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Claims 2003
LM und Recht 2003
LM Tag 2004

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Der Online-Dienst Kommunikationsrecht.com ist eine Produktion von Rechtsanwältin Petra Marwitz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Frankfurt am Main, Deutschland, in Kooperation mit juristischen Fachverlagen. Die angebotenen Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Nutzung erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Zur Lösung einer konkreten rechtlichen Fragestellung wird die anwaltliche Beratung empfohlen.

 

 

 

 

Veranstaltungsberichte Lebensmittelrecht

 

 

 

Nutrition and Health Claims

Der EU-Verordnungsentwurf über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel stand im Mittelpunkt einer Seminarveranstaltung des Pharmaceutical Training Institut, Sulzbach, (IIR) am 9./10.12.2003 in Köln. Dieser Verordnungsentwurf betrifft die Lebensmittelwerbung und damit die Lebensmittelbranche ganz erheblich. Sollten die vorgeschlagenen Regelungen Wirklichkeit werden, so müssen gesundheits- und nährwertbezogene Angaben (Beispiel: "Haribo macht Kinder froh" oder "Äpfel sind gesund") zukünftig in einem mindestens ein Jahr dauernden Verfahren bei einer neuen EU-Lebensmittelbehörde angemeldet und von dieser genehmigt werden. Dies soll in allen Amtssprachen einschließlich der MOEL (Mittel-Ost-Europäischen Beitrittsländer) erfolgen. Die Seminarveranstaltung zeigte die Details des Entwurfes, den internationalen Kontext sowie Auswirkungen und Problemstellungen auf. Besonders hervorzuheben sind die fachlich kompetenten und ansprechenden Referate, die interessanten Diskussionen und die gesamte Veranstaltungsorganisation.

Informationen Bestandteil der Lebensmittelsicherheit

Die Einführung von Tagungsleiter Rechtsanwalt Thomas Mettke, Frankfurt/M., zeigte bereits auf, dass der Ursprung des neuen Verordnungsentwurfes nicht die Regelungswut der EU ist, sondern ein Wechsel in der Gesetzgebungstechnik. Während die EU früher die Zusammensetzung von Produkten selbst geregelt hat (z. B. in der Butter-Verordnung), soll nunmehr nur noch eine vertikale Gesetzgebung stattfinden, die eine umfassende Kennzeichnung der Produkte vorgibt. Der Verbraucher soll die Kennzeichnung verstehen können. Die Produktinformationen sind nunmehr bedeutend. Bei der Bewertung, ob ein Lebensmittel sicher ist, werden die Informationen berücksichtigt, da sie ein wesentlicher Bestandteil der Produktsicherheit sind. Die Claims müssen daher wissenschaftlich belegbar sein und die Verbrauchererwartungen erfüllen.

Zulassungserfordernis für gesundheitsbezogene Angaben

Eine Einführung in die Regelungen des Verordnungsvorschlages erfolgte durch Rechtsanwalt Dr. Grube, München. In der Verordnung werden zunächst einige Begriffe definiert, z. B. Angaben, nährwertbezogene Angaben, gesundheitsbezogene Angaben und Angaben bezüglich der Reduzierung der Krankheitsrisikos. Die Pflichtangaben gehören nicht zu den Angaben im Sinne der Verordnung. Art. 3 erläutert sodann allgemeine Grundsätze für alle Angaben. Art. 4 regelt die sogenannten Nährwertprofile. Kapitel III regelt die nährwertbezogenen Angaben, Kapitel IV die gesundheitsbezogenen Angaben. In Kapitel IV ist auch das Zulassungsverfahren für die gesundheitsbezogenen Angaben vorgeschrieben. Die Vorschriften führen im Ergebnis dazu, dass gesundheitsbezogene Angaben zukünftig nur noch dann zulässig sind, wenn sie bestimmten Anforderungen entsprechen, mit der Kennzeichnung vorgeschriebene Informationenen gegeben werden und eine Zulassung durch eine europäische Behörde erfolgt ist. Die Zulassung setzt die Durchführung wissenschaftlicher Studien voraus.

