WIPO bereitet den Weg zum rechtlichen Rahmen der globalen
Informationsgesellschaft
Erfolgreiche Konferenz zum Electronic Commerce und Geistigem Eigentum
mit internationaler Beteiligung
Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) hat vom 14.9. bis zum 16.9.1999
eine internationale Konferenz zu den globalen Auswirkungen des elektronischen
Geschäftsverkehrs in Genf durchgeführt. Im Mittelpunkt standen die Auswirkungen des
elektronischen Geschäftsverkehrs auf das geistige Eigentum (z. B. Urheberrechte,
Markenrechte, Patentrechte). Der hohe Stellenwert der Thematik und der Konferenz wurde
verdeutlicht durch die internationale Zusammensetzung der ca. 700
Teilnehmer.WIPO-Präsidenten Dr. Kamil Idris bezeichnete die Konferenz mehrfach als
historisches Ereignis".
In neun Podiumsrunden und 15 Arbeitsgruppensitzungen erörterten hochrangige Vertreter
von Regierungen, Industrie und gesellschaftlich relevanten Gruppen aktuelle
Themenstellungen des Internet. Die Eröffnungsrede wurde gehalten von US Secretary
Commerce William M. Daley. Den Abschluß der Konferenz bildete die Präsentation einer
WIPO Digital Agenda", mit welchem der Generaldirektor der WIPO, Dr. Kamil
Idris, das weitere Vorgehen der WIPO ankündigte und zur Diskussion stellte.
US-Regierungsvertreter Daley betont Schlüsselrolle der WIPO bei
Internetthemen
Daley verdeutlichte in seiner Rede die Bedeutung des Urheberrechts: $250 Billionen
Dollar würde die amerikanische Urheberrechtsindustrie jährlich erwirtschaften. Die
Überarbeitung des U.S.-Urheberrechts, welches in den letzten zwei Dekaden stattgefunden
habe, sei ein großer Akt gewesen, der auch dazu diente, die beiden WIPO-Verträge zum
Urheberrecht von 1996 in das amerikanische Recht zu implementieren. Secretary Daley
betonte in seinen Ausführungen, daß es weder eine U.S.-Antwort zum Datenschutz noch eine
europäische Antwort zum Verbraucherschutz geben dürfe. Gefragt seien Lösungen, die auf
der globalen Ebene funktionieren. Dies müßten aber nicht notwendig globale Lösungen
sein.
Das Internet ist nach den Worten des Clinton-Beraters Daley attraktiv, weil es
Unternehmen die unmittelbare und weltweite Verbreitung von Informationen ermöglicht.
Weltweit sei auch die Annahme von Bestellungen möglich. Aus diesem Grunde müsse viel
Zeit aufgewendet werden, um das Rechtssystem zu überarbeiten. Vertragsrecht,
Verbraucherschutzrecht und Datenschutz alle diese Themen müssten berücksichtigt
werden. Besondere Bedeutung komme aber dem Schutz von geistigem Eigentum zu, da dies die
einzigen Produkte seien, die durch das Netz übertragen werden können. Musik, Software
und Romane müssen nicht mehr durch den Postboten ausgeliefert werden. Dies kann
heutezutage die Telefonverbindung.
US-Minister Daley wies auf die Bedeutung des Internets für die Entwicklungsländer
hin. In einem Washingtoner Pattenladen sei heute eine Madonna zu finden, nicht jedoch
afrikanische Musik. Mit Hilfe des Internets können afrikanische Sänger ihre Musik
nunmehr weltweit verkaufen.
Im Zusammenhang mit der Rolle der WIPO im Domain Name Process sprach der Jurist Daley
der UN-Organisation seine Anerkennung aus: Die WIPO habe einmal mehr bewiesen, welche
Schlüsselrolle sie bei der Lösung komplexer Internetthemen spielen könne. Mit Spannung
erwarte er die weiteren Schritte zur Verwirklichung eines weltweiten Patentsystems.
Das Ausmaß der derzeitige Entwicklung verdeutlicht der Hinweis des Vertreters der
US-Regierung auf das Ende des 19ten Jahrhunderts, als Amerika sich von einer
Agrargesellschaft zu einer Industriegesellschaft gewandelt habe. Zum Ende des 20ten
Jahrhunderts würden in den Vereinigten Staaten ein Drittel des Wirtschaftswachstums durch
Informationstechnologien erwirtschaftet. Diese Entwicklung von der Industrie- zur
Informationsgesellschaft müsse von allen Nationen mitgetragen werden, um die hiermit
verbundenen Möglichkeiten allen Bürgern der Welt zu eröffnen.
