Rechtliche Mängel bei der Gestaltung
von Webseiten
Betrachtet man die verschiedenen Webangebote aus der Perspektive
eines Juristen, so sind in fast jedem Internetangebot rechtliche Mängel
festzustellen. Mal fehlt die Anbieterkennzeichnung, dann die Kennzeichnung von
Anzeigen und anderen Fremdbeiträgen als die Beiträge von anderen Anbietern.
Einige Anbieter haben Shops eingerichtet (z. B. für Merchandising Artikel),
ohne an die Notwendigkeit der Informationen bei Fernabsatzverträgen oder an
internetgerechte Allgemeine Geschäftsbedingungen zu denken. Andere Unternehmen
bieten die rechtlichen Informationen in mehreren Sprachen an. Einige
Aktiengesellschaften geben bereits kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche
Pflichtinformationen über ihre Internetseite an Anleger und Interessierte
weiter. Das Bewusstsein für die Funktionen, die eine Website übernehmen kann
und zukünftig möglicherweise auch übernehmen muss, ist sehr unterschiedlich
ausgeprägt.
Das Risiko, welches in rechtsfehlerhaften Webseiten steckt,
ist differenziert zu bewerten. Handelt es sich bei einer Webseite um eine
bessere Visitenkarte, so muss meist nur die Anbieterkennzeichnung korrigiert
werden. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben und ihre
Interpretation durch die Rechtsprechung kann aber auch bei dieser einfachen
Webseite eine Abmahnung und die hiermit verbundenen Kosten zur Folge haben.
Fehler bei vertraglichen Angaben können zu längeren Rückgabe- und
Stornierungsrechten des Bestellers führen. Rechtlich bedenkliche AGB-Klauseln
können Klagen von Verbraucherverbänden auslösen. Webseiten, die Content
Syndication nutzen oder die eigene redaktionelle Inhalte anbieten, können
Gegendarstellungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen ausgesetzt
sein. Selbstverständlich unterliegen auch Webseiten dem Wettbewerbsrecht.
Sinnvoll wäre eine individuelle Überprüfung der
verschiedenen Webseiten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die rechtliche
Überprüfung die jeweils relevanten Prüfungspunkte enthält und die jüngste
Entwicklung der Rechtsprechung berücksichtigt.
Autorin: Rechtsanwältin Petra Marwitz, Kanzlei Marwitz, Frankfurt/M.,
2003

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