Kommunikativer Rückschritt

Eine bunte Mischung verschiedener Beispiele von Health Claims in EU-Mitgliedsstaaten präsentierte Dr. Krabichler, Roche Vitamins Europe Ltd/DMS. So werden in Frankreich beispielsweise Säfte als Multivitaminsäfte bezeichnet, welche eigentlich nur Fruchtsäfte mit Vitamin C Zusatz sind. In Italien müssen Produkte, die mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert sind (einschließlich Nahrungsergänzungsmittel) notifiziert werden. Hierzu muß das Etikett eingereicht werden. Die Claims müssen einer wissenschaftlichen Überprüfung standhalten. In GB gibt es bislang zwar keine gesetzlichen Bestimmungen, aber eine joint health claims Initiative. Aufgezeigt wurde zudem eine Entwicklung in der Kommunikation. Die Art und Weise der Präsentation und der Zuschaueransprache hat sich sowohl bei der Tagesschau als auch bei der Werbung verändert. Die Schlußfolgerung aus diesem Vergleich ist die Notwendigkeit der Anpassung vom Werbung und Produktaussage an das Wahrnehmungsempfinden des Verbrauchers. Die Claims-Verordnung bedeute allerdings einen kommunikativen Rückschritt in die 50iger Jahre. Daher würden auch die positiven ernährungserzieherischen Informationen nicht beim Verbraucher ankommen.

Health Claims in den USA

Die Health Claims in den USA erläuterte Rechtsanwalt Gorny, Frankfurt/M..In der USA werden seit 1990 Rechtsgrundlagen geschaffen, um nährwert- und gesundheitsbezogene Werbeangaben für Lebensmittel zu verwenden. Die FDA kann Regeln für die Zulassung von gesundheitsbezogenen Werbeaussagen erlassen. Als Folge einer Gerichtsentscheidung sind weitere Health Claims mit Disclaimer zulässig. Die Beschreibung des normalen Gesundheitszustandes und der normalen Funktion des Körpers sind keine Health Claims. Hier gilt das allgemeine Irreführungsverbot, welches allerdings verschärft werden soll. Für Health Claims, die eine Zulassung benötigen, herrschen allerdings strenge Anforderungen.

Wissenschaftliche Absicherung

An zweiten Tag des Seminares erörterten Michael Warburg, Unilever Bestfoods Deutschland GmbH, und Dr. Bernd Haber, Nutrinova, Aspekte aus dem praktischen Umgang mit der Lebensmittelgesetzgebung. Warburg äußerte sich kritisch zu dem künftigen Umgang mit den Gesetzen: Das neue LFBG sei chaotisch, der Verordnungsentwurf in der Praxis nicht vollziehbar und viele Begriffe seien unklar. Die Kommunikation mit wissenschaftlichen Kozepten spreche 95 % der Verbraucher nicht an. Genau dies schreibe der Entwurf aber vor. Die Gesetzgebung sei daher aus verbraucherpolitischer Sicht ein Schlag ins Wasser. Haber erörterte die wissenschaftliche Absicherung der Health Claims und berichtete hierzu über das Projekt PASSCLAIM (Process for the Assessment of Scientific Support for Claims on Foods). Das Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines generischen Tools zur Bewertung der wissenschaftlichen Absicherung von gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel und Lebensmittelinhaltsstoffe. Existierende Bewertungssysteme sollen kritisch überprüft und allgemeine Kriterien zu sogenannten Markern entwickelt werden. Abgrundet wurden beide Veranstaltungstage durch Podiumsdiskussionen, in welchen Trends für das weitere Verfahren aufgezeigt wurden.

Berichterstattung: Rechtsanwältin Petra Marwitz, Kanzlei Marwitz, Frankfurt

 

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