Potential der technischen Entwicklung
Als europäische Online-Revolution bezeichnete der Amerikaner William W. Burrington,
Senior Vice President von AOL Europe, den rasanten Wachstum der Anzahl der Haushalte, die
an das Internet angeschlossen sind. Burrington sagt dem Internet die Zukunft eines
Massenmediums voraus, welches dem Fernsehen Zuschauerschaft wegnehmen wird. Auf Grund der
sich beschleunigenden Technik ist das E-Business nach Ansicht von Mr. Robert Bishop,
Silicon Graphics World Trade Corporation, drei mal schneller als das normale Business: Da
das normale Business drei mal schneller sei als die Regierungen und das Recht, sei der
E-Commerce neunfach schneller als Regierungen und das Recht. Derzeit ist das Internet von
besonderem Interesse für die Hersteller solcher Produkte, die in digitaler Form über das
Internet geliefert werden können. Bei dreidimensionalen Produkten ist dagegen derzeit
eine Auslieferung auf klassischem Wege erforderlich. Zukuftstechnologie verdeutlichte auch
Mr. Andy Hopper, AT&T: Eine kabellose Identifikation eines Netzwerknutzers soll ebenso
möglich sein wie das Starten eines Musiktitels in einem CD-Player durch das Öffnen einer
CD-Hülle.
Schutz des geistigen Eigentums
Von großer Bedeutung für das Entwicklungspotential des Electronic Commerce sind
wirksame Bestimmungen des Urheberrechts. Eine technische Lösung für das Piraterieproblem
wird es nach Einschätzung des AOL-Manns Burrington nicht geben. Hierfür sei vielmehr die
Hilfe der Regierungen erforderlich. Die Übernahme der Bestimmungen der beiden
urheberrechtlichen WIPO-Verträge aus dem Jahre 1996 (WIPO Copyright Treaty - WCT - und
WIPO Performances and Phonograms Treaty -WPPT) in die nationalen Rechtsordnungen wurde
daher von mehreren Referenten als notwendig erachtet, um einen besseren Schutz gegen
"Diebe" des geistigen Eigentums zu haben. Mr. John Mogg, Director general des DG
XV der EU-Kommission, verwies in diesem Zusammenhang auf die 5 Urheberrechtsrichtlinien
der Kommission. Die Annahme des aktuellen Richtlinienvorschlages werde für Dezember 1999
erwartet. Die Vereinigten Staaten von Amerika haben die sogenannten Internet-Verträge der
WIPO inzwischen ratifiziert, was von WIPO-Präsident Idris im Rahmen einer
Presseerklärung deutlich begrüßt wurde. Die Internet-Verträge stellen klar, daß
nationales Recht den unerlaubten Zugang und die unerlaubte Benutzung kreativer Arbeit
durch Downloads verhindern soll. Wegen der großen Bedeutung der Verträge für das
Internet sind alle Staaten aufgerufen, den Verträgen so schnell wie möglich beizutreten,
soweit dies noch nicht geschehen ist.
Global Business Dialog
Zum Schutz der Urheberrechte im Internet sollen nach den Worten von Ms. Isabelle Falque
Pierrotin aus Frankreich internationale Kooperationen entwickelt werden. Hiermit griff
Frau Pierrotin die Beschlüsse des Global Business Dialog auf, der unmittelbar vor der
Genfer Konferenz in Paris stattgefunden hatte. Zu den Beschlüssen des Global Business
Dialog gehört auch die Anerkennung der Bedeutung des TRIP`s-Abkommens sowie die
Aufforderung an die Internetorganisation ICANN, die Vorschläge der WIPO hinsichtlich des
Domain-Namens-Systems anzunehmen. Ferner sollen die nationalen Regierungen aufgefordert
werden, zur weltweiten Harmonisierung der Schutzrechte des geistigen Eigentums
beizutragen.
Besondere Interessen
Während Vertreter der Entwicklungsländer Reisekostenzuschüsse und einem Marshallplan
zur Vermeidung einer Unterentwicklung im Zusammenhang mit dem E-Commerce forderten,
betonte die französische Ministerin Catharine Trautmann die Bedeutung des Schutzes
von literarischem und künstlerischem Eigentum. Die WIPO sei nicht der richtige Ort, um
kulturelle Angelegenheiten zu besprechen.
