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Veranstaltungsberichte Internetrecht

 

 

WIPO bereitet den Weg zum rechtlichen Rahmen der globalen Informationsgesellschaft

Erfolgreiche Konferenz zum Electronic Commerce und Geistigem Eigentum mit internationaler Beteiligung

Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat vom 14.9. bis zum 16.9.1999 eine internationale Konferenz zu den globalen Auswirkungen des elektronischen Geschäftsverkehrs in Genf durchgeführt. Im Mittelpunkt standen die Auswirkungen des elektronischen Geschäftsverkehrs auf das geistige Eigentum (z. B. Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte). Der hohe Stellenwert der Thematik und der Konferenz wurde verdeutlicht durch die internationale Zusammensetzung der ca. 700 Teilnehmer.WIPO-Präsidenten Dr. Kamil Idris bezeichnete die Konferenz mehrfach als „historisches Ereignis".

In neun Podiumsrunden und 15 Arbeitsgruppensitzungen erörterten hochrangige Vertreter von Regierungen, Industrie und gesellschaftlich relevanten Gruppen aktuelle Themenstellungen des Internet. Die Eröffnungsrede wurde gehalten von US Secretary Commerce William M. Daley. Den Abschluß der Konferenz bildete die Präsentation einer „WIPO Digital Agenda", mit welchem der Generaldirektor der WIPO, Dr. Kamil Idris, das weitere Vorgehen der WIPO ankündigte und zur Diskussion stellte.

US-Regierungsvertreter Daley betont Schlüsselrolle der WIPO bei Internetthemen

Daley verdeutlichte in seiner Rede die Bedeutung des Urheberrechts: $250 Billionen Dollar würde die amerikanische Urheberrechtsindustrie jährlich erwirtschaften. Die Überarbeitung des U.S.-Urheberrechts, welches in den letzten zwei Dekaden stattgefunden habe, sei ein großer Akt gewesen, der auch dazu diente, die beiden WIPO-Verträge zum Urheberrecht von 1996 in das amerikanische Recht zu implementieren. Secretary Daley betonte in seinen Ausführungen, daß es weder eine U.S.-Antwort zum Datenschutz noch eine europäische Antwort zum Verbraucherschutz geben dürfe. Gefragt seien Lösungen, die auf der globalen Ebene funktionieren. Dies müßten aber nicht notwendig globale Lösungen sein.

Das Internet ist nach den Worten des Clinton-Beraters Daley attraktiv, weil es Unternehmen die unmittelbare und weltweite Verbreitung von Informationen ermöglicht. Weltweit sei auch die Annahme von Bestellungen möglich. Aus diesem Grunde müsse viel Zeit aufgewendet werden, um das Rechtssystem zu überarbeiten. Vertragsrecht, Verbraucherschutzrecht und Datenschutz – alle diese Themen müssten berücksichtigt werden. Besondere Bedeutung komme aber dem Schutz von geistigem Eigentum zu, da dies die einzigen Produkte seien, die durch das Netz übertragen werden können. Musik, Software und Romane müssen nicht mehr durch den Postboten ausgeliefert werden. Dies kann heutezutage die Telefonverbindung.

US-Minister Daley wies auf die Bedeutung des Internets für die Entwicklungsländer hin. In einem Washingtoner Pattenladen sei heute eine Madonna zu finden, nicht jedoch afrikanische Musik. Mit Hilfe des Internets können afrikanische Sänger ihre Musik nunmehr weltweit verkaufen.

Im Zusammenhang mit der Rolle der WIPO im Domain Name Process sprach der Jurist Daley der UN-Organisation seine Anerkennung aus: Die WIPO habe einmal mehr bewiesen, welche Schlüsselrolle sie bei der Lösung komplexer Internetthemen spielen könne. Mit Spannung erwarte er die weiteren Schritte zur Verwirklichung eines weltweiten Patentsystems.

Das Ausmaß der derzeitige Entwicklung verdeutlicht der Hinweis des Vertreters der US-Regierung auf das Ende des 19ten Jahrhunderts, als Amerika sich von einer Agrargesellschaft zu einer Industriegesellschaft gewandelt habe. Zum Ende des 20ten Jahrhunderts würden in den Vereinigten Staaten ein Drittel des Wirtschaftswachstums durch Informationstechnologien erwirtschaftet. Diese Entwicklung von der Industrie- zur Informationsgesellschaft müsse von allen Nationen mitgetragen werden, um die hiermit verbundenen Möglichkeiten allen Bürgern der Welt zu eröffnen.

