Medientage München
Die Medientage München sind ein Branchenevent, den manch einer mit „muß"
kategorisiert. In diesem Jahr traf sich die Branche vom 22.10. bis zum 24.10.2003
zeit- und ortsgleich mit der IT-Messe Systems, eine gelungene Kombination. Auch
thematisch wurde die Veranstaltung von dem Grundgedanken der Konvergenz
geprägt. Die Themenpalette reichte vom "Dualen Rundfunksystem" über die „Zukunft
der Medienfonds" und die „Regulierte Selbstregulierung" bis hin zu
„Medien und IT" sowie „Sonderwerbeformen". Die Zwang zur Selektion
aus der Fülle der Veranstaltungen führte zum Teil zu einem regen
Veranstaltungs-Hopping. Meist waren die Diskussionen aber doch sehr anregend und
ein Verlassen des Saales konnte gar nicht weiter in Betracht gezogen werden.
Auffallend war die deutlich steigende Präsenz von Beratungsunternehmen, gerade
auch im Rahmen der Abendveranstaltung „Nacht der Medien" im Justizpalast.
Gemeine Mediengipfelteilnehmer wurden bei dieser exklusiven Veranstaltung selten
gesehen.
Stoiber gegen Erhöhung der Rundfunkgebühr
Das Motto der diesjährigen Medientage „Vertrauen gewinnen – Kreativität
stärken" verdeutlichte den Blick in die Zukunft, welchen die Experten auf
so manchem Panel wagten. Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber
sprach sich in der Eröffnungsrede für eine rasche Digitalisierung aus.
Spätestens ab 2006 sollen nach dem Willen von Stoiber nur noch Radio- und
Fernsehgeräte auf den Markt kommen, die sowohl analog als auch digital
empfangen können. In der Rolle des Mittlers zwischen Kabelbetreibern und
Inhalteanbietern sieht Stoiber die Landesmedienanstalten. Die konkrete
Ausgestaltung eines solchen Modelles hängt aber maßgeblich von dem Ergebnis
der Verhandlungen mit dem Bund über die Neuordnung und Abgrenzung des
Medienrechts vom Telekommunikationsrecht ab. Den öffentlich-rechtlichen
Rundfunk rief der Bayerische Ministerpräsident zum Sparen auf. Sparpotenzial
sei z. B. gegeben im Bereich der in der letzten Zeit erfolgten Ausweitung der
Hörfunkprogramme und der Sendezeit des Kinderkanals sowie bei den Aufwendungen
für Online-Projekte. Im Hinblick auf den elektronischen Handel des SWR
begrüßte Stoiber die Erarbeitung einer Selbstverpflichtung für einen Verzicht
des SWR ausdrücklich.
Warm Welcome für Haim Saban
Key-Note-Speaker war Haim Saban, der neue Hauptaktionär der
PROSIEBENSAT1MEDIA, Los Angeles. Saban begeisterte nicht nur das Publikum durch
seine gelungene Kombination aus privaten Willkommensworten und fachlichen
Anmerkungen, z. B. den aus der Sicht eines Amerikaners unverständlichen
Differenzierungen in den gesetzlichen Anforderungen von öffentlich-rechtlichem
und privatem Rundfunk. Einem Gebührenaufkommen von 6.5 Mrd. Euros für die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten würden 4 Mrd. Euro
Werbeeinnahmen aller privaten Sender gegenüber stehen. Wenn ARD und ZDF nicht
mehr werben dürften, dann könnten hiervon mehr als 20 private Angebote
profitieren. Dem Publikum werden allerdings nicht diese Rechenbeispiele in
Erinnerung geblieben sein, sondern vielmehr die Vorstellung der Familie Sabans,
die bei ihren Besuchen auf der Maximilianstraße die bayerische Wirtschaft
ankurbelt, und die Wörterbücher und Sprachlernmedien, die Saban von seiner
Familie geschenkt bekam, damit er bald mehr als das fast akzentfreie
"Prost" (mit einem Wasserglas) und „Auf
Wiedersehen" sagen kann.
