Deutscher
Lebensmittelrechtstag, 18./19.3.2004, Wiesbaden
Ein umfangreiches Programm zum neuen Lebensmittelrecht und
eine gelungene Veranstaltung konstatierten Teilnehmer dem Deutschen Lebensmittelrechtstag
2004 im Wiesbadener Kurhaus. Ein Blick in die Tagungsunterlagen verdeutlicht den
breiten Teilnehmerkreis und einige Thesen der Referenten. Die Unterlagen sind
jedoch teilweise wenig aussagekräftig, so dass zur Ergänzung die Ausgabe 3/2004
der ZLR (Zeitschrift für das gesamte Lebensmittelrecht, Deutscher Fachverlag,
Frankfurt/M.) herangezogen werden muss. In dieser Ausgabe finden sich Aufsätze
von Huber, Schröder, Schliesky und Holle, welche auf den Beiträge des
Lebensmittelrechtstages basieren. Themen sind unter anderem die strafrechtliche
Verantwortung im Lebensmittelrecht, die öffentlich-rechtliche Verantwortung und
Haftung (Vorsorgeprinzip, Rückverfolgbarkeit, Stufenverantwortung), Kosten und
Gebühren sowie die zivilrechtliche Verantwortung und Haftung für Verträge,
Qualitätssicherung und Produkthaftung.
Informationsrechtliches
Subsidiaritätsprinzip
Für das Kommunikationsrecht sind die Beiträge von Prof.
Huber, München, und RA Gorny, Frankfurt/M., von besonderer Bedeutung. Huber
erörtert Meldepflichten, Information und Warnung anhand der Vorschriften Art. 19
BasisVO, § 40 a LMBG, § 8 ProduktSG und dem Glykol-Beschluss des
Bundsverfassungsgerichts. Der Autor erörtert das Zusammenspiel zwischen Staat
und Unternehmer im Bereich der Risikokommunikation. Hierbei wird das
informationsrechtliche Subsidiaritätsprinzip als zentrales Merkmal des
Ordnungsrahmens bezeichnet. Also: Vorrang der unternehmerischen
Risikokommunikation vor staatlichen Interventionen. Interventionen durch die
EU-Kommission und die Lebensmittelbehörde, welche die Rolle des obersten
Garanten in der Lebensmittelsicherheit einnehmen, sind ultima ratio. Der
Bundesverfassungsgerichts-Beschluss Glykol, welcher die zentrale These enthält,
dass Berufs- und Wettbewerbsfreiheit nicht vor einer den Wettbewerb
beeinträchtigenden staatlichen Informationstätigkeit schützt, wird vom Autor
kritisch bewertet.
Der Beitrag von Gorny beschäftigt sich mit den
Health-Claims-Vorstellungen der Kommission, dem LFBG und dem Benetton-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts. Erörtert werden verschiedene Aspekte der
Wirtschaftswerbung und die im Lebensmittelrecht vorgesehenen Vorschriften zu
nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben.
Text:
Rechtsanwältin Petra Marwitz, Kanzlei
Marwitz, Frankfurt, 20.7.2004

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