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Der Online-Dienst Kommunikationsrecht.com ist eine Produktion von Rechtsanwältin Petra Marwitz, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Frankfurt am Main, Deutschland, in Kooperation mit juristischen Fachverlagen. Die angebotenen Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Nutzung erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. Zur Lösung einer konkreten rechtlichen Fragestellung wird die anwaltliche Beratung empfohlen.

 

 

 

 

Themen

In dieser Rubrik finden Sie Kurzdarstellungen und Kommentare zu Themen, die für das Kommunikationsrecht von Bedeutung sind.

 

 

Rechtliche Mängel bei der Gestaltung von Webseiten

Betrachtet man die verschiedenen Webangebote aus der Perspektive eines Juristen, so sind in fast jedem Internetangebot rechtliche Mängel festzustellen. Mal fehlt die Anbieterkennzeichnung, dann die Kennzeichnung von Anzeigen und anderen Fremdbeiträgen als die Beiträge von anderen Anbietern. Einige Anbieter haben Shops eingerichtet (z. B. für Merchandising Artikel), ohne an die Notwendigkeit der Informationen bei Fernabsatzverträgen oder an internetgerechte Allgemeine Geschäftsbedingungen zu denken. Andere Unternehmen bieten die rechtlichen Informationen in mehreren Sprachen an. Einige Aktiengesellschaften geben bereits kapitalmarkt- und gesellschaftsrechtliche Pflichtinformationen über ihre Internetseite an Anleger und Interessierte weiter. Das Bewusstsein für die Funktionen, die eine Website übernehmen kann und zukünftig möglicherweise auch übernehmen muss, ist sehr unterschiedlich ausgeprägt.

Das Risiko, welches in rechtsfehlerhaften Webseiten steckt, ist differenziert zu bewerten. Handelt es sich bei einer Webseite um eine bessere Visitenkarte, so muss meist nur die Anbieterkennzeichnung korrigiert werden. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben und ihre Interpretation durch die Rechtsprechung kann aber auch bei dieser einfachen Webseite eine Abmahnung und die hiermit verbundenen Kosten zur Folge haben. Fehler bei vertraglichen Angaben können zu längeren Rückgabe- und Stornierungsrechten des Bestellers führen. Rechtlich bedenkliche AGB-Klauseln können Klagen von Verbraucherverbänden auslösen. Webseiten, die Content Syndication nutzen oder die eigene redaktionelle Inhalte anbieten, können Gegendarstellungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sein. Selbstverständlich unterliegen auch Webseiten dem Wettbewerbsrecht.

Sinnvoll wäre eine individuelle Überprüfung der verschiedenen Webseiten. Nur so kann sichergestellt werden, dass die rechtliche Überprüfung die jeweils relevanten Prüfungspunkte enthält und die jüngste Entwicklung der Rechtsprechung berücksichtigt.

Autorin: Rechtsanwältin Petra Marwitz, Kanzlei Marwitz, Frankfurt/M., 2003

 

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