Deutscher Pharma Recht Tag 2004
16 verschiedene Fachbeiträge waren beim Deutschen Pharma
Recht Tag 2004 des PMI-Verlages, Frankfurt/M., am 19.3.2004 in Frankfurt
vorgesehen. Der thematische Bogen reichte von der Pharmacogenetik über die
Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie bis hin zu
Vermarktungsmöglichkeiten für apothekenpflichtige rezeptfreie Arzneimittel und
Kooperationen mit Forschungseinrichtungen. Nach der Verleihung des Pharma Recht
Preises 2004 an RA Dr. Schmidt-Felzmann
begann zunächst Rechtsanwalt Dr. Reese mit einer Übersicht zur aktuellen
Entwicklung im Heilmittelwerbe- und Wettbewerbsrecht. Pflichtangaben via Link
ist ein wichtiges Themenfeld der wettbewerbsrechtlichen Haftung von
Pharmaunternehmen, zu welchem bereits Urteile von drei verschiedenen Gerichten
ergangen sind. Ein Urteil des KG hält die Button-Lösung für ausreichend, eine
Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung! Weitere aktuelle Themenbereiche in der
Rechtsprechung sind Namen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als
Domainnamen, Packungsinformationen auf Webseiten sowie verschiedene
Entscheidungen zu dem Schönheitsmittel Botox.
Interessante rechtliche Fragestellungen hat auch der
Beitrag von Rechtsanwalt Dierks zur Pharmakogenetik aufgeworfen. Die
Pharmakogenetik beschäftigt sich – vereinfacht ausgedrückt – mit der
Wechselwirkung zwischen der Arzneimitteltherapie und genetischen Wirkungen. Auf
Grund der Untersuchung individueller genetischer Strukturen kann festgestellt
werden, ob eine Person auf eine vorgesehene Arzneimitteltherapie gut oder
weniger gut ansprechen wird. Hierdurch können individuelle Daten und
Forschungsdaten gewonnen werden. Aus juristischer Sicht wirft die
Pharmakogenetik verschiedene Fragestellungen auf, insbesondere aus
datenschutzrechtlicher Sicht. In den USA haben die jüngsten Erkenntnisse dazu
geführt, dass Aufklärungspflichten des Herstellers gegenüber dem Arzt auf den
Patienten verlagert werden.
Aus kommunikationsrechtlicher Sicht war des weiteren ein
Beitrag von Interesse, welcher sich mit der Praxis von Integritas befasste.
Rechtsanwältin Schmitz von dem Verein für lautere Heilmittelwerbung erörterte
die Entwicklung in der Heilmittelwerbung aus nahezu historischer Sicht. So
berichtete die Referentin, dass vor 40 Jahren kein Versandhandelsverbot bestand.
Dieses wurde auf den Wunsch der Industrie hin eingeführt. Zu den ständigen
Problemfeldern in der Heilmittelwerbung gehören die Themenbereiche Pflichttext,
Abgrenzung Arzneimittel/Lebensmittel, Abgrenzung Image-/Produktwerbung. Aktuell
ist die Frage des Pflichthinweises und der durch die Änderung des
Rundfunkstaatsvertrages entfallene Pflicht zur Zahlung der entsprechenden
Sendezeiten. Die gesetzgeberischen Änderungen haben auch zu Änderungen der AGB
der Sender geführt. Weiterhin sind die
Themen Novel Food und erlaubte Werbeformulierungen von
Interesse.
Insgesamt war der Deutsche Pharma Recht Tag wieder eine
gute Mischung zwischen neuen und bekannten Themen. Wem die
Kurzdarstellung von Beiträgen, die für das Kommunikationsrecht bedeutsam sind,
Appetit auf den gesamten Pharmarechttag
gemacht hat, der kann die Tagungsunterlagen beim PMI-Verlag anfordern.
Berichterstattung: Rechtsanwältin Petra Marwitz, Kanzlei Marwitz,
Frankfurt/M.

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