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Der Online-Dienst Kommunikationsrecht.com ist eine Produktion von Rechtsanwältin Petra Marwitz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Frankfurt am Main, Deutschland, in Kooperation mit juristischen Fachverlagen. Die angebotenen Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Nutzung erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Zur Lösung einer konkreten rechtlichen Fragestellung wird die anwaltliche Beratung empfohlen.

 

 

 

 

Veranstaltungsberichte Internetrecht

 

 

Information Society update Conference

Das European Multimedia Forum ist der europäische Dachverband der nationalen Multimediaverbände. Der Verband sieht sich als Schnittstelle zwischen Wirtschaft und der EU-Regierung. Aus diesem Zwecke veranstaltete das EMF am 19./20.6.2001 in Brüssel eine internationale Konferenz zur Informationsgesellschaft. Als Fachveranstaltung auf hohem Niveau kann man die Konferenz insgesamt bewerten. Eine gute Organisation, angeregte Diskussionen und interessante Pausengespräche und Teilnehmer sowie ein breites Update der verschiedenen Themen zur Informationsgesellschaft charakterisierten die Veranstaltung.

Koregulierungsansatz

 

Eröffnet wurde die Konferenz durch EU-Kommissionsmitglied Erkki Liikanen, der zu dem Thema „Selbstregulierung versus Regulierung im Internet" sprach. Liikanen zeigte auf, wie das Internet die staatlichen Regulierer herausfordert. Durch den globalen Ansatz des Internet werden globale Regelungen benötigt. Hierbei sind aber unterschiedliche Philosophien zu beachten, z. B. der hohe Stellenwert des Prinzips des „free flow of information" in den USA. Die Standards für das E-System sind allerdings zu entwickeln. Die Regulierer sind hier gefordert. Liikanen protegierte das System der Koregulierung, also der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Sektor einerseits und dem privaten Sektor andererseits in Form von Industrie und Verbraucherorganisationen. Da Prinzip der Koregulierung soll insbesondere dort zur Anwendung kommen, wo das Prinzip der Selbstregulierung nicht sinnvoll ist. In der Diskussion wurden die bedenken geäußert , dass das System der Koregulierung zu mehr Fragmentierung statt zu einer Harmonisierung führen könnte. In den Pausengesprächen waren zudem die Bedenken zu hören, dass das Prinzip der Koregulierung wissenschaftliche Recherchearbeit und/oder die politische Auseinandersetzung und Harmonisierung mit z. B. dem amerikanischen Recht nicht ersetzen kann. Die rechtsvergleichende Arbeit und die hierausfolgende internationale Koordinierung müsse Priorität haben gegenüber der EU-internen Regulierungsarbeit. Selbst Jim Murray von der Europäischen Verbraucherorganisation unterstützte den Koregulierungsansatz nur bedingt. Für Murray sind rechtliche Rahmenbedingungen notwendig.

Dot eu

Zur Errichtung der neuen Top Level Domain.eu wird das EU-Parlament rechtliche Rahmenbedingungen verabschieden. Christopher Wilkinson, DG Information Society, beschrieb die Entwicklung der .eu-Diskussion, die bereits 1998 in Gang gesetzt wurde. Wilkinson betonte, dass die Schaffung dieser neuen TLD stets von allen beteiligten Kreisen unterstützt worden ist. Problematisch könnte allerdings der Mißbrauch von Namen werden. Für die Inhaber von wichtigen Rechten ist daher eine kurze sog. sunrise period vorgesehen, in welcher diese die Domain Namen bevorzugt eintragen lassen können. Weitere Lösungen sollen erreicht werden durch alternative Streitschlichtungsverfahren. In der Diskussion wurde deutlich, dass die Streitschlichtungsverfahren der ICANN/WIPO der Ausgangspunkt sein wird, der in gewissen Punkten an die Lage bei .eu angepasst werden muß. Colette Flesh, MEP, stellte die Diskussion in den Parlamentsausschüssen dar. Der Rechtsausschuß hat einige neue Ideen geäußert, z. B. ein Gremium für die interessierten Gruppen. Fleh sieht die Gefahr der Überregulierung durch die europäischen Institutionen. Malcom Harbour, MEP, sieht die Regulierung mit Blick in die Zukunft des SMS-Dienste als besondere Herausforderung für die Politiker an, da stets abzuwägen sei zwischen der freien Entwicklung des Marktes und dem Schutz der Verbraucherinteressen.

