ZAW-Plenum der Werbung 1998
Dunkle Wolken über dem werbepolitischen Himmel und einen beginnenden Flächenbrand
diagnostizierte ZAW-Präsident Dr. Manfred Lange am 27. Mai beim Plenum der Werbung in
Bonn. Durch das Totalwerbeverbot der EU für Tabakwerbung sei eine neue Dimension
erreicht, die von dem Bild des manipulierten Verbrauchers, der vor sich selbst geschützt
werden muß, geleitet werde. Diese Denkrichtung finde ihren Ausdruck in der Forderung
europäischer Verbraucherschützer, in Hotels Zahnputzbecher aus Glas zu verbieten, da
diese Becher ja auf den Boden fallen und so den Hotelgast gefährden können. Der
Erfindungsreichtum der EU-Kommission in Sachen Werberegulierungen sei groß, ohne daß die
sozialen und kulturellen Auswirkungen hinreichend bedacht werden. Für die betroffenen
Branchen stelle sich schließlich nur noch die Frage, ob sie durch einen Suizid oder die
staatlich angeordnete Todesstrafe zugrunde gehen.
Prof. Dr. Rupert Scholz, Bundesminister a. D., Stellvertretender Vorsitzender der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, fand ähnlich deutliche Worte für Politik und Rechtsprechung.
In einem Vortrag, der sich durch hervorragende Sachkompetenz auszeichnete, verdeutlichte
der Rechtswissenschaftler seine Ansicht, das EU-Tabakwerbeverbot sei verfassungswidrig.
Das Verbot sei eindeutig unverhältnismäßig und existenzgefährdend für die Branche. Es
sei zwar unstreitig, daß ein Mißbrauch mancher Produkte schädlich ist, aber eine
Kausalitätskette zwischen der Werbung für Tabakerzeugnisse und Gesundheitsschäden
konnte bislang noch nicht hergestellt werden. Scholz, der die Zustimmung aller Gäste der
ZAW-Veranstaltung fand, kritisierte auch die fehlende Kompetenz der EU. Alle angeführten
Kompetenznormen seien nicht einschlägig, so daß das Subsidiaritätsprinzip zur Anwendung
kommen müsse. Dies besage aber, daß eine europaweite Regelung dann nicht beschlossen
werden kann, wenn es in den Mitgliedsländern unterschiedliche Ansichten zu einer
Fragestellung gebe. Scholz sprach in diesem Zusammenhang von einer erschlichenen Kompetenz
der EU, dem Versuch einer Kompetenzerweiterung und einer eindeutigen Überschreitung der
Regelungsgrenzen. Die Bundesregierung müsse gegen die Richtlinie Klage beim EuGH
einlegen. Ob diese Klage erfolgreich sein wird, könne allerdings nicht gesagt werden, da
der EuGH in jüngster Zeit mehrfach die Grundrechte als nachrangig gegenüber anderen
Zielen der EU bewertet hat.
Die für eine Marktwirtschaft unverzichtbare Gundfunktion der Werbung sei im Kern
betroffen, wenn EU-Richtlinien dem Hersteller vorschreiben, auf den Verpackungen seiner
Produkte Anti-Werbung zu verbreiten. Dieser Dirigismus rühere am Kern der
Wirtschaftsfreiheit. Scholz kritisierte daher nicht nur die EG-Richtlinie zur
Kennzeichnung von Tabakprodukten, sondern auch die auf dieser Richtlinie beruhende
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Tabakkennzeichnung. Das Urteil sei viel zu
pauschal und berücksichtige die marktkonstituierende Öffentlichkeitsfunktion der
Wirtschaftswerbung nicht hinreichend. Notwendig sei vielmehr eine Differenzierung nach
verschiedenen Werbeformen und die Berücksichtigung der Werbung als Bestandteil der
Meinungs- und Informationsfreiheit.
Die vollständige Rede von Prof. Scholz kann in Kürze beim ZAW in Bonn angefordert
werden.
Ma-2-6-98

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