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Veranstaltungsberichte IT-Recht

 

 

 

Software-Verträge

Seminare, organisiert von Computer und Recht/Dr. Otto Schmidt KG, Köln

Einen guten Einstieg in Fragestellungen rund um Softwareverträge bieten die Seminare „Vertragsgestaltung bei Softwareüberlassung" von Prof. Dr. Jochen Marly und „Fallstudien zu Software-Verträgen aus Kunden und Lieferantensicht" mit den Referenten Michael Intveen und Prof. Dr. Jochen Schneider.

   Vertragsgestaltung bei Softwareverträgen

Am 17.11.2000 veranstaltete der Dr. Otto Schmidt Verlag das Seminar „Vertragsgestaltung bei Softwareüberlasssung". Der Referent Prof. Dr. Jochen Marly begann mit den Fragestellungen „Was ist eigentlich Computer-Software? Wie funktioniert der Computer? Wann werden urheberrechtliche relevante Handlungen vorgenommen?". Die Fragen boten den Anlaß zu Ausführungen über Vereinbarungen auf europäischer und internationaler (WIPO)-Ebene zum Urheberrecht. Auch der Patentschutz von Computerprogrammen wurde angesprochen. Marly sieht die Patentierbarkeit von Computerprogrammen differenziert: Einerseits wird ein ansonsten nicht möglicher Ideenschutz ermöglicht, andererseits ist das Verfahren langwierig und kostenpflichtig. Vorteilhaft sei das Verfahren eher für Großunternehmen, nicht dagegen für kleinere Unternehmen. Umfassend dargestellt wurden weitere Überlegungen zu den urheberrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Computerprogrammen. § 69 a Abs. 3 bezeichnete Marly als Ohrfeige für den BGH und seine Inkasso-Programm Rechtsprechung. Andere Vorschriften, wie z. B. § 69 d, beurteilte Marly dagegen sehr kritisch, da diese bei genauer Durchsicht wenig sinnvoll formuliert seien.

Marly verdeutlichte die Rechtsfolgen der Bewertung von Softwareerstellungsverträgen als Miet- bzw. Werkvertrag, die Möglichkeiten bzw. Grenzen von Haftungsausschlüssen, die Dongle-Problematik und vieles andere mehr. Der Schwerpunkt lag auf der Vermittlung des Hintergrundwissens zum besseren Verständnis und zur Formulierung der Vertragsklauseln. Konkrete Formulierungsvorschläge erfolgten vereinzelt. Für Einsteiger in die Thematik war dies ausreichend, für Fortgeschrittene war die Veranstaltung eine gute Wiederholung und Systematisierung. Die Tagungsunterlagen (Texte und Entscheidungen) unterstützen die Ausführungen des Referenten und erleichtern ein Nacharbeiten.

Fallstudien zu Softwareverträgen aus Kunden- und Lieferantensicht

Am 24.11.2000 wurden in München Vertragsklauseln diskutiert. Mit verteilten Auftraggeber/Auftragnehmer-Rollen verdeutlichten die Referenten Michael Intveen und Prof. Dr. Jochen Schneider die Struktur und verschiedene Klauseln. Anhand einer Stichwortliste der üblichen Vertragsinhalte wurde eine vertragstypologische Einordnung der verschiedenen Elemente vorgenommen (Kauf, Miete, Dienst- oder Werkvertrag).

Die Referenten, beides Rechtsanwälte mit langjähriger Praxiserfahrung, zeigten souverän die verschiedenen Vertragsbestandteile auf und verdeutlichten regelungsbedürftige Punkte. Die Leistungspalette reicht von Beratungsleistungen über Hardware-, Betriebssystembeschaffung und -Integration, Standard-Software, Software-Anpassung bis hin zur Wartung und Pflege. Bei dem zuletzt genannten Themenbereich können Fragestellungen von Fernwartungskonzepten relevant werden. Gesondert vereinbart werden teilweise Dokumentationsrichtlinien, Hinterlegungsvereinbarungen, datenschutzrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Testate.

Anhand der zahlreichen Musterbestimmungen, welche die Referenten für die Tagungsunterlagen zusammengestellt hatten, wurden konkrete Formulierungsvorschläge mit dem zum Teil sehr fachkundigen Publikum diskutiert. Wichtig sind Klauseln zum Abstimmungsprocedere und zur Durchführung von technischen Änderungen. Klauseln wie „auf dem neuesten Stand der Technik" bedeuten, das eine Lieferverpflichtung für das Beste, das am Markt erhältlich ist, besteht. Dies ist für einen Lieferanten kaum zu verwirklichen. Dieses Beispiel zeigt die hohe Praxisrelevanz der gebotenen Informationen. Für die Praxis sehr hilfreich sind auch die in dem Seminarunterlagen abgedruckten Vertragsklauseln, welche dem Vertragstext jeweils die Sicht des Auftragnehmers sowie die Sicht des Auftraggebers gegenüber stellen.

Unter Mithilfe der Teilnehmer verdeutlichten die Referenten auch welche unterschiedlichen Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers bestehen können und welche Bedeutung diesen Mitwirkungspflichten zukommen kann. Im Hinblick auf Gewährleistungsfragen ist häufig eine Abgrenzung zur Pflege erforderlich. Hierbei stellt sich die Frage, welche Leistungen vertraglich geschuldet sind und welche im Rahmen von Gewährleistungsverpflichtungen ohne zusätzliche Vergütung erfolgen müssen.

Die zahlreichen, in dem Seminar angesprochenen Einzelfragen können hier nicht wiedergegeben werden. Aber: Zufrieden mit der Veranstaltung waren nicht nur die fachlich versierten Kollegen der Referenten, sondern auch die Nichtjuristen, die das Seminar besuchten, um die Qualität der eingeschalteten Rechtsanwälte überprüfen zu können. Ein seltenes Lob!

Berichterstattung: RA Petra Marwitz, Kanzlei Marwitz, Frankfurt/Main, 28.3.2001

 

 

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