Legal Aspects of E-Commerce

Elisabeth Crossick, Freshfields u.a., bewertet die nationale Umsetzung der EU-rechtlichen Vorgaben für die digitale Signatur, den Fernabsatz sowie die E-Commerce-Richtlinie als Schlüsselprobleme. Benötigt werden schnelle und sichere Lösungen. In einem Überblick über die jüngsten Regulierungsvorhaben machte sie deutlich, dass zum Beispiel im Urheberrecht nicht der gewünschte Grad an Harmonisierung erreicht wurde und zum Beispiel im Bereich des Fernabsatzes erhebliche zeitliche Verzögerungen zwischen EU-Richtlinien und nationaler Umsetzung bestehen. Piia-Noora Kauppi, MEP, betonte die Notwendigkeit der rechtlichen Harmonisierung auch über die Grenzen von Europa hinaus. Notwendig seien rechtliche Rahmenbedingungen, nicht aber Detailregelungen. Tim Fenoulhet, EU-Kommission, DG Informationsgesellschaft, verdeutlichte das von Liikanen vorgeschlagene Koregulierungsmodell. Die Anteilseigner aus der Industrie sollen, nachdem die politischen Themen festgelegt worden sind, Richtlinien entwerfen, die anschließend von dem Gesetzgeber in Recht umgesetzt werden sollen. Für die Koregulierung geeignet seien die Themen e-confidence, Alternative Streitschlichungsverfahren, Spams, Notice and take down-Verfahren, Datenschutz, illegale Inhalte. Koregulierung soll schwerwiegendere Maßnahmen verhindern.

Revolution of Mobile Commerce

Die Geschäftsmöglichkeiten, die der Mobilfunk ermöglicht, standen im Mittelpunkt der Konferenz-Session. Im März 2001 hatte die EU-Kommssion eine Mitteilung zum gegenwärtigen Stand der 3G und UMTS-Technologien veröffentlicht. Harri Santämäki, Nokia, stellte die Herausforderungen vor, die sich auf die zukünftigen Markt des Mobilfunk entwickeln werden. Eine der Perspektiven sind die zusätzlichen Informationen, welche dank der ständigen Verfügbarkeit der Mobilfunkgeräte auch am point-of-sale gegeben werden können. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Nutzer nicht so anonym sind wie bei der Internetnutzung. Verbreitungen sind geografisch beschränkbar. Hierdurch kann urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen Belangen besser Rechnung getragen werden. Patrick Vittet-Philippe, EU-Kommssion, DG Entreprise, sieht die Entwicklung vom „free to all" zum „fee for all" als große Herausforderung. Die Inhalte und insbesondere die Kontrolle über diese sind nach Ansicht des Referenten von wesentlicher Bedeutung: „Content is king. Content control is King Kong." Mit Blick auf die verschiedenen Werberestriktionen in den Mitgliedsstaaten zeigte Vittet-Philippe einen Harmonisierungsbedarf auf, denn: „The futur of Internet will be determined by policy choices, not by technology choices."

Urheberrecht

Die Konferenz gab einen kurzen Einblick in die Fragestellungen und Antworten, die sich aus der neuen Richtlinie zum Urheberrecht ergeben. Ted Shapiro von der Motion Pictures Association konzentrierte sich auf die Ausnahmeregelungen des Art. 5 (Ausnahmen für ephemere Vervielfältigungen, Privatkopien, Kopierschutzvorrichtungen sowie die Verantwortlichkeit für Service Provider für Urheberrechtsverletzungen). Alessandra Silvestro, AOL Time Warner Europe, wandet sich insbesondere den technischen Schutzvorrichtungen zu, mit deren Hilfe der ausschließlich rechtmäßige Gebrauch sichergestellt werden soll. In Parallele zu diesen Schutzsysteme wird es Abgabesysteme geben müssen, da die Rechtsinhaber ausreichend entschädigt werden müssen für die Kopien, die außerhalb des lizensierten Gebrauches erfolgen. Lucy Cronin von der Digital Media Association hob die Bedeutung der Richtlinie zur Schaffung von Rechtssicherheit hervor. Die Mitglieder ihrer Organisation würden nunmehr nicht auf die Implementierung der Vorschriften warten, sondern vielmehr bilaterale Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften verhandeln. Hiermit sollen Lizenzen für die Online-Verbreitung vereinbart werden. Maria Laptev von der Tonträgerindustrie verwies auf den Betrag von 30 Millionen Euro pro Jahr, den ihre Mitglieder als Abgaben an die Verwertungsgesellschaften zahlen müssen. Sie forderte eine bessere Transparenz im Hinblick auf die von den Verwertungsgesellschaften eingenommenen Geldern und deren Verwertung. Die Diskussion konzentrierte sich auf die Ausnahmeregelungen, die letztlich wegen des freiwilligen Charakters der Regelungen zu keiner Harmonisierung der nationalen Vorschriften führt.

