pläne der
Bundesregierung. Gegenstand des Entwurfs sind Regelungen für Kurzwahldienste wie
z. B. Klingeltonanbieter. Ein hohes Missbrauchspotential und geringe
Zutrittsschwellen würden zu einer schwachen Rechtsposition des Verbrauchers
führen. Die bisherigen Regelungen (Zwangsabschaltung nach 1 Stunde,
Auskunftsansprüche, Registrierung von Dialern) sollen bleiben und ausgebaut
werden. In der Überlegung sind Preisangaberegelungen, Vorgaben für die
Preisangabe-/ansagen, Erweiterung der Auskunftspflichten,
Informationsverpflichtungen.
Aus der
Sicht der Telekommunikationswirtschaft wurde die Frage gestellt, ob nicht ein
Abschied vom mündigen Bürger gegeben sei, da dieser z. B. über Prepaid-Dienste
seine Ausgaben steuern kann. Der Vorrang der Selbstverpflichtung der Branche sei
zu beachten. MdB Funke, FDP, verwies auf den Vorrang der Vertragsfreiheit und
sprach von Regulierungswahn. MdB Heil, SPD, verwies auf berechtigte
Verbraucherschutzaspekte. Ein Gesetz gegen menschliche Dummheit sein aber nicht
machbar. Maßgeblich ist, was technisch machbar und vernünftig ist. MdB Höfken
(Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf das Ziel des Funktionierens des Marktes. Es
bestehe ein Informationsbedarf der Verbraucher. Das UWG alleine reiche nicht.
Berichterstattung: Rechtsanwältin Petra Marwitz,
Kanzlei Marwitz, Frankfurt, 28. 12. 2004

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