popkomm-Kongreß, 14. August
1998
POPKOMM-Kongreß, 14. August 1998
Die POPkomm. ist die Messe für Popmusik und Entertainment. In dem Jahr ihres 10.
Bestehens fand die Messe vom 14. bis zum 16. August in einer Kölner Messehalle statt.
Während in den Messehallen "die Kretiviät tobte", wie sich ein
Podiumsteilnehmer ausdrückte, diskutierte der Bundesjustizminister Edzard
Schmidt-Jorzig fast unbemerkt mit Sigmar Mosdorf, dem
Vorsitzenden der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, und Martin Schaefer von der
Deutschen Landesgruppe der IFPI die Multimedia-Zukunft der Musikbranche.
Schmidt-Jorzig betonte die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Musikbranche und machte
deutlich, daß die derzeitige Bundesregierung Mißbräuchen, die durch die neuen Dienste
möglich seien, entgegentreten wolle. Die Bundesregierung sei für eine Harmonisierung der
privaten Vervielfältigungsrechte auf europäischer Ebene. Im Zusammenhang mit § 5 TDG
sei es nicht beabsichtigt, daß Online-Provider zukünftig eine redaktionelle Oberaufsicht
führen. Auch Mosdorf betonte die volkswirtschaftliche Bedeutung des Urheberrechts in
einer globalen Weltwirtschaft. Seiner Ansicht nach ist eine Novelle des IuKDG
insbesonderes bei den Haftungsfragen sinnvoll. Durch den nunmehr vorliegenden Entwurf für
ein 5. Gesetz zur Änderung des Urhebergesetzes noch vor Verabschiedung
des EU-Richtlinienentwurfes stelle sich die Frage, ob die anstehenden Fragen
einvernehmlich gelöst werden sollen oder ob es hier zu einem Parteienstreit kommen
werden. Schaefer verdeutlichte in einem Szenario die Schwierigkeiten bei der
Rechtsverfolgung von Online-Piraten, die raubkopierte Musik in Internet anbieten und damit
den Online-Vertrieb von Musikstücken für die Tonträgerindustrie unattraktiv werden
lassen. Er plädierte für eine elektronische Grenzbeschlagnahme und betonte die
Notwendigkeit von Ausschließlichkeitsrechten für Tonträgerhersteller.
Parteienstreit nicht gewünscht
In der anschließenden Diskussion waren sich alle Beteiligten einig, daß die
angesprochenen Themen aus dem Parteienstreit herausgehalten werden sollen.
In einer weiteren Diskussionsrunde erläuterten Vertreter von
Regulierungsorganisationen die aktuellen Entwicklungen im Urheberrecht. Kurt Kemper von
der WIPO erörterte den WPPT -Vertrag, der das Rom-Abkommen von 1961 ablöst und erstmals
Persönlichkeitsrechte von Künstlern anerkennt. Jens Garster von der EU-Kommission zeigte
die Grundzüge des Richtlinienentwurfes der EU auf. Anders als bei den bisherigen
Richtlinienentwürfen ahndele es sich um eine horizontale Regelung, in dem das Folgerecht
harmonisiert, das making availabel-right und das digital broadcasting right neu geregelt
worden seien. Die EU lasse zur Zeit eine Studie zur Veranwortlichkeit im Internet
erstellen. Ferner solle das Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen
novelliert werden.Volker Schöfisch, Bundesjustizministerium, stellte die Grundzüge des
in der Bundesregierung noch nicht abgestimmten Entwurfes zur Änderung des
Urheberrechtsgesetzes vor. In dem Gesetz werde u.a. der Begriff der Öffentlichkeit neu
definiert, so daß auch bei einer Online-Übermittlung an eine einzelne Person die
Öffentlichkeit vorliegen könne, aber nicht müsse (Abgrenzung zu E-Mails). Die
Übertragungsrechte würden weiter geregelt als in den WIPO-Verträgen. Sie sollten nicht
nur für Pull-, sondern auch für Push-Angebote gelten. Die Rechte der ausübenden
Künstler seien gestärkt worden, eine rechtliche Flankierung technischer Schutzmaßnahmen
sei vorgesehen. Der Entwurf solle fortlaufend an die Richtlinienentwürfe in Brüssel
angepaßt werden. Stefan Engel-Flechsig, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft,
Forschung und Technologie, erinnerte an die Vorreiterrolle Deutschlands bei der Regelung
der digitalen Signatur, die vielen Unternehmen eine frühzeitige Rechtssicherheit gegeben
habe. Für den Sommer 1999 sei ein Bericht an den Bundestag über das IuKDG vorgesehen,
der eventuell Änderungen oder Ergänzungen des Gesetzes vorschlage.
Gravierende Auswirkungen des EU-Tabakwerbeverbotes auf die
Musikbranche
Die Auswirkungen des europäischen Tabakwerbeverbotes auf die Musikbranche wurden in
einer Diskussionsrunde zum Sponsoring dargestellt. Peter Strahlendorf verdeutlichte die
hohen Investitionen der Tabakwarenindustrie in der Musikbranche. Als Folge der EU-Verbote
wird ein Schrumpfen von Veranstaltungen erwartet, bis nach einigen Jahren möglicherweise
Unternehmen aus anderen Branchen die Finanzierung übernehmen. Dieter Lukowski bewertet
die Gewinnchancen für eine Klage vor dem EuGH mit 60 %. Gerhard Schröder habe bereits
zugesagt, im Falle eines Wahlsieges die von der derzeitigen Bundesregierung in Kürze
eingereichte Klage nicht zurückzunehmen.
Marwitz, 18.8.1998

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