Notwendigkeit globaler Lizensierungen
Electronic Commerce ist nach einer Definition von Ms. Tarja
Koskinen-Olsson, Finnland, die Produktion, Distribution, marketing, Verkauf oder Lieferung
von Gütern oder Dienstleistungen auf elektronischem Wege. Der elektronische handel
durchlaufe drei Phasen: die Suchphase, die Bestell- und Zahlungsphase sowie die
Auslieferungsphase. Erst dann, wenn es zu einer elektronischen Auslieferung
digitalisierter Informationen komme, spreche man aber von dem echten E-Commerce. Ausgehend
von dieser begrifflichen Klarstellung verdeutlichte die Verbandsvertreterin die
Notwendigkeit eines globalen Rechteinformations- und Lizensierungs-Netzwerkes. Metadaten
würden in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle spielen. Dr. Leonardo Chiariglione,
Italien, zeigte verschiedene Standards zur Kennzeichung von von Inhalten auf. Dr. Daniel
Gervais, USA, listete die verschiedenen Electronic-Copyright-Managemt-Systeme auf. Das
INDECS-Projekt der Europäischen Kommission und die DOI-Kennzeichnung (DOI steht für
Digital Objekt Identifier) wurden hierbei besonders sorgfältig erörtert. Das DOI-Projekt
wurde zudem von Mr. Norman Paskin, Schweiz, gesondert vorgestellt. Ms. Hilary B. Rosen,
USA, betonte im Zusammenhang mit Metadata-Standards für elektronische Lieferungen erneut
die Notwendigkeit der Unterstützung durch die internationalen Politiker: In einem
weltweiten Informationsnetzwerk reiche der Schutz von kreativem Material nur bis zum
schächsten Glied in der Informations- bzw. Gesetzgebungskette.
Datenschutz
Kritik an den strengen europäischen Regelungen zum Datenschutz übte Joel
Schoenfeld, BMG Entertainment. Wegen der exterritorialen Effekte der europäischen
Datenschutzrichtlinie bestehe ein Klima der Rechtsunsicherheit. Dieses habe in den USA
dazu geführt, daß viele Unternehmen ihre Datenschutzprinzipien verschärft haben, um das
Vertrauen der Verbraucher zu stärken und das Risiko einer Beschränkung ihrer Geschäfte
zu mindern. Schoenfeld stellte den Gang der Verhandlungen zwischen der EU und den USA dar
und erläuterte die "safe habour"-Grundsätze, auf welche die Beteiligten sich
einigten.
Streitschlichtungsverfahren
Streitschlichtungsverfahren im Internet haben derzeit nocht keine praktische Bedeutung.
Dies kann sich allerdings ändern, wenn die Verfahren bekannter werden. Mr. Scott Donahey,
USA, sagt den Verfahren eine gute Zukunft voraus, da die Zunahme des elektronischen
Geschäftsverkehrs derartige kosteneffiziente, weltweit nutzbare Verfahren erfordert. Ein
Testprojekt mit dem Namen InternetOne stellte Dr. Peter Kane, UK, vor. Mr. Erik Wilbers
zeigte auf, wie das Streitschlichtungsverfahren der WIPO funktioniert.
Domain Namen und Marken
Die hohe Bedeutung der Domain-Name Thematik wurde deutlich durch die hochkarätige
Besetzung des Podiums: WIPO-Präsident Idris, Christopher Wilkingson von der
EU-Kommission, Esther Dyson, Interim-Vorsitzende der ICANN, Paul Twomey, Vorsitzender des
Governmental Advisory Committee der ICANN, und last but not least Francis Gurry, dem
Federführer der WIPO in Domain-Name und E-Commerce-Angelegenheiten. Die Beteiligten
erläuterten den von der WIPO durchgeführen Domain Name Process mit den verschiedenen
regionalen Sitzungen und den Möglichkeiten für jeden, sich online an den Diskussionen zu
beteiligen. Die Konsultationen haben gezeigt, daß mißbräuchliche Registrierungen von
Domain Namen ein signifikantes Problem sind. zu berücksichtigen sei stets einer der
Unterschiede zwischen Domain Namen und Marken: Während Marken rechtliche Titel
darstellten, seien Domain Namen letztlich nichts anderes als technische Adressen.
