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LM und Recht 2003
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Der Online-Dienst Kommunikationsrecht.com ist eine Produktion von Rechtsanwältin Petra Marwitz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Frankfurt am Main, Deutschland, in Kooperation mit juristischen Fachverlagen. Die angebotenen Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Nutzung erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Zur Lösung einer konkreten rechtlichen Fragestellung wird die anwaltliche Beratung empfohlen.

 

 

 

 

Veranstaltungsberichte Lebensmittelrecht

 

 

 

Deutscher Lebensmittelrechtstag, 18./19.3.2004, Wiesbaden

Ein umfangreiches Programm zum neuen Lebensmittelrecht und eine gelungene Veranstaltung konstatierten Teilnehmer dem Deutschen Lebensmittelrechtstag 2004 im Wiesbadener Kurhaus. Ein Blick in die Tagungsunterlagen verdeutlicht den breiten Teilnehmerkreis und einige Thesen der Referenten. Die Unterlagen sind jedoch teilweise wenig aussagekräftig, so dass zur Ergänzung die Ausgabe 3/2004 der ZLR (Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht, Deutscher Fachverlag, Frankfurt/M.) herangezogen werden muss. In dieser Ausgabe finden sich Aufsätze von Huber, Schröder, Schliesky und Holle, welche auf den Beiträge des Lebensmittelrechtstages basieren. Themen sind unter anderem die strafrechtliche Verantwortung im Lebensmittelrecht, die öffentlich-rechtliche Verantwortung und Haftung (Vorsorgeprinzip, Rückverfolgbarkeit, Stufenverantwortung), Kosten und Gebühren sowie die zivilrechtliche Verantwortung und Haftung für Verträge, Qualitätssicherung und Produkthaftung.

Informationsrechtliches Subsidiaritätsprinzip 

Für das Kommunikationsrecht sind die Beiträge von Prof. Huber, München, und RA Gorny, Frankfurt/M., von besonderer Bedeutung. Huber erörtert Meldepflichten, Information und Warnung anhand der Vorschriften Art. 19 BasisVO, § 40 a LMBG, § 8 ProduktSG und dem Glykol-Beschluss des Bundsverfassungsgerichts. Der Autor erörtert das Zusammenspiel zwischen Staat und Unternehmer im Bereich der Risikokommunikation. Hierbei wird das informationsrechtliche Subsidiaritätsprinzip als zentrales Merkmal des Ordnungsrahmens bezeichnet. Also: Vorrang der unternehmerischen Risikokommunikation vor staatlichen Interventionen. Interventionen durch die EU-Kommission und die Lebensmittelbehörde, welche die Rolle des obersten Garanten in der Lebensmittelsicherheit einnehmen, sind ultima ratio. Der Bundesverfassungsgerichts-Beschluss Glykol, welcher die zentrale These enthält, dass Berufs- und Wettbewerbsfreiheit nicht vor einer den Wettbewerb beeinträchtigenden staatlichen Informationstätigkeit schützt, wird vom Autor kritisch bewertet.

Der Beitrag von Gorny beschäftigt sich mit den Health-Claims-Vorstellungen der Kommission, dem LFBG und dem Benetton-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Erörtert werden verschiedene Aspekte der Wirtschaftswerbung und die im Lebensmittelrecht vorgesehenen Vorschriften zu nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben.

Text:

Rechtsanwältin Petra Marwitz, Kanzlei Marwitz, Frankfurt, 20.7.2004 

 

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