Potential der technischen Entwicklung

Als europäische Online-Revolution bezeichnete der Amerikaner William W. Burrington, Senior Vice President von AOL Europe, den rasanten Wachstum der Anzahl der Haushalte, die an das Internet angeschlossen sind. Burrington sagt dem Internet die Zukunft eines Massenmediums voraus, welches dem Fernsehen Zuschauerschaft wegnehmen wird. Auf Grund der sich beschleunigenden Technik ist das E-Business nach Ansicht von Mr. Robert Bishop, Silicon Graphics World Trade Corporation, drei mal schneller als das normale Business: Da das normale Business drei mal schneller sei als die Regierungen und das Recht, sei der E-Commerce neunfach schneller als Regierungen und das Recht. Derzeit ist das Internet von besonderem Interesse für die Hersteller solcher Produkte, die in digitaler Form über das Internet geliefert werden können. Bei dreidimensionalen Produkten ist dagegen derzeit eine Auslieferung auf klassischem Wege erforderlich. Zukuftstechnologie verdeutlichte auch Mr. Andy Hopper, AT&T: Eine kabellose Identifikation eines Netzwerknutzers soll ebenso möglich sein wie das Starten eines Musiktitels in einem CD-Player durch das Öffnen einer CD-Hülle.  

Schutz des geistigen Eigentums

Von großer Bedeutung für das Entwicklungspotential des Electronic Commerce sind wirksame Bestimmungen des Urheberrechts. Eine technische Lösung für das Piraterieproblem wird es nach Einschätzung des AOL-Manns Burrington nicht geben. Hierfür sei vielmehr die Hilfe der Regierungen erforderlich. Die Übernahme der Bestimmungen der beiden urheberrechtlichen WIPO-Verträge aus dem Jahre 1996 (WIPO Copyright Treaty - WCT - und WIPO Performances and Phonograms Treaty -WPPT) in die nationalen Rechtsordnungen wurde daher von mehreren Referenten als notwendig erachtet, um einen besseren Schutz gegen "Diebe" des geistigen Eigentums zu haben. Mr. John Mogg, Director general des DG XV der EU-Kommission, verwies in diesem Zusammenhang auf die 5 Urheberrechtsrichtlinien der Kommission. Die Annahme des aktuellen Richtlinienvorschlages werde für Dezember 1999 erwartet. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben die sogenannten Internet-Verträge der WIPO  inzwischen ratifiziert, was von WIPO-Präsident Idris im Rahmen einer Presseerklärung deutlich begrüßt wurde. Die Internet-Verträge stellen klar, daß nationales Recht den unerlaubten Zugang und die unerlaubte Benutzung kreativer Arbeit durch Downloads verhindern soll. Wegen der großen Bedeutung der Verträge für das Internet sind alle Staaten aufgerufen, den Verträgen so schnell wie möglich beizutreten, soweit dies noch nicht geschehen ist.

Global Business Dialog

Zum Schutz der Urheberrechte im Internet sollen nach den Worten von Ms. Isabelle Falque Pierrotin aus Frankreich internationale Kooperationen entwickelt werden. Hiermit griff Frau Pierrotin die Beschlüsse des Global Business Dialog auf, der unmittelbar vor der Genfer Konferenz in Paris stattgefunden hatte. Zu den Beschlüssen des Global Business Dialog gehört auch die Anerkennung der Bedeutung des TRIP`s-Abkommens sowie die Aufforderung an die Internetorganisation ICANN, die Vorschläge der WIPO hinsichtlich des Domain-Namens-Systems anzunehmen. Ferner sollen die nationalen Regierungen aufgefordert werden, zur weltweiten Harmonisierung der Schutzrechte des geistigen Eigentums beizutragen. 

Besondere Interessen

Während Vertreter der Entwicklungsländer Reisekostenzuschüsse und einem Marshallplan zur Vermeidung einer Unterentwicklung im Zusammenhang mit dem E-Commerce forderten, betonte die französische Ministerin Catharine Trautmann  die Bedeutung des Schutzes von literarischem und künstlerischem Eigentum. Die WIPO sei nicht der richtige Ort, um kulturelle Angelegenheiten zu besprechen. 

