Software-Verträge
Seminare, organisiert von Computer und Recht/Dr. Otto Schmidt
KG, Köln
Einen guten Einstieg in Fragestellungen rund um Softwareverträge bieten die
Seminare „Vertragsgestaltung bei Softwareüberlassung" von Prof. Dr.
Jochen Marly und „Fallstudien zu Software-Verträgen aus Kunden und
Lieferantensicht" mit den Referenten Michael Intveen und Prof. Dr. Jochen
Schneider.
Vertragsgestaltung bei Softwareverträgen
Am 17.11.2000 veranstaltete der Dr. Otto Schmidt Verlag das Seminar „Vertragsgestaltung
bei Softwareüberlasssung". Der Referent Prof. Dr. Jochen Marly begann mit
den Fragestellungen „Was ist eigentlich Computer-Software? Wie funktioniert
der Computer? Wann werden urheberrechtliche relevante Handlungen
vorgenommen?". Die Fragen boten den Anlaß zu Ausführungen über
Vereinbarungen auf europäischer und internationaler (WIPO)-Ebene zum
Urheberrecht. Auch der Patentschutz von Computerprogrammen wurde angesprochen.
Marly sieht die Patentierbarkeit von Computerprogrammen differenziert:
Einerseits wird ein ansonsten nicht möglicher Ideenschutz ermöglicht,
andererseits ist das Verfahren langwierig und kostenpflichtig. Vorteilhaft sei
das Verfahren eher für Großunternehmen, nicht dagegen für kleinere
Unternehmen. Umfassend dargestellt wurden weitere Überlegungen zu den
urheberrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Computerprogrammen. § 69 a
Abs. 3 bezeichnete Marly als Ohrfeige für den BGH und seine Inkasso-Programm
Rechtsprechung. Andere Vorschriften, wie z. B. § 69 d, beurteilte Marly dagegen
sehr kritisch, da diese bei genauer Durchsicht wenig sinnvoll formuliert seien.
Marly verdeutlichte die Rechtsfolgen der Bewertung von
Softwareerstellungsverträgen als Miet- bzw. Werkvertrag, die Möglichkeiten
bzw. Grenzen von Haftungsausschlüssen, die Dongle-Problematik und vieles andere
mehr. Der Schwerpunkt lag auf der Vermittlung des Hintergrundwissens zum
besseren Verständnis und zur Formulierung der Vertragsklauseln. Konkrete
Formulierungsvorschläge erfolgten vereinzelt. Für Einsteiger in die Thematik
war dies ausreichend, für Fortgeschrittene war die Veranstaltung eine gute
Wiederholung und Systematisierung. Die Tagungsunterlagen (Texte und
Entscheidungen) unterstützen die Ausführungen des Referenten und erleichtern
ein Nacharbeiten.
Fallstudien zu Softwareverträgen aus Kunden- und
Lieferantensicht
Am 24.11.2000 wurden in München Vertragsklauseln diskutiert. Mit verteilten
Auftraggeber/Auftragnehmer-Rollen verdeutlichten die Referenten Michael Intveen
und Prof. Dr. Jochen Schneider die Struktur und verschiedene Klauseln. Anhand
einer Stichwortliste der üblichen Vertragsinhalte wurde eine
vertragstypologische Einordnung der verschiedenen Elemente vorgenommen (Kauf,
Miete, Dienst- oder Werkvertrag).
Die Referenten, beides Rechtsanwälte mit langjähriger Praxiserfahrung,
zeigten souverän die verschiedenen Vertragsbestandteile auf und verdeutlichten
regelungsbedürftige Punkte. Die Leistungspalette reicht von Beratungsleistungen
über Hardware-, Betriebssystembeschaffung und -Integration, Standard-Software,
Software-Anpassung bis hin zur Wartung und Pflege. Bei dem zuletzt genannten
Themenbereich können Fragestellungen von Fernwartungskonzepten relevant werden.
Gesondert vereinbart werden teilweise Dokumentationsrichtlinien,
Hinterlegungsvereinbarungen, datenschutzrechtliche
Unbedenklichkeitsbescheinigungen oder Testate.
Anhand der zahlreichen Musterbestimmungen, welche die Referenten für die
Tagungsunterlagen zusammengestellt hatten, wurden konkrete
Formulierungsvorschläge mit dem zum Teil sehr fachkundigen Publikum diskutiert.
Wichtig sind Klauseln zum Abstimmungsprocedere und zur Durchführung von
technischen Änderungen. Klauseln wie „auf dem neuesten Stand der
Technik" bedeuten, das eine Lieferverpflichtung für das Beste, das am
Markt erhältlich ist, besteht. Dies ist für einen Lieferanten kaum zu
verwirklichen. Dieses Beispiel zeigt die hohe Praxisrelevanz der gebotenen
Informationen. Für die Praxis sehr hilfreich sind auch die in dem
Seminarunterlagen abgedruckten Vertragsklauseln, welche dem Vertragstext jeweils
die Sicht des Auftragnehmers sowie die Sicht des Auftraggebers gegenüber
stellen.
Unter Mithilfe der Teilnehmer verdeutlichten die Referenten auch welche
unterschiedlichen Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers bestehen können und
welche Bedeutung diesen Mitwirkungspflichten zukommen kann. Im Hinblick auf
Gewährleistungsfragen ist häufig eine Abgrenzung zur Pflege erforderlich.
Hierbei stellt sich die Frage, welche Leistungen vertraglich geschuldet sind und
welche im Rahmen von Gewährleistungsverpflichtungen ohne zusätzliche
Vergütung erfolgen müssen.
Die zahlreichen, in dem Seminar angesprochenen Einzelfragen können hier
nicht wiedergegeben werden. Aber: Zufrieden mit der Veranstaltung waren nicht
nur die fachlich versierten Kollegen der Referenten, sondern auch die
Nichtjuristen, die das Seminar besuchten, um die Qualität der eingeschalteten
Rechtsanwälte überprüfen zu können. Ein seltenes Lob!
Berichterstattung: RA Petra Marwitz, Kanzlei Marwitz,
Frankfurt/Main, 28.3.2001

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