Humor und Politik
Die Eröffnungsdiskussionsrunde gab einen kurzen Einblick in aktuelle
Diskussionsthemen der Branche. Dominant waren die Forderungen an ARD und ZDF,
ihre Einsparpotenziale auszunutzen, damit der Bürger in den aktuellen
wirtschaftlichen Zeiten nicht noch weiter mit steigenden Rundfunkgebühren
belastet wird. Kritisiert wurde die Übernahme des Geschäftskonzeptes der
gebührenpflichtigen Telefonanrufe, die vom Tor des Monats zum Tor der Woche
führten. In der Diskussion ist auch erneut der Rundfunkbegriff, der zur
Abgrenzung zwischen Mediendiensten und Rundfunk dienen soll. Selbstverständlich
lockerten humoristische Kommentare die trockenen Themen auf. Alle 20
Diskussionsteilnehmer hatten ihre Schwieirgkeiten, da sie laut Diskussionsleiter
Markwort, Chefredakteur Focus, „mehr das Reden gewöhnt sind als das
Zuhören". Premierechef Kofer mußte Lacher in Kauf nehmen, weil die neue
Programmzeitschrift des Senders wegen rechtlichen Auseinandersetzungen nun TV
Kofler heißt und damit ein neuer Vorname für den Mann kreiert wurde, der den
Begriff der Vollerotik dem Begriff der Pornografie vorzieht.
Rundfunkgebühr und Grundversorgungsauftrag
Auf dem Panel zum Gemeinschaftsrecht und zur Rundfunkgebühr wurde die Frage
gestellt, ob das EU-Recht die deutsche TV-Landschaft verändern wird. Thomas
Kleist, Direktor des Institutes für Europäisches Medienrecht, verdeutlichte in
seinem Statement, dass auch in Dänemark, Portugal, Italien, Spanien und
Großbritannien öffentlich-rechtliche Angebote auf dem Prüfstand der EU sind.
Im Mittelpunkt steht immer wieder die Frage, ob die Rundfunkgebühr als
staatliche Beihilfe zu bewerten ist. Eine Prognose über den Ausgang des derzeit
laufenden Verfahrens vor dem EUGH konnte nicht vorgenommen werden. Der Verband
für privaten Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) fordert eine genaue
Definition des Grundversorgungsauftrages, da nur so der genaue Gebührenbedarf
zu berechnen sei. Die Diskussion wurde fortgesetzt auf den nächsten Panel zur
öffentlich-rechtlichen Finanzierung. Vorgeschlagen wurde die Einführung eines
Subsidiaritätsprinzips, bei dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur dann
tätig werden dürfe, wenn private Unternehmen die Aufgaben nicht ebenso gut und
wirtschaftlich erledigen können. Die Forderungen nach mehr Transparenz bei den
Öffentlich-Rechtlichen wurde von Prof. Dr. Carl-Eugen Eberle, Justitiar des
ZDF, als Ablenkungsmanöver bewertet.
Selbstregulierung für Suchmaschinen
Transparenz wurde auch für das Internet gefordert. Suchmaschinen haben nach
Ansicht von Prof. Dr. Marcel Machill, Bertelsmann, heute eine
Gatekeeper-Funktion. Allerdings sind Suchagenten keine unbestechlichen,
neutralen Maschinen. Das ermittelte Ranking ist mitunter das Ergebnis einer
Manipulation, die entweder von Seiten des Betreibers von Webseiten oder von den
Betreibern der Suchmaschinen ausgeht. 91,2 % aller Internetnutzer benutzen
Suchmaschinen. 69 % benutzen Google, gefolgt von Yahoo mit 10 % der
Suchmaschinennutzer. Unbekannt ist vielen Suchmaschinenbetreibern, dass sie seit
April diesen Jahres einen Jugendschutzbeauftragten einsetzen müssen. Hierauf
wies Dr. Hansjörg Kuch, Bayerische Staatskanzlei, hin. Verena Weigand,
bayerische Landeszentrale für neue Medien, forderte im Einklang mit anderen
Podiumsteilnehmern einen Verhaltenskodex für Suchmaschienen.