Notwendigkeit globaler Lizensierungen

Electronic Commerce ist nach einer Definition von Ms. Tarja Koskinen-Olsson, Finnland, die Produktion, Distribution, marketing, Verkauf oder Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege. Der elektronische handel durchlaufe drei Phasen: die Suchphase, die Bestell- und Zahlungsphase sowie die Auslieferungsphase. Erst dann, wenn es zu einer elektronischen Auslieferung digitalisierter Informationen komme, spreche man aber von dem echten E-Commerce. Ausgehend von dieser begrifflichen Klarstellung verdeutlichte die Verbandsvertreterin die Notwendigkeit eines globalen Rechteinformations- und Lizensierungs-Netzwerkes. Metadaten würden in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen. Dr. Leonardo Chiariglione, Italien, zeigte verschiedene Standards zur Kennzeichung von von Inhalten auf. Dr. Daniel Gervais, USA, listete die verschiedenen Electronic-Copyright-Managemt-Systeme auf. Das INDECS-Projekt der Europäischen Kommission und die DOI-Kennzeichnung (DOI steht für Digital Objekt Identifier) wurden hierbei besonders sorgfältig erörtert. Das DOI-Projekt wurde zudem von Mr. Norman Paskin, Schweiz, gesondert vorgestellt. Ms. Hilary B. Rosen, USA, betonte im Zusammenhang mit Metadata-Standards für elektronische Lieferungen erneut die Notwendigkeit der Unterstützung durch die internationalen Politiker: In einem weltweiten Informationsnetzwerk reiche der Schutz von kreativem Material nur bis zum schächsten Glied in der Informations- bzw. Gesetzgebungskette.  

Datenschutz

Kritik an den strengen europäischen Regelungen zum Datenschutz übte Joel Schoenfeld, BMG Entertainment. Wegen der exterritorialen Effekte der europäischen Datenschutzrichtlinie bestehe ein Klima der Rechtsunsicherheit. Dieses habe in den USA dazu geführt, daß viele Unternehmen ihre Datenschutzprinzipien verschärft haben, um das Vertrauen der Verbraucher zu stärken und das Risiko einer Beschränkung ihrer Geschäfte zu mindern. Schoenfeld stellte den Gang der Verhandlungen zwischen der EU und den USA dar und erläuterte die "safe habour"-Grundsätze, auf welche die Beteiligten sich einigten.   

Streitschlichtungsverfahren

Streitschlichtungsverfahren im Internet haben derzeit nocht keine praktische Bedeutung. Dies kann sich allerdings ändern, wenn die Verfahren bekannter werden. Mr. Scott Donahey, USA, sagt den Verfahren eine gute Zukunft voraus, da die Zunahme des elektronischen Geschäftsverkehrs derartige kosteneffiziente, weltweit nutzbare Verfahren erfordert. Ein Testprojekt mit dem Namen InternetOne stellte Dr. Peter Kane, UK, vor. Mr. Erik Wilbers zeigte auf, wie das Streitschlichtungsverfahren der WIPO funktioniert.

Domain Namen und Marken

Die hohe Bedeutung der Domain-Name Thematik wurde deutlich durch die hochkarätige Besetzung des Podiums: WIPO-Präsident Idris, Christopher Wilkingson von der EU-Kommission, Esther Dyson, Interim-Vorsitzende der ICANN, Paul Twomey, Vorsitzender des Governmental Advisory Committee der ICANN, und last but not least Francis Gurry, dem Federführer der WIPO in Domain-Name und E-Commerce-Angelegenheiten. Die Beteiligten erläuterten den von der WIPO durchgeführen Domain Name Process mit den verschiedenen regionalen Sitzungen und den Möglichkeiten für jeden, sich online an den Diskussionen zu beteiligen. Die Konsultationen haben gezeigt, daß mißbräuchliche Registrierungen von Domain Namen ein signifikantes Problem sind. zu berücksichtigen sei stets einer der Unterschiede zwischen Domain Namen und Marken: Während Marken rechtliche Titel darstellten, seien Domain Namen letztlich nichts anderes als technische Adressen.