In der Arbeitsgruppe zum Thema Domain-Namen und Marken vertrat Dr. Annette Kur vom
Münchener Max-Planck-Institut die Ansicht, daß ausländische Markeninhaber nur dann
nicht mit inländischen Markeninhabern in Konflikt kommen, wenn die Marke vor
Markteintritt "exterritorialisiert" wurde. Maßnahmen hierfür sind ergänzende
Warnungen, Haftungsbeschränkungen oder sogar Zugangsbarrieren für Kunden in dem
betroffenen Land. Im Hinblick auf die gerichtliche Zuständigkeit formulierte Dr. Kur
einen Normvorschlag, demzufolge die grundsätzliche gerichtliche Zuständigkeit bei dem
Gericht des Wohnortes/Sitzes des Verteidigers liegt.
Mr. Hidetaka Aizawa, Japan, klärte über das geringe Bewußtsein der japanischen
Juristen im Hinblick auf notwendige Veränderungen des rein national geprägten
Rechtsdenkens auf. Die Notwendigkeit für spezielle Regelungen des E-Commerce werde nicht
gesehen. Markenrechte würden grundsätzlich nur für den japanischen Rechtsraum
anerkennt. Über Fallgestaltungen im indischen Recht informierte Mr. Pravin Anand. Er kam
zu dem Ergebnis, daß die Komplexität der Fallgestaltungen eine internationale
Vereinbarung erfordert.
Verantwortlichkeit von Service Providern
Die unterschiedlichen Voraussetzungen der Haftung von Internet Service Providern wurde
von Dr. Margot Fröhlinger, EU-Kommission, und Mr. Timothy D. Casey, USA, diskutiert.
Während der Richtlinienvorschlag zum Electronic Commerce der EU aus Sicht der USA
lediglich die Haftung der Provider begrenzt, die Haftungsgrundlagen aber anderen
Vorschriften überläßt, bestimmt der Digital Millenium Copyright Act (DMCA) der USA die
Verantwortlichkeit als solche. Der DMCA regelt nur urheberrechtliche Haftungsfragen, die
EU-Richtlinie ist dagegen breiter angelegt. Während die DMCA die Verantwortlichkeit nur
für zivilrechtliche Schäden bestimmt, erfaßt der Richtlinienentwurf auch die
strafrechtliche Verantwortlichkeit. Die Anzahl der in der EU-Richtlinie genannten
Haftungsverantwortlichkeiten ist geringer. Insbesondere ist keine Verantwortungsregelung
für Suchmaschinen oder Hyperlinks vorgesehen. Während die amerikanische Regelung bereits
seit Oktober 1998 in Kraft ist, soll die EU-Richtlinie voraussichtlich Ende nächsten
Jahres verabschiedet werden.
Schutz von Datenbanken
Die Europäische Union hat mit ihrer Richtlinie zum Schutz von Datenbanken Standards
gesetzt. Den Hintergrund und den sui-generis-Schutz dieser Richtlinie zeigte Mr. Jörg
Rheinbote, EU-Kommission DG XV, in dem Arbeitskreis zum Schutz von Datenbanken auf. Dieser
Schutz sei nicht übertrieben, sondern notwendig, um die Inhaber der Rechte des geistigen
Eigentums im Hinblick auf die Datenbanken zu schützen. Auch Mr. Mitch Glazier, US House
of Representatives, sieht ein sui-generis-Recht als einzige Möglichkeit zum Schutz der
Datenbankhersteller gegen die Gefahren zum Schutz gegen Piraterie und unlauteren
Wettbewerb an. Mr. Antonio Millé, Argentinien, sieht einen rechtlichen Schutz von
Datenbanken im nationalen und internationalen Handel ebenfalls als zwingend notwendig an.
In Ergänzung zu den bestehenden Klagemöglichkeiten sollte eine Harmonisierung erreicht
werden, die zu einer rechtlichen Lösung auf globaler Ebene führt.
Herausforderung der internationalen Politik
Die WIPO ist nicht die einzige internationale Organisation, die sich mit Themen des
E-Commerce und des Internets beschäftigt. Die Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche und
Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen internationalen Organisationen kann
Schwierigkeiten bereiten, so daß hier ein Potential für Konflikte und
Rechtsunsicherheiten gegeben ist. Die Panel der Konferenz, die sich mit der Arbeit der
internationalen Organisationen und den Herausforderungen an die internationale Politik
beschäftigten, sind daher für die zukünftige Entwicklung von besonderer Bedeutung. In
Genf stellten folgende Akteure ihre Arbeit vor: Mr. Gerold Herrmann von der United Nations
Commission on International Trade Law (UNICTRAL), Mr. Roberto Blois von der International
Telekommunications Union (ITU), Mr. Adrian Otten von der Abteilung geistiges Eigentum der
World Trade Organization (WTO) und Mr. Herwig Schlögl von der Organisation for Economic
Cooperation and development (OECD).