Werbung mit Genehmigung und staatlichem Stempel
Die Auswirkungen geplanter EU-Richtlinien zur Produktwerbung, insbesondere
der Lebensmittelwerbung, stand im Mittelpunkt eines Panels mit dem Titel „Verbraucherschutz
vs. Werbefreiheit". In der Lebensmittelwerbung verwendbare Begriffe sollen zukünftig in
Listen geführt werden. Neue Begriffe müssen ein Genehmigungsverfahren
durchlaufen. Gesundheitsbezogene Begriffe sollen generell unzulässig sein, wenn
sie nicht wissenschaftlich mit ihrem Aussagegehalt als wahr belegt werden können.
Volker Nickel, Zentralverband der Werbewirtschaft, erinnerte in seiner
Eröffnungsrede an die Nazi-Zeit in der jede Werbung vor der Veröffentlichung
einen staatlichen Stempel benötigte. Die derzeitige Papierflut aus Brüssel
erinnere an die Ideologie der 70iger Jahre. Seinerzeit seien viele geplante
Regelungen für die Werbung letztlich am Realitätssinn der Politiker
gescheitert. Heute würden in Brüssel 556 Mitarbeiter in der Generaldirektion
Verbraucherschutz an neuen Regulierungen arbeiten. In der Generaldirektion
Binnenmarkt seien dagegen nur 332 Mitarbeiter mit den regulatorischen Aufgaben
befasst. Uwe Becker, OWM und Unilever, verdeutlichte anhand eines
beipackzettelartigen Textes, wie die Werbung nach den neuen Vorschriften
gestaltet sein soll. Mit Verbrauchernähe habe dies nichts zu tun. Dies ist aber
auch nicht verwunderlich, da nicht die EU-Kommission, sondern die Unternehmen
mit dem Verbraucher kommunizieren, um dessen Meinung und Wünsche zu erfahren.
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Über ihre ersten Erfahrungen zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
berichteten Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM), und Gabriele Schmeichel, Jugendschutzbeauftragte
T-Online International. Bisheriger Schwerpunkt der Tätigkeit der KJM sind die
geschlossenen Benutzergruppen. Zwei Konzepte von Altersverifikationssystemen
seien bisher geprüft und für ausreichend befunden worden. Darüber hinaus
würden noch 30 Programmbeschwerden und 50 Ausnahmeanträge zu Spielfilmen
vorliegen. Ring kritisierte das Fehlen einer Übergangszeit für die neuen
Regelungen. Zugleich kündigte er an, dass schnell Rechtssicherheit geschaffen
werden soll. Anbieter von Online-Diensten, die Jugendschutz-tangierende Inhalte
anbieten, müssen daher damit rechnen, dass auch ihr Angebot in das Visier der
KJM gerät. Bislang haben nur wenige Anbieter die neue Rechtslage umgesetzt.
Auch bei den großen Anbietern wie T-Online scheint noch eine Entwicklungs- und
Erprobungsphase zu herrschen. Die Selbstverwaltungsinstitutionen für den
Onlinebereich sind noch in der Aufbau- und Koordinierungsphase. Ein
Zertifizierungsantrag soll aber in Kürze bei der KJM gestellt werden. Ein
Umstand, der Premierechef Kofler zu der Bemerkung veranlasste, dass ein „Hollywood
aus Darmstadt" T-Online zum Wettbewerber macht und man dort jetzt auch
feststellen werde, dass Jugendschutz Mühe macht. Mühe machte der KJM
offensichtlich auch die Berücksichtigung des Datenschutzes, denn Prof. Ring
ignorierte entsprechende Fragen mit dem Hinweis, die KJM kooperiere mit allen
gesellschaftlich relevanten Gruppen. (
Berichterstattung: Rechtsanwältin Petra Marwitz, Kanzlei Marwitz, Frankfurt/M.

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