Datenschutz

Die Europäische Kommission hat eine neue Richtlinie zum Datenschutz für Kommunikationsdienste vorgeschlagen, die noch vom EU-Parlament angenommen werden muß. Im Rahmen der Konferenz wurde insbesondere das opt-out/opt-in-Verfahren diskutiert. Marco Capatto, MEP, hatte sich in deinem Bericht vor dem Parlament für eine Wahlmöglichkeit der Mitgliedsstaaten zwischen opt-out und opt-in ausgesprochen. Allerdings würde das opt-out Verfahren nicht wirklich helfen, um das Spammingproblem zu lösen. Alastair Tempest von dem europäischen Direktmarketingverband sprach sich ebenfalls weder für noch gegen das opt-out-Verfahren aus. Er verdeutlichte, das Einwilligungen nicht nur für den Umgang mit sensitiven Daten erforderlich sind. Die Einwilligungen müssen informiert erteilt werden und müssen widerrufbar sein. Ulf Brühann, EU-Kommission, DG Binnenmarkt, zeigte Entwicklungslinien im datenschutzrecht auf. Während früher der Schutz von Korrespondenz erreicht werden sollte, soll heute die Kommunikation geschützt werden. Das Tracking biete weite Möglichkeiten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen. Betroffen von den Fragestellungen seien neben den Datenschutzrichtlinien die neuen TK-Richtlinienentwürfe, die E-Commerce-Richtlinie sowie der Entwurf der Cybercrime Convention. Als Vertreter der Wirtschaft zeigten Alex Houtart, fortisbusiness.com, sowie Armgard Von Reden, IBM, ihre internen Aktivitäten auf. Houtart verdeutlichte die Vielgestaltigkeit der Verträge und Rechtsordnungen, die bei der Gestaltung von Internetportalen als Datenbanken zu berücksichtigen sind. Von Reden verdeutlichte die unternehmensinternen Bemühungen zum Datenschutz, da das fehlende Vertrauen der Kunden in dieser Hinsicht einer der wesentlichen Gründe ist, die Kunden vom Besuch von Internetseiten abhalten. Für das Unternehmen IBM gelten verschiedene interne Richtlinien zum Datenschutz. Besondere Sicherheitssoftware, Webmining Tools und Auditsysteme werden angewendet, um einen bestmöglichen Umgang mit den Daten zu erreichen.

 

Besteuerung des E-Commerce

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für ein Steuersystem für digitale Produkte entwickelt. Vorgesehen ist, dass alle Dienstleistungen, die innerhalb der EU in Anspruch genommen werden, besteuert werden. Außerhalb der EU in Anspruch genommene Dienstleistungen sollen dagegen steuerfrei sein. Im Rat wurde der Vorschlag am 5.6.2001 diskutiert, ohne dass eine Verständigung auf den vorgeschlagenen Text erfolgte. Arthur Kerrigan, EU-Kommission, DG Verbraucher und Steuern, zeigte die Notwendigkeit eines Steuersystems anstelle von 15 verschiedenen Steuersystemen auf. Wegen des Vetos aus UK sei es nicht möglich gewesen, sich auf den vorgesehenen fairen und fexiblen Kompromiß zu verständigen. Kerrigan erwartet eine Verabschiedung der Richtlinie in ca. zwei Jahren. Zur Zeit liege ein schwedischer Vorschlag auf dem Tisch, der davon ausgeht, dass die Steuern dort erhoben werden, wo der Verbraucher sich befindet. Dieser Vorschlag wurde auch von Ine Lejeune, PWC, Sprecherin der e-Tax-Group, und Louise Cracknell, Siemens AG, befürwortet. Der Vorschlag sollte möglichst umgehend angenommen werden. Ohne die Annahme der Richtlinie würden die EU-Dienstleistungen 15 bis 25 % teurer bleiben als die Angebote der Wettbewerber aus Nicht-EU-Ländern. Lejeune und Cracknell betonten, dass neben den steuerrechtliche Fragestellungen auch ein Blick auf die Richtlinie zu elektronischen Rechnungen erforderlich sei. Simon Hampton, AOL, verdeutlichte, dass Onlineangebote stets als Dienstleistungen behandelt werden und als solche besteuert werden, selbst wenn diese einer geringeren Besteuerungsrate in der Offline-Welt unterliegen (z. B. Bücher). Des weiteren verdeutlichte Hampton die Schwierigkeiten bei der Zuordnung des Verbrauchsortes.

IST-Programm

 

Gerard Comyn, EU-Kommission, DG Informationsgesellschaft, zeigte die Rahmenbedingungen des 6. Programms für Research and Development Technologies (2003 - 2006) auf. . Dieser Vorschlag wird zur Zeit im Parlament diskutiert. Zum Abschluß der Veranstaltung zeigte Veranstalter Philippe Wacker, EMF, die große Lücke auf, die zwischen Rechteinhabern an Inhalten und den Technikern besteht. Er sah eine Notwendigkeit für die Europäische Industrie, neue Businessmodelle zu entwickeln, um Inhalte auf den Markt zu bringen. Technologien müßten im Rahmen einer Wertekette entwickelt werden.

Berichterstatterin: RA Petra Marwitz, Kanzlei Marwitz, Frankfurt/M.

 

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