Herrmann verwies auf das bereits existierende Modelrecht für den Electronic Commerce,
die sich unter anderem mit Regeln zu elektronischen und digoitalen Signaturen
beschäftigen. Die ITU entwickelt unter anderem Standards für die globale
Informationsinfrastruktur, damit der weltweite Austausch von Informationen überhaupt
möglich ist. Die OECD hat unter anderem Richtlinien zum Verbraucherschutz im E-Commerce
entwickelt. Die WTO hat ein breites Arbeitsprogramm für alle Bereiche des E-Commerce
entwickelt. Otten betonte jedoch die Zuständigkeit der WIPO für den Bereich des
Geistigen Eigentums. Insgesamt soll eine gute Zusammenarbeit zwischen der WTO und der WIPO
stattfinden.
WIPO Digital Agenda
Mit der
WIPO Digital Agenda hat sich die
Weltorganisation ein umfangreiches Arbeitsprogramm gegeben. Mit Hilfe der in dem
Arbeitsprogramm aufgeführten Maßnahmen soll dem Geistigen Eigentum der Weg in das
digitale Zeitalter bereitet werden.
Auf dem Fahrplan der WIPO stehen neun Maßnahmen. Zu diesen Maßnahmen gehören die
erweiterte Einbindung der Entwicklungsländer, eine Erweiterung der internationalen
Urheberrechtsgesetze für audiovisuelle Werke und möglicherweise auch im Hinblick auf
einen internationalen Schutz von Datenbanken sowie die Entwicklung von internationalen
Grundsätzen für die zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Internet Service Providern.
Die Vorschläge des WIPO-Berichtes zum Domain Name Process sollen berücksichtigt werden.
Die Vereinbarkeit zwischen Kennzeichen in der wirklichen und in der virtuellen Welt soll
durch Regeln der gegenseitigen Anerkennung und durch die Reduktion von Gegensätzen
zwischen dem Domain Name System und den Rechten des geistigen Eigentums ermöglicht
werden. Durch eine internationale Stelle im Sinne einer Portalseite soll eine
Koordinierung der elektronischen Lizensierung von Urheberrechten erfolgen. Hierdurch soll
die Lizensierung von Rechten des geistigen Eigentums in der Weltwirtschaft erleichtert
werden. So bald wie möglich sollen Online-Verfahren zur Registrierung und Verwaltung von
internationalen Anwendungen nach dem PCT und dem Madrider System ermöglicht werden. Die
Möglichkeiten für Proceduren zur Zertifizierung von Webseiten sollen von der WIPO ebenso
entwickelt werden wie Methoden und Formen der globalen Lizensierung von digitalen Werten.
Schließlich soll die WIPO das Vorgehen der internationalen Organisationen koordinieren,
durch welches internationale Positionen für horizontale Themen, die das geistige Eigentum
betreffen, entwickelt werden sollen (z. B. Fragen der Gerichtsbarkeit und der Gültigkeit
von elektronischen Verträgen).
Die WIPO hat mit dem Vorgehen im Domain Name Process und mit der Aufbereitung der
weiteren rechtlichen Themenstellungen im Internet die auch in Deutschland geführten
rechtlichen Diskussionen erfaßt und Lösungen zugeführt. Die Konferenz in Genf hat den
Weg zu globalen rechtlichen Lösungen bereitet, zur einer Art globalen Internetordnung,
ohne die das Internet zum Fluch statt zum Segen werden kann. Eine globale Internetordnung,
die in Fachdiskussionen noch vor wenigen Monaten für nicht realisierbar bewertet wurde,
scheint nunmehr erreichbar zu sein. Die WIPO hat diesen Weg durch eine hervorragende
Vorbereitung und Organisation der Konferenz ermöglicht und dabei das Kunststück
vollbracht, jedem Interessierten die Teilnahme an der Diskussion zu ermöglichen.
Konferenzteilnehmer bezeichneten das Vorgehen der WIPO als beispielhaft und äußerten den
Wunsch, daß andere internationale Organisationen sich diese Vorgehensweise zu eigen
machen. Der langanhaltende Applaus zum Abschluß der Konferenz unterstrich das Lob und den
Dank an das Team der WIPO für den Meilenstein, der mit der Genfer Konferenz gesetzt
wurde.
Berichterstatterin: RA Petra Marwitz, Kanzlei Marwitz, Frankfurt/M.,
September 1999

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