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Der Online-Dienst Kommunikationsrecht.com ist eine Produktion von Rechtsanwältin Petra Marwitz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Frankfurt am Main, Deutschland, in Kooperation mit juristischen Fachverlagen. Die angebotenen Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Nutzung erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Zur Lösung einer konkreten rechtlichen Fragestellung wird die anwaltliche Beratung empfohlen.

 

 

 

 

Themen

In dieser Rubrik finden Sie Kurzdarstellungen und Kommentare zu Themen, die für das Kommunikationsrecht von Bedeutung sind.

 

 

Geburtsdatum und Datenschutz

Ein wenig merkwürdig ist das mit der Erhebung des Geburtsdatums und seiner Behandlung durch staatliche Behörden schon. Wenn Unternehmen z. B. in ihren Kundenbindungsprogrammen das Geburtsdatum einer Person erheben, um diese Person besser identifizieren zu können, dann ist dies einem Gutachten der ULR (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, erstellt für die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.) zufolge ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht. In anderen Bereichen wird dagegen zunehmend ein Altersverifikationssystem gefordert, bei dem die Angabe des Geburtsdatums noch nicht einmal ausreichend ist. Nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag müssen Anbieter sog. entwicklungsbeeinträchtigender Angebote dafür  Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Dies erfolgt über geschlossene Benutzergruppen und Altersverifikationssysteme. Die Landesmedienanstalten haben bereits einige Altersverifikationssysteme überprüft und für ausreichend empfunden, z. B. Angebote von Arcor und T-Online. Diese Systeme setzen eine doppelte Alterskontrolle voraus, die nur über die Angabe des Geburtsdatum oder über Angaben erfolgen kann, die noch stärker in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen eingreifen (z. B. Personalausweisnummer).

Man gewinnt den Eindruck, dass die Träger öffentlicher Gewalt dem Datenschutz ein sehr unterschiedliches Gewicht beimessen. Unternehmen, die ihren Kunden Rabatte und ähnliche Vorteile gewähren wollen, dürfen kaum Daten sammeln, obwohl diese das Handling auch zugunsten der Kunden wesentlich erleichtern. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Daten auch für staatliche Behörden von Interesse sind (Stichwort Vorratsdatenspeicherung). Stehen andere Ziele im Vordergrund (wie z. B. der Jugendschutz), dann ist der Datenschutz plötzlich ein unbeachtliche Nebensache und die Medienbehörden geben Systeme frei, ohne dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen ausreichend berücksichtigt werden. Bei dem Post-Ident-Verfahren muss eine persönliche Anmeldung bei Postfilialen erfolgen unter Vorlage des Ausweises und bei Registrierung persönlicher Daten. Das auszufüllende Formular konnte weder bei T-Online noch bei anderen Anbietern als Download gefunden werden. Datenschutzrechtliche Hinweise erfolgen ebenfalls nicht. 

Autorin: Rechtsanwältin Petra Marwitz, Kanzlei Marwitz, Frankfurt/M., 22.1.2004

 

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