In der Arbeitsgruppe zum Thema Domain-Namen und Marken vertrat Dr. Annette Kur vom Münchener Max-Planck-Institut die Ansicht, daß ausländische Markeninhaber nur dann nicht mit inländischen Markeninhabern in Konflikt kommen, wenn die Marke vor Markteintritt "exterritorialisiert" wurde. Maßnahmen hierfür sind ergänzende Warnungen, Haftungsbeschränkungen oder sogar Zugangsbarrieren für Kunden in dem betroffenen Land. Im Hinblick auf die gerichtliche Zuständigkeit formulierte Dr. Kur einen Normvorschlag, demzufolge die grundsätzliche gerichtliche Zuständigkeit bei dem Gericht des Wohnortes/Sitzes des Verteidigers liegt.

Mr. Hidetaka Aizawa, Japan, klärte über das geringe Bewußtsein der japanischen Juristen im Hinblick auf notwendige Veränderungen des rein national geprägten Rechtsdenkens auf. Die Notwendigkeit für spezielle Regelungen des E-Commerce werde nicht gesehen. Markenrechte würden grundsätzlich nur für den japanischen Rechtsraum anerkennt. Über Fallgestaltungen im indischen Recht informierte Mr. Pravin Anand. Er kam zu dem Ergebnis, daß die Komplexität der Fallgestaltungen eine internationale Vereinbarung erfordert.

Verantwortlichkeit von Service Providern

Die unterschiedlichen Voraussetzungen der Haftung von Internet Service Providern wurde von Dr. Margot Fröhlinger, EU-Kommission, und Mr. Timothy D. Casey, USA, diskutiert. Während der Richtlinienvorschlag zum Electronic Commerce der EU aus Sicht der USA lediglich die Haftung der Provider begrenzt, die Haftungsgrundlagen aber anderen Vorschriften überläßt, bestimmt der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) der USA die Verantwortlichkeit als solche. Der DMCA regelt nur urheberrechtliche Haftungsfragen, die EU-Richtlinie ist dagegen breiter angelegt. Während die DMCA die Verantwortlichkeit nur für zivilrechtliche Schäden bestimmt, erfaßt der Richtlinienentwurf auch die strafrechtliche Verantwortlichkeit. Die Anzahl der in der EU-Richtlinie genannten Haftungsverantwortlichkeiten ist geringer. Insbesondere ist keine Verantwortungsregelung für Suchmaschinen oder Hyperlinks vorgesehen. Während die amerikanische Regelung bereits seit Oktober 1998 in Kraft ist, soll die EU-Richtlinie voraussichtlich Ende nächsten Jahres verabschiedet werden. 

Schutz von Datenbanken

Die Europäische Union hat mit ihrer Richtlinie zum Schutz von Datenbanken Standards gesetzt. Den Hintergrund und den sui-generis-Schutz dieser Richtlinie zeigte Mr. Jörg Rheinbote, EU-Kommission DG XV, in dem Arbeitskreis zum Schutz von Datenbanken auf. Dieser Schutz sei nicht übertrieben, sondern notwendig, um die Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums im Hinblick auf die Datenbanken zu schützen. Auch Mr. Mitch Glazier, US House of Representatives, sieht ein sui-generis-Recht als einzige Möglichkeit zum Schutz der Datenbankhersteller gegen die Gefahren zum Schutz gegen Piraterie und unlauteren Wettbewerb an. Mr. Antonio Millé, Argentinien, sieht einen rechtlichen Schutz von Datenbanken im nationalen und internationalen Handel ebenfalls als zwingend notwendig an. In Ergänzung zu den bestehenden Klagemöglichkeiten sollte eine Harmonisierung erreicht werden, die zu einer rechtlichen Lösung auf globaler Ebene führt.  

Herausforderung der internationalen Politik

Die WIPO ist nicht die einzige internationale Organisation, die sich mit Themen des E-Commerce und des Internets beschäftigt. Die Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche und Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen internationalen Organisationen kann Schwierigkeiten bereiten, so daß hier ein Potential für Konflikte und Rechtsunsicherheiten gegeben ist. Die Panel der Konferenz, die sich mit der Arbeit der internationalen Organisationen und den Herausforderungen an die internationale Politik beschäftigten, sind daher für die zukünftige Entwicklung von besonderer Bedeutung. In Genf stellten folgende Akteure ihre Arbeit vor: Mr. Gerold Herrmann von der United Nations Commission on International Trade Law (UNICTRAL), Mr. Roberto Blois von der International Telekommunications Union (ITU), Mr. Adrian Otten von der Abteilung geistiges Eigentum der World Trade Organization (WTO) und Mr. Herwig Schlögl von der Organisation for Economic Cooperation and development (OECD).

Herrmann verwies auf das bereits existierende Modelrecht für den Electronic Commerce, die sich unter anderem mit Regeln zu elektronischen und digoitalen Signaturen beschäftigen. Die ITU entwickelt unter anderem Standards für die globale Informationsinfrastruktur, damit der weltweite Austausch von Informationen überhaupt möglich ist. Die OECD hat unter anderem Richtlinien zum Verbraucherschutz im E-Commerce entwickelt. Die WTO hat ein breites Arbeitsprogramm für alle Bereiche des E-Commerce entwickelt. Otten betonte jedoch die Zuständigkeit der WIPO für den Bereich des Geistigen Eigentums. Insgesamt soll eine gute Zusammenarbeit zwischen der WTO und der WIPO stattfinden.

WIPO Digital Agenda

Mit der WIPO Digital Agenda hat sich die Weltorganisation ein umfangreiches Arbeitsprogramm gegeben. Mit Hilfe der in dem Arbeitsprogramm aufgeführten Maßnahmen soll dem Geistigen Eigentum der Weg in das digitale Zeitalter bereitet werden.

Auf dem Fahrplan der WIPO stehen neun Maßnahmen. Zu diesen Maßnahmen gehören die erweiterte Einbindung der Entwicklungsländer, eine Erweiterung der internationalen Urheberrechtsgesetze für audiovisuelle Werke und möglicherweise auch im Hinblick auf einen internationalen Schutz von Datenbanken sowie die Entwicklung von internationalen Grundsätzen für die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Internet Service Providern. Die Vorschläge des WIPO-Berichtes zum Domain Name Process sollen berücksichtigt werden. Die Vereinbarkeit zwischen Kennzeichen in der wirklichen und in der virtuellen Welt soll durch Regeln der gegenseitigen Anerkennung und durch die Reduktion von Gegensätzen zwischen dem Domain Name System und den Rechten des geistigen Eigentums ermöglicht werden. Durch eine internationale Stelle im Sinne einer Portalseite soll eine Koordinierung der elektronischen Lizensierung von Urheberrechten erfolgen. Hierdurch soll die Lizensierung von Rechten des geistigen Eigentums in der Weltwirtschaft erleichtert werden. So bald wie möglich sollen Online-Verfahren zur Registrierung und Verwaltung von internationalen Anwendungen nach dem PCT und dem Madrider System ermöglicht werden. Die Möglichkeiten für Proceduren zur Zertifizierung von Webseiten sollen von der WIPO ebenso entwickelt werden wie Methoden und Formen der globalen Lizensierung von digitalen Werten. Schließlich soll die WIPO das Vorgehen der internationalen Organisationen koordinieren, durch welches internationale Positionen für horizontale Themen, die das geistige Eigentum betreffen, entwickelt werden sollen (z. B. Fragen der Gerichtsbarkeit und der Gültigkeit von elektronischen Verträgen).

Die WIPO hat mit dem Vorgehen im Domain Name Process und mit der Aufbereitung der weiteren rechtlichen Themenstellungen im Internet die auch in Deutschland geführten rechtlichen Diskussionen erfaßt und Lösungen zugeführt. Die Konferenz in Genf hat den Weg zu globalen rechtlichen Lösungen bereitet, zur einer Art globalen Internetordnung, ohne die das Internet zum Fluch statt zum Segen werden kann. Eine globale Internetordnung, die in Fachdiskussionen noch vor wenigen Monaten für nicht realisierbar bewertet wurde, scheint nunmehr erreichbar zu sein. Die WIPO hat diesen Weg durch eine hervorragende Vorbereitung und Organisation der Konferenz ermöglicht und dabei das Kunststück vollbracht, jedem Interessierten die Teilnahme an der Diskussion zu ermöglichen. Konferenzteilnehmer bezeichneten das Vorgehen der WIPO als beispielhaft und äußerten den Wunsch, daß andere internationale Organisationen sich diese Vorgehensweise zu eigen machen. Der langanhaltende Applaus zum Abschluß der Konferenz unterstrich das Lob und den Dank an das Team der WIPO für den Meilenstein, der mit der Genfer Konferenz gesetzt wurde.

Berichterstatterin: RA Petra Marwitz, Kanzlei Marwitz, Frankfurt/M